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OLG Hamm: E-Autos müssen Tempolimit für saubere Luft beachten |
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OLG Hamm:
E-Autos müssen Tempolimit für saubere Luft beachten
Obwohl Elektroautos keine Abgase ausstoßen, müssen Fahrer Tempolimits zur Luftreinhaltung beachten.
Friedhelm Greis
12. Juni 2025, 12:31 Uhr
Tempolimits, die der Luftreinhaltung dienen, gelten auch für Elektroautos. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einer Entscheidung vom 11. Juni 2025 klargestellt. Damit bestätigte das Gericht laut Pressemitteilung eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund. Die Rechtslage sei dabei so eindeutig, dass keine Gründe dafür bestünden, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, hieß es zur Begründung (Az.: III-3 ORbs 57/25).
Das OLG verwies in der Mitteilung auf einen Erlass des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums vom 30. Juli 2020 (Az: III B 3 – 78-39/2). In dem Dokument wird dem Landesbetrieb Straßenbau eine Ausnahmegenehmigung zur Anbringung des Zusatzzeichens "Luftreinhaltung" erteilt.
Weiter heißt es: "Es darf nur angeordnet werden, wenn der wissenschaftliche Nachweis vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) – oder vergleichbaren Einrichtungen oder Instituten – erbracht wurde, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung, auf die sich das Zusatzzeichen bezieht, der Luftreinhaltung dient und somit geeignet ist, die aus dem Straßenverkehr resultierenden Luftschadstoffe im Einflussbereich der Anordnung wirksam und dauerhaft zu senken." Der Erlass enthält keine Möglichkeit, Elektroautos von der Geschwindigkeitsbeschränkung auszunehmen.
Mehr Reifenabrieb durch höheres Gewicht
Elektroautos stoßen zwar keine Abgase wie Kohlendioxide oder Stickoxide aus, allerdings verursachen sie Feinstaubemissionen durch Reifenabrieb und Bremsvorgänge. Durch das Rekuperieren, das inzwischen bis zum völligen Stillstand des Fahrzeugs genutzt wird, ist die Belastung durch Bremsen in der Regel niedriger als bei Verbrennern. Wegen des schweren Akkus und der starken Beschleunigung ist der Reifenabrieb meist höher, was jedoch vom Fahrstil des Fahrers abhängt.
Forschungsfahrzeuge versuchen inzwischen, sämtliche Feinstaubemissionen zu vermeiden. Dabei wird beispielsweise der Reifenabrieb abgesaugt. Die neue Schadstoffnorm Euro 7 enthält künftig Grenzwerte für die Feinstaubemissionen von Elektroautos.
quelle: golem.de
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