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Zum Ende der Seite springen Kein alleiniges Kupfer-Abschaltrecht mehr für Telekom
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Ihre DSL-Leitung soll abgeschaltet werden, sobald dieser Grenzwert erreicht wird
Die DSL-Abschaltung kommt. Jetzt nennt die Bundesnetzagentur erstmals einen Grenzwert, ab dem das DSL-Netz abgeschaltet werden soll.
Von Hans-Christian Dirscherl
Chef vom Dienst, PC-WELT 20.1.2026 09:26 Uhr


Die DSL-Abschaltung rückt immer näher, doch jetzt hat die zuständige Bundesnetzagentur erstmals konkret gesagt, ab wann das DSL-Netz in einer Region abgeschaltet werden soll.


80 Prozent der Haushalte mit FTTH

Demnach sollen die Kupferleitungen in einer Region komplett abgeschaltet werden, sobald in dem betroffenen Gebiet mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis ins Gebäude („Fiber to the Home“, FTTH) angebunden sind. FTTH bedeutet, dass die Glasfaserleitung bis zu Ihnen in die Wohnung gelegt ist und nicht nur bis in den Keller Ihres Hauses (als FTTB, Fiber to the Building bezeichnet; vom Keller aus wird das Datensignal über eine alte Kupferleitung in Ihre Wohnung weitergeleitet).

FTTH ist also deutlich besser als FTTB und erst recht besser als FTTC (Fiber to the Curb). Bei letzterer Lösung reicht das Glasfaserkabel sogar nur bis zum Verteilerkasten am Straßenrand. Von dort aus leitet dann das alte Kupferkabel die Daten zum Haus. Man kann also sagen, dass die Bundesnetzagentur die Hürde für die DSL-Abschaltung durchaus hochgelegt hat, denn viele uns bekannte Glasfaserkunden haben nur FTTB (so auch wir).


Wer das Glasfasernetz baut, spielt keine Rolle

Ebenfalls interessant: Nach dem neuen Positionspapier der Bundesnetzagentur soll es keine Rolle spielen, welcher Glasfaseranbieter den Glasfaser-Ausbau vorantreibt. Das war bisher anders, denn bisher war eine Abschaltung immer mit einem entsprechenden Antrag der Deutschen Telekom verbunden, wie das Handelsblatt schreibt. Da der Telekom das DSL-Netz gehört.


Vermarktungsstopp für DSL

Zudem schlägt die Bundesnetzagentur vor, dass die Vermarktung der DSL-Anschlüsse auf Kupferleitungsbasis mindestens 24 Monate vor der DSL-Abschaltung beginnen soll. Mindestens zwölf Monate vor diesem Vermarktungsstopp soll außerdem “eine Anzeige zur Abschaltung des Kupfernetzes erfolgen”, damit alle Betroffenen Bescheid wissen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass Konkurrenten des Unternehmens, das die Glasfaserleitungen hat legen lassen, darauf Zugriff („Open Access“) bekommen.

Sobald das DSL-Netz in einer Region abgeschaltet wird, müsse sichergestellt sein, dass grundsätzlich alle Nutzer in dem Gebiet einen Glasfaserzugang angeboten bekommen.

Bis zum 16. März 2026 können die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland zum “Regulierungskonzept zum Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze” der Bundesnetzagentur Stellung nehmen. Wichtig: All das sind nur Vorschläge der Bundesnetzagentur. Noch nichts davon ist bisher Gesetz.

quelle: pcwelt.de

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Wenn ich das auf mich umlege, würde es bedeuten A1 dreht mir DSL ab und Kabelplus schafft seit 2024 den Anschluss nicht.
Ich hoffe die österreichischen papageien machen nicht alles nach.
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Kein alleiniges Kupfer-Abschaltrecht mehr für Telekom
Die Bundesnetzagentur will endlich die Kupferabschaltung anpacken. Open Access für alle FTTH-Netze gehört für sie dazu.
19. Januar 2026 um 15:45 Uhr / Achim Sawall


Mit einer Gesetzesänderung will die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom ihr Recht nehmen, allein über die Kupfernetzabschaltung zu entscheiden. Das geht aus dem Regulierungskonzept zum Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze hervor, das die Bundesnetzagentur am 19. Januar 2026 vorgelegt hat. In Paragraf 34 des Telekommunikationsgesetzes ist geregelt, dass ausschließlich die Telekom das Antragsrecht hat, das Kupfernetz abzuschalten.

Welcher Netzbetreiber in einem Gebiet Glasfaser ausgebaut hat, solle keine Rolle spielen, schlug die Behörde vor. Eine Abschaltung sollte eingeleitet werden können, wenn in einem Gebiet eine Mindestversorgung mit Glasfaser und geeignete Vorleistungsangebote vorhanden seien. Mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen sollten mit FTTH versorgt sein, um den Prozess zu starten. Bis zur "tatsächlichen Abschaltung" sollte prinzipiell eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vorliegen.

Open Access für alle Netze
Zudem soll mit Open Access ein Zugang für Drittanbieter zum Glasfasernetz vorhanden sein, der technisch, prozessual und preislicher Hinsicht für alle Glasfasernetze einheitlich ist.

Mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung sollte laut der Bundesnetzagentur die Vermarktung kupferbasierter Angebote enden.

Aus Sicht der Bundesnetzagentur sollte es einen übergeordneten Migrationsplan für die gesamte Bundesrepublik geben, der den vorgesehenen Start des ersten und das avisierte Ende des letzten Migrationsprozesses sowie Meilensteine enthalt. Das TV-Kabelnetz ist davon ausgenommen.

Alle Akteure sind eingeladen, zum Konzept bis zum 16. März Stellung zu nehmen.

quelle: golem.de

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