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Zum Ende der Seite springen Ärger im Amazon-Marketplace
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Text Ärger im Amazon-Marketplace Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ärger im Amazon-Marketplace
Was passiert, wenn Amazon-Händler aus dem Ausland deutsche Gesetze ignorieren? Erschreckend wenig. Ich ziehe nach einem ärgerlichen Fall eine Konsequenz.

Ein Erfahrungsbericht
von
Ingo Pakalski
veröffentlicht am
1. August 2025, 10:53 Uhr 



Wer auf Amazon einkauft, vertraut oft darauf, dass alles geregelt ist – selbst wenn der Verkäufer nicht aus Deutschland oder dem EU-Ausland kommt. Doch genau hier kann es unangenehm werden: Wenn ein Produkt Mängel hat und der Händler im Ausland sitzt, greifen deutsche Gewährleistungsrechte oft nur schwer – oder gar nicht. Golem.de hat genau das erlebt – und musste feststellen, dass Amazon sich in solchen Fällen weitgehend heraushält.

Was ist passiert? Für den beruflichen Einsatz hat mein Arbeitgeber mir im April 2023 auf Amazon einen höhenverstellbaren Schreibtischaufsatz bestellt. Als Hersteller wird auf der Produkt-Webseite ein Unternehmen namens Fenge genannt. Der Marketplace-Händler bezeichnet sich dort als Fitueyes-eu und vermittelt mit dem EU-Namenszusatz den Eindruck, hier handele es sich um ein in der EU angesiedeltes Unternehmen. Dem ist aber nicht so.

Die Bestellung und Lieferung verlief reibungslos und der Schreibtischaufsatz ließ sich ohne großen Aufwand aufbauen und in Betrieb nehmen. Ich war mit der Anschaffung zufrieden – bis im März 2025 der Kunststoffhebel für die Hydrauliksteuerung mit einem Krachen abbrach.


Als der Plastikhebel brach

Nach weniger als zwei Jahren war die Hauptfunktion des Schreibtischaufsatzes – die Höhenverstellung – also kaputt. Leider war der Aufsatz gerade ausgefahren, als die Hebel für die Höhenverstellung abbrach, und daher auch noch besonders sperrig.

Ich wandte mich über die Amazon-Webseite an den Marketplace-Händler und erkundigte mich, ob der Händler im Rahmen des in Deutschland geltenden Gewährleistungsrechts das Produkt reparieren, einen Ersatz liefern oder den Kaufpreis erstatten werde. Die Antwort verblüffte mich: In gebrochenem Deutsch wurde die vom Hersteller gewährte Garantie von einem Jahr erwähnt. Ich wies darauf hin, dass es in Deutschland ein Gewährleistungsrecht gibt, das zwei Jahre gilt – unabhängig von einer Garantieleistung.


Der Marketplace-Händler stellt sich stur

Als Reaktion darauf wurde abermals auf die vom Händler eingeräumte Garantie von einem Jahr verwiesen. Mein Rechtsanspruch im Rahmen des Gewährleistungsrechts wurde bestritten. Ich meldete den Fall an Amazon und hoffte auf Unterstützung des Betreibers des Marketplace-Bereichs. Schließlich ging es auch um den Ruf des Unternehmens. Aber ich hoffte vergebens.

Auf mehrere Meldungen über die Amazon-Webseite reagierte das US-Unternehmen nicht. Die Geschäftsleitung von Golem.de schrieb daraufhin einen Brief an Amazon und bat um Klärung des Sachverhalts; auch darauf gab es keine Reaktion. In einem folgenden Telefonat mit dem Kundendienst machte dieser ebenfalls keine Anstalten, mir in der Situation zu helfen. Immer wieder wurde – prinzipiell rechtlich korrekt – darauf verwiesen, dass ich mich dafür an den Verkäufer wenden müsse. Doch bei diesem kam ich ja nicht weiter.

Einige Tage nach dem Telefonat schaltete sich Amazon unerwarteterweise doch noch ein und wies den Marketplace-Händler schriftlich auf das "deutsche Mangelhaftungsanspruchgesetz" (sic!) hin. Abermals bestritt der Verkäufer, dass diese Gesetze für ihn gelten würden und ging nur darauf ein, dass die Garantie abgelaufen sei. Amazon reagierte darauf nicht weiter.


Der Marketplace-Verkäufer ist weiterhin bei Amazon vertreten

Der Händler ist weiterhin bei Amazon vertreten – obwohl dem Onlinekaufhaus bekannt ist, dass er sich nicht an die hiesigen Bestimmungen hält. Der Amazon-Kundendienst erklärte mir immerhin, wo man weitere Kontaktinformationen des Händlers finde (im Profil unten). Dort entdeckte ich dann einen ganz neuen Namen, Ning bo suo mai shi ting ke ji you xian gong si, und zwar keine deutsche Telefonnummer, aber eine deutsche Postanschrift.

Ich machte also noch einen letzten Versuch und schreibe das Unternehmen in Deutschland im Namen der Geschäftsleitung von Golem.de an. Bei der deutschen Postanschrift wird kein Name genannt – weder der Firmenname von der Produktseite noch der andere von der Profilseite – und ich nutze Letzteren und hoffe, dass der Brief zugestellt werden kann.


Das raten Verbraucherschützer

Kommt man als Kunde nicht weiter, kann man in solchen Fällen die Verbraucherzentralen einschalten. Diese schreiben dann Amazon-Händler im Namen der Kundschaft an, um auf die Einhaltung der Verbraucherrechte hinzuweisen. Wenn das nicht hilft, bleibt nur ein Anwalt.

Hier kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein. Bei Rechtsstreitigkeiten mit Amazon-Verkäufern im Ausland stehe "der Aufwand meist in einem schlechten Verhältnis zum Nutzen", sagt dazu allerdings Michael Hummel, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Er weist darauf hin, dass es für Amazon keine rechtliche Verpflichtung gebe, Marketplace-Händler zu sperren, auch wenn diese nach Kenntnis des Betreibers geltende Gesetze missachten. Nach seiner Beobachtung reagiere Amazon aber oft, wenn es "über einen Händler mehrere Beschwerden gibt".


Marketplace-Händler aus dem Ausland werden nicht hervorgehoben

Für Probleme mit dem Umtausch bei Onlinekäufen bietet die Verbraucherzentrale Sachsen zwar einen Umtausch-Check an, der Rat gibt. Allerdings ist dieser nicht für Streitfälle mit ausländischen Händlern geeignet. Ergänzend dazu stellen die Verbraucherschützer einen Beschwerdebrief-Generator und Musterbriefe rund um Reklamationen bereit.

Für Amazon-Kunden ist es mitunter schwer zu erkennen, aus welchem Land ein Marketplace-Händler tatsächlich operiert. Denn auf den Amazon-Produktseiten findet sich üblicherweise kein Hinweis zum Herkunftsland des Händlers. Erst wenn man dort auf die Verkäufer-Bezeichnung klickt und auf der Profilseite des Händlers ganz nach unten scrollt, findet sich dort die Anschrift des Verkäufers und damit auch das Herkunftsland. Ich werde dort bei künftigen Käufen genau hinsehen – und Marketplace-Verkäufer von außerhalb der EU meiden.

quelle: golem.de

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