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Gericht untersagt irreführende Werbung bei Immoscout24

Immoscout24 hat an kostenpflichtigen Schufa-Auskünften mitverdient und ist dafür verurteilt worden. Scout24 ist bereits in Berufung gegangen.
11. September 2025 um 08:20 Uhr / Ingo Pakalski


Scout24 hat vor Gericht verloren. Laut Urteilsspruch hat das Unternehmen auf Immoscout24 unerlaubt für eine kostenpflichtige Schufa-Auskunft geworben. Dabei wurde zudem eine unerlaubte Datenerhebung vom Landgericht Berlin festgestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte im Mai 2023 Klage gegen Scout24 als Betreiber von Immoscout24 vor dem Landgericht Berlin eingereicht.

Im Sommer 2022 hatten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Scout24 mit gebührenpflichtigen Schufa-Auskünften Geld von Wohnungssuchenden verlangt und dabei Daten erhoben hatte. Das Landgericht urteilte bereits am 19. Juni 2025.

Die Urteilsbegründung liegt dem NDR, dem WDR(öffnet im neuen Fenster) sowie der Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) vor, die jeweils darüber berichteten.


Landgericht Berlin untersagt Werbung für Schufa-Auskunft

Auf der Immoscout24-Webseite gab es den Ratschlag, dass potenzielle Mieter bei einer Wohnungsbesichtigung gleich eine Mappe mit wichtigen Unterlagen mitbringen sollten. "Die Schufa-Auskunft ist dabei ein wichtiger Bestandteil dieser Bewerbungsmappe", hieß es auf dem Immobilienportal. Das Portal bot dann die Möglichkeit, eine Schufa-Auskunft zum Preis von knapp 30 Euro zu kaufen.

An solch einer Schufa-Auskunft verdient Scout24 mit. Auf der Webseite hieß es: "Immer häufiger verlangen Vermieter schon bei der Besichtigung den Schufa-Bonitäts-Check" und empfahl die Bestellung, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass das Portal einen Teil der Kosten für die Bonitätsprüfung erhielt.

Das Landgericht Berlin sah darin keinen Ratschlag, sondern eine unzulässige Werbung und untersagte Immoscout24, diese Aussagen weiterhin zu tätigen. Bei Nichtbeachtung drohe Scout24 ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, heißt es in den Berichten. Immoscout24 habe zudem Angaben gemacht, die mit den Tatsachen nicht übereinstimmten.


Datenschutzbehörden sehen rechtswidrige Datensammlung

"Es ist gerade nicht rechtmäßig, im Zeitpunkt einer Wohnungsbesichtigung die Vorlage einer Bonitätsauskunft zu verlangen", urteilte das Gericht. Vermieter dürften eine Schufa-Auskunft nicht bereits bei der Besichtigung einer Wohnung verlangen.

So ein Vorgehen ist nach Ansicht der deutschen Datenschutzbehörden ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzschutzrecht und damit illegal. Erst wenn "der Abschluss des Mietvertrags nur noch von dem positiven Ergebnis einer Schufa-Auskunft abhängt", dürfe sich der Vermieter so rückversichern.

"Wohnungssuchende dürfen nicht mit irreführenden Angaben zum Kauf von Zusatzprodukten, wie einer Schufa-Auskunft, verleitet werden. Hier muss das Immobilienportal für faire Bedingungen sorgen. Der Anbieter darf sich die Not der Suchenden nicht unzulässig zu Nutze machen", ordnete Ramona Popp, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, das Vorgehen von Immoscout24 ein.


Scout24 hat Berufung eingelegt

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig; Scout24 hat Berufung eingelegt. Das Unternehmen halte das Urteil des Landgerichtes für falsch. "Unsere Aussagen zur Schufa-Bonitätsprüfung sind nicht irreführend", betonte ein Unternehmenssprecher in dem Bericht.

Immoscout24 habe in der Vergangenheit und auch heute noch explizit und transparent auf die Rechtslage hingewiesen. Im Bereich Fragen und Antworten ist laut Bericht bei Immoscout24 laut Bericht zu lesen, dass Vermieter die Schufa-Auskunft nur unter strengen Bedingungen verlangen dürften.


Landgericht widerspricht Rechtsauffassung von Scout24

Aus Sicht des Landgerichts Berlin platziert Immoscout24 diese Informationen allerdings weitaus weniger prominent als die Werbung für die Bonitätsprüfung.

Die Einordnung sei erst nach einem Herunterscrollen und einem Klick auf den Button "weiter" auffindbar gewesen. "Der Hinweis ist weder im Blickfang, noch relativiert er die beanstandeten Aussagen klar und unmissverständlich", heißt es in der Urteilsbegründung.


Gericht kritisiert unzulässige Datenerhebung

Aber das Landgericht bemängelte nicht nur die Werbung für den Verkauf der Schufa-Auskunft, sondern beanstandete auch eine unzulässige Datenerhebung. So habe Immoscout24 im Bereich Selbstauskunft eine Vielzahl an personenbezogenen Daten der Kunden abgefragt und diese Daten verarbeitet.

Das Gericht untersagte diese Praxis, weil keine freiwillige und unmissverständliche Einwilligung dafür vorliege. Auch hier widerspricht Immoscout24 und meint, die Besucher der Webseite hätten jederzeit "die volle Kontrolle über ihre Daten". Laut des Immobilienportals stehe "Datenschutz und Datensparsamkeit" dabei immer "im Vordergrund unserer Arbeit".

Auch die Schufa verdiente mit der laut Gericht unerlaubten Werbung auf Immoscout24, sieht sich aber in keinerlei Verantwortung. Dem Bericht zufolge verweist die Auskunftei darauf, dass alle werblichen Aussagen im Verantwortungsbereich unserer Kooperationspartner lägen.

quelle: golem.de

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