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Amazon gewinnt Sammelklage wegen Prime Video
Verbraucherschützer haben eine der ersten Sammelklagen in Deutschland verloren. Laut Gericht durfte Amazon Prime Video in ein werbefinanziertes Streamingabo umwandeln.
17. Juli 2026 um 11:32 Uhr / Ingo Pakalski

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon rund um die Einführung von Werbung in das Streamingabo Prime Video abgewiesen. Die Einführung der Werbeunterbrechungen sei nach den Vertragsbedingungen zulässig gewesen, heißt es vom Gericht. Damit bestätigte sich die Befürchtung der Verbraucherschützer.

Weder finde sich in den Vertragsbestimmungen die Zusage der Werbefreiheit noch hätten die Verbraucherschützer belegen können, dass das Streamingabo Prime Video als werbefrei vermarktet wurde. Die Verbraucher hätten deshalb aufgrund der Einführung von Werbeunterbrechungen keinen Anspruch auf Schadensersatz (Az.: 102 VKl 1/24 e).

Dies gelte unabhängig davon, ob Abonnenten eine Extragebühr in Höhe von 2,99 Euro für die Werbefreiheit von Prime Video (g+) zahlen oder nicht. Gegen die Entscheidung hat das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.


Mehr als 300.000 Abonnenten

Die Sammelklage wurde von der Verbraucherzentrale Sachsen vor Gericht gebracht und ist eine der ersten Sammelklagen in Deutschland. Insgesamt 329.903 Abonnenten haben sich an der Sammelklage beteiligt.

Im Kern bemängelte die Verbraucherzentrale, dass Amazon in Prime Video im Februar 2024 Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien eingefügt hatte, die sich nicht überspringen lassen. Zuvor gab es in Prime Video seit Jahren Werbung vor Filmen und Serienepisoden, die sich allerdings überspringen ließen.


Prime Video wurde zu einem werbefinanzierten Streamingabo

Abonnenten wurden von Amazon vor die Wahl gestellt: Sie können das Abo entweder weiterhin nutzen und müssen dann in Filmen sowie Serienfolgen Werbeunterbrechungen ertragen. Oder sie zahlen den monatlichen Aufpreis von 2,99 Euro zum Prime-Abopreis, um Filme und Serien über Prime Video wie bisher auch oung des Gerichts, die unsere Rechtsauffassung bestätigt. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, unsere Kunden transparent und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über Werbung bei Prime Video zu informieren."


Verbraucherzentrale Sachsen kämpft weiter

"Die Verbraucherzentrale Sachsen wird gegen dieses Urteil umgehend Revision beim Bundesgerichtshof einlegen", sagte der Vorsitzende der Verbraucherzentrale Sachsen, Michael Hummel. Es wird kritisiert, dass das Urteil "nahezu ausschließlich auf den Wortlaut der Vertragsbedingungen" abstellt und die "berechtigten Erwartungen von Millionen Verbrauchern nicht ausreichend" berücksichtigt.

Prime Video sei über Jahre faktisch als werbearmer bzw. werbefreier Premium-Streamingdienst beworben und genutzt worden. "Nach unserer Auffassung unterschätzt das Urteil die Schutzwirkung der Paragrafen 327 ff. BGB für digitale Produkte", heißt es in einer Stellungnahme. "Verbraucher dürfen nicht damit rechnen müssen, dass ein laufendes Abo während der Vertragslaufzeit durch zusätzliche Werbung und den Wegfall von Funktionen entwertet wird."

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass "die Entscheidung in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu der verbraucherfreundlichen Bewertung des Landgerichts München I" steht, die in einem parallelen Verfahren zugunsten der Abonnenten und gegen Amazon geurteilt hatte.

Eine Revision biete die Chance, zentrale Grundsatzfragen zum Schutz von Verbrauchern bei digitalen Abonnements sowie zur praktischen Wirksamkeit von Sammelklagen höchstrichterlich klären zu lassen.

Nachtrag vom 17. Juli 2026, 12:20 Uhr
Wir haben den Artikel um eine Stellungnahme der Verbraucherzentrale Sachsen zum Urteil ergänzt.

vollständiger Text >>>quelle: golem.de

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