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Amazon drohen Strafzahlungen von mindestens 7,8 Millionen Euro
Mehr als 130.000 Prime-Abonnenten beteiligen sich an der zweiten Sammelklage gegen Amazon. Je mehr es werden, desto höher wird eine mögliche Strafe.
11. Juni 2026 um 07:48 Uhr / Ingo Pakalski


Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen Zwischenstand zur Sammelklage gegen Amazon rund um die Preiserhöhung des Prime-Abos aus dem Jahr 2022 genannt: Seit Mitte Januar 2026 trugen sich demnach 130.000 Prime-Abonnenten in das Klageregister des Bundesamts für Justiz ein.

"Wer bereits vor der Preiserhöhung im Sommer 2022 eine Prime-Mitgliedschaft oder Prime-Student-Mitgliedschaft abgeschlossen hatte, sollte prüfen, ob eine Teilnahme an der Sammelklage möglich ist. Wir stellen dafür online einen kostenlosen Klage-Check zur Verfügung", sagte Alina Baumann, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Dabei handelt es sich um die zweite in Deutschland laufende Sammelklage gegen Amazon, bei der es um die Preiserhöhung des Prime-Abos vom Sommer 2022 geht. Diese wurde bereits von zwei Gerichten unabhängig voneinander als rechtswidrig eingestuft. Diese Woche wurde das Klageregister für die zweite Sammelklage geschlossen, bei der es um Werbeschaltungen in Prime Video geht.


Darum geht es in der zweiten Sammelklage gegen Amazon

Konkret geht es dabei um die Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Preisen für die Prime-Mitgliedschaft und den seit September 2022 verlangten höheren Abogebühren. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hob Amazon die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften nicht wirksam an. Mit der Sammelklage sollen Betroffene die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten.

Der Jahrespreis für das Prime-Abo stieg damals von 69 Euro auf 89,90 Euro, der monatliche Beitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Auch das Prime-Student-Abo wurde teurer. Das Jahresabo stieg von 34 Euro auf 44,90 Euro, das Monatsabo erhöhte sich von 3,99 Euro auf 4,49 Euro.


Abonnenten können auf bis zu 60 Euro Erstattung hoffen

Wie hoch ein möglicher Erstattungsanspruch ausfalle, hänge vom gebuchten Abo sowie der Dauer der Laufzeit ab, hieß es von den Verbraucherschützern. "Je länger Verbraucher:innen die erhöhten Beiträge gezahlt haben, desto höher kann auch der Betrag sein, der im Erfolgsfall zurückgefordert werden kann", erläuterte Baumann.

"Je nach Tarif können das derzeit bis zu rund 60 Euro sein. Sollte das Verfahren noch länger andauern, kann dieser Betrag weiter steigen." Ausgehend von den 130.000 Personen, die sich bereits für die Klage angemeldet haben, ergibt das derzeit für das Onlinekaufhaus eine Strafzahlung von 7,8 Millionen Euro, falls die Verbraucherschützer vor Gericht gewinnen.


So können sich Betroffene zur Sammmelklage anmelden

Amazon nennt üblicherweise keine Zahlen dazu, wie viele Kunden in Deutschland ein Prime-Abo gebucht haben. Somit ist die potenzielle Menge der Betroffenen nicht offiziell bekannt. Die Stiftung Warentest verweist auf Branchenkenner, die von rund 20 Millionen Prime-Abonnenten in Deutschland ausgehen. Falls sich alle Abonnenten an der Sammelklage beteiligen und Amazon verliert, droht dem Onlinehändler eine Rückzahlung von bis zu 1,2 Milliarden Euro.

Die Teilnahme an der Sammelklage erfolgt durch eine Eintragung in das Klageregister des Bundesamts für Justiz, die kostenlos ist. Wer sich dafür anmeldet, kann im Erfolgsfall von einer Rückzahlung profitieren, ohne selbst Klage erheben zu müssen. Ob die Klage zum eigenen Fall passt, lässt sich mit einem kostenlosen Klage-Check der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen prüfen.

quelle: golem.de

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