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Telco-Verbände wollen weiter Endgerätefreiheit aushebeln |
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Telco-Verbände wollen weiter Endgerätefreiheit aushebeln
Breko, Anga, Buglas und Vatm wollen bei Kunden weiter ein eigenes Glasfasermodem (ONT) installieren. Das hatte die Bundesnetzagentur untersagt.
Achim Sawall
10. März 2025, 12:45 Uhr
Mehrere deutsche Telco-Verbände haben Widerspruch gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Beibehaltung der Endgerätefreiheit für Glasfaseranschlüsse eingelegt. Das gab der Breko auf der Karriereplattform Linkedin bekannt. Grund sei die vermeintliche "Sorge um die Verbraucherwohlfahrt".
Ziel sei, "ein Höchstmaß an Ausfallsicherheit und schneller Entstörung zu gewährleisten". Wichtig für den Kundenservice bleibe die "anbieterseitige Festlegung des ONT, nicht aber des Routers". Viele FTTH-Anbieter installieren in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem (ONT), obwohl bereits seit dem Jahr 2016 die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben ist.
Moderne Glasfaserrouter haben das Modem bereits integriert, was sowohl platz- als auch energiesparend ist. Der ONT benötigt zudem Strom, rund um die Uhr. Und viele Glasfaserkunden sind enttäuscht, wenn sie merken, dass sie die schnelle Faser gar nicht direkt in ihre Fiber-Fritzbox stecken können. Wichtige Ausnahme: Die Telekom und ihre Joint-Venture-Beteiligungen treten dafür ein, das Kunden ihre Endgeräte direkt an das Glasfasernetz anschließen. Es scheint beim Marktführer, mit den meisten Kunden, also keine technische Probleme zu geben.
Breko, Anga, Buglas und Vatm sorgen sich um Verbraucherwohl
Die Behörde habe außer Acht gelassen, dass auch bei Kombigeräten, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, der Endnutzer weiterhin einen eigenen ONT und/oder Router nutzen könne, erklären die Verbände. Weitere Unterzeichner des Widerspruchs sind die Branchenorganisationen Anga, Buglas und Vatm. Nicht mehr dabei ist der VKU (Verband kommunaler Unternehmen) und Vodafone als Einzelunternehmen, die den Vorstoß zuvor mitgetragen hatten.
Die Bundesnetzagentur hatte im Amtsblatt 02/2025 (PDF) die Beibehaltung der Endgerätefreiheit bestätigt. "Gemäß § 73 Absatz 1 TKG ist der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren", heißt es dort. Dagegen legen die vier Verbände nun Widerspruch ein.
Ein VTKE-Sprecher (Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller) erklärte Golem.de auf Anfrage: "Die Bundesnetzagentur hat sämtliche Aspekte der bestehenden freien Endgerätewahl direkt am Glasfaseranschluss mit der notwendigen Sorgfalt umfassend geprüft und entschieden, dass sich am passiven Netzabschlusspunkt für Glasfasernetze auch in Zukunft nichts ändern muss – es gibt keinerlei technischen Gründe, die eine Ausnahmeregelung erforderten." Es gehe dabei nicht um Routerfreiheit, sondern generell um die Wahlfreiheit für alle Endgeräte an der Glasfaserleitung, dazu zählten Telefonanlagen, Notruf- und Alarmierungssysteme etc. Nur wenn der Netzabschluss passiv bleibe, könnten Verbraucher die für sie passenden, energieeffizienten Kombigeräte in ihren Haushalten an der Glasfaser einsetzen.
quelle: golem.de
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11.03.2025 17:58 |
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