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Zum Ende der Seite springen Hehlerei beim Flohmarkt-Kauf: Wenn das Schnäppchen zur Straftat wird
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Hehlerei beim Flohmarkt-Kauf: Wenn das Schnäppchen zur Straftat wird
31.07.2025 von Lars Sobiraj
Hehlerei Flohmarkt: Wann günstige Käufe auf dem Trödelmarkt strafbar sind – und wie du dich vor unangenehmen rechtlichen Folgen schützt.

Flohmärkte sind in Deutschland weiterhin hoch im Kurs. Sie haben seit jeher ihren ganz eigenen Charme. Bei dem Angebot an alten Schallplatten, Vintage-Kleidung und gebrauchten Elektrogeräten kann man zweifellos viel Geld sparen. Doch was viele nicht wissen – auf dem Trödelmarkt lauert auch ein juristisches Risiko. Denn wer auffällig günstige Ware ohne Nachfrage kauft, kann sich schnell wegen Hehlerei strafbar machen. In welchem Fall findet also die Hehlerei auf dem Flohmarkt statt? Worauf muss man beim Kauf achten? Wir fassen alles Wichtige kurz für euch zusammen.


Hehlerei Flohmarkt: Nicht nur der Verkauf gestohlener Waren ist strafbar!

Noch vor einigen Jahren waren immer mal wieder die Mitarbeiter der GVU auf den Wochen- und Flohmärkten unterwegs, um Stände zu identifizieren, wo man nachgemachte Schallplatten, Replikate von Audio-CDs und Spielkonsolen-Games oder gar Raubkopien zum Verkauf angeboten hat. Das ist zwar schon Jahre her. Doch bis heute müssen Anbieter und Kaufinteressenten damit rechnen, dass Mitarbeiter von der Polizei und dem Ordnungsamt ebenfalls ein Auge auf diesen Bereich werfen. Warum? Weil es sich lohnt. Gerade auf den Flohmärkten verkaufen Hehler gerne gestohlene iPhones, Notebooks oder andere hochwertige Elektronikprodukte zu Schleuderpreisen.

Das Gesetz spricht dabei eine klare Sprache: Wer auf dem Trödelmarkt eine Sache ankauft oder sich verschafft, von der sie bzw. er weiß – oder billigend in Kauf nimmt – dass sie durch Diebstahl, Unterschlagung oder eine andere rechtswidrige Tat erlangt wurde, begeht ohne Zweifel wegen Hehlerei nach dem § 259 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe von maximal bis zu fünf Jahren und / oder eine empfindliche Geldstrafe.

Die auf dem Flohmarkt erworbene Ware zieht die Polizei natürlich ein. Es kann zudem auch zu Schadenersatzforderungen kommen. Dabei genügt es bereits, wenn sich der Käufer „vorsätzlich verschließt“. Soll heißen, die offensichtliche Illegalität der Produkte aufgrund des viel zu geringen Kaufpreises ignoriert hat. Juristisch spricht man dabei von einem sogenannten Eventualvorsatz. Übrigens ist auch der Versuch der Hehlerei strafbar.


Kaufinteressenten müssen alle Angebote gründlich prüfen!

Der Gesetzgeber mutet den Käufern zu, in etwa zu wissen, was das Produkt im neuwertigen Zustand wert ist. Wenn der Unterschied zwischen der Hehlerware und dem Neupreis zu groß ist, können die Gerichte davon ausgehen, dass es einem egal war, ob das Notebook „vom LKW gefallen ist“, wie man es im Volksmund so schön ausdrückt.

Der Dresdner Strafverteidiger Boldt spricht in seinem Beitrag davon, dass es im Fall der Fälle nichts bringt, wenn man beim Vollzug der Straftat schlichtweg zu gutgläubig war. Wichtig ist es auch, in Anbetracht des Preises genauer nachzuhaken, woher die Güter eigentlich stammen. Der Bundesgerichtshof spricht in diesem Zusammenhang von der Prüfungspflicht des Käufers, die er versäumt hat.

Das Risiko trifft vor allem spontane Flohmarktgänger, die zu wenig Erfahrung oder keine Vorstellung vom realistischen Marktpreis haben. Ebenfalls gefährdet sind Käufer auf Online-Marktplätzen, wo ähnlich unrealistische Preisangebote auftauchen – oft mit dubiosen Verkaufsprofilen. Doch während der Online-Kauf noch von den Strafermittlungsbehörden mit wenig Aufwand nachvollzogen werden kann, ist der Handel auf dem Marktplatz anonym.

Ein bewusster Umgang mit solchen Angeboten ist trotzdem das A und O, egal ob auf der Straße oder online. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bei auffällig günstiger Ware immer nach der Herkunft fragen und sich den Verkauf möglichst quittieren lassen. Ach, das möchte der Verkäufer nicht? Es gibt auch keine Originalverpackung, kein Zubehör? Es fehlen plausible Angaben zur Herkunft? Dann sollte man sicherheitshalber besser die Finger davon lassen!


Fazit: Flohmärkte haben ihre Vor- und Nachteile

Flohmärkte bleiben eine Fundgrube für Sammler und Schnäppchenjäger – aber nicht jede Gelegenheit ist legal. Die Hehlerei auf dem Flohmarkt geschieht weiterhin tagtäglich. Wie gesagt: Wer bei Preisen weit unter Marktwert einkauft, ohne die Angebote zu prüfen, riskiert eine Strafanzeige.

Der Leitsatz „Wenn etwas zu gut ist, um wahr zu sein, ist es das wahrscheinlich auch“ gilt auch auf dem Trödelmarkt uneingeschränkt. Lieber kein Geld gespart zu haben weil man vorsichtig war, ist im Zweifelsfall deutlich besser, als eine mögliche Anklage bzw. Verurteilung über sich ergehen zu lassen. Vor Gericht auszusagen, man habe es nicht besser gewusst, ist bekanntlich bei weitem nicht ausreichend, um straffrei aus der Sache herauszukommen.

quelle: tarnkappe.info

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Zitat:

Das Gesetz spricht dabei eine klare Sprache: Wer auf dem Trödelmarkt eine Sache ankauft oder sich verschafft, von der sie bzw. er weiß – oder billigend in Kauf nimmt – dass sie durch Diebstahl, Unterschlagung oder eine andere rechtswidrige Tat erlangt wurde, begeht ohne Zweifel wegen Hehlerei nach dem § 259 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe von maximal bis zu fünf Jahren und / oder eine empfindliche Geldstrafe.


na da möcht ich mal das dumme gesicht der beamten sehen, wenn die einen nicht (mehr) straffähigen am kragen haben, der den scheiff schon unbekannt weiterverkauft hat.

wen wollen die denn dann "bestrafen"? cool

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Zitat:

Flohmärkte bleiben eine Fundgrube für Sammler und Schnäppchenjäger – aber nicht jede Gelegenheit ist legal. Die Hehlerei auf dem Flohmarkt geschieht weiterhin tagtäglich. Wie gesagt: Wer bei Preisen weit unter Marktwert einkauft, ohne die Angebote zu prüfen, riskiert eine Strafanzeige.


Das Fazit ist einfach nur QUATSCH!

Warum sind Trödel-/Flohmärkte so beliebt?
Weil man viele Sachen unter Normalpreis kaufen kann, nicht NUR weil sie alt/gebraucht sind.
VOR ALLEM weil es keinerlei Garantie/Gewährleistung gibt! Gekauft wie gesehen - Punkt!
Denn: wenn nicht anders vereinbart gelten zwar die normalen Gewährleistungen, ABER dann m uss man dem Verkäufer erst einmal HABHAFT werden.....

BEVOR also hier der Käufer zum Täter gemacht wird MUSS erst mal der Verkäufer in die Haftung/Strafe genommen werden!!

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aber auch z.b. beim falschgeld - also das nachgemachte und nicht das neu eingeführte - sagt der der realität nicht hinterher kommende und herr werdende gesetzgeber:

den letzten beißen die sauhunde

die reichen kriegen das irgenwie wieder weg und ersetzt aber dreht dir einer z.b. einen 2.558 mark-schein, bleibst du drauf sitzen

also ist der einfache bürger wieder mal der dumme

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