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geschockt Google trainiert KI auch, wenn Urheber es nicht erlauben Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Google trainiert KI auch, wenn Urheber es nicht erlauben
Die KI-Funktionen der Google-Suche verwenden Inhalte von Urhebern und Verlagen auch dann für das Training, wenn diese es ausdrücklich untersagen.

Mike Faust
5. Mai 2025, 17:30 Uhr


Eli Collins, Vizepräsident von Google Deepmind, wurde während einer Anhörung am 2. Mai 2025 zum Verhalten von KI-Funktionen der Google-Suche befragt. Wie der Business Standard berichtet, fragte Diana Aguilar, Anwältin des US-Justizministeriums, ob das KI-Modell Gemini auch dann mit den Daten aus Suchergebnissen trainiert werde, wenn Urheber und Verlage dies explizit untersagt hätten. Collins antworte, dass dies richtig sei.

Die Verwendung der Daten für das Training läge daran, dass die erteilte Beschränkung sich nur auf die Nutzung der Daten durch Deepmind beziehe. Somit sei es möglich, dass die für die Google-Suche zuständige Abteilung diese dennoch nutzen könne, heißt es in dem Bericht.

Google fasst die Suchergebnisse in einer KI-Übersicht zusammen. Das kann dazu führen, dass Nutzer sich damit begnügen und die Quellwebseite nicht mehr besuchen. Dadurch gehen Webseitenbetreibern Besucher verloren, was Umsatzeinbußen zur Folge haben kann.


Einziger Ausweg ist, sich gegen Indexierung zu entscheiden

Laut Business Standard sagte ein Google-Sprecher in einer Erklärung, dass Urheber die Verwendung ihrer Daten in den KI-Funktionen der Google-Suche nur ablehnen können, wenn sie sich gegen eine Indexierung entscheiden.

Das könne von jedem Urheber über die robots.txt vorgenommen werden, die in die Webseite integriert ist und Anweisungen für Crawler-Aktivitäten enthalte. Es hätte aber zur Folge, dass die eigene Webseite nicht mehr in den Google-Suchergebnissen auftauche.

In dem derzeit laufenden Verfahren soll geklärt werden, wie ein fairer Wettbewerb auf dem Markt für Internet-Suchmaschinen wiederhergestellt werden kann. Zuvor hatte ein US-Gericht einen Verstoß gegen das Kartellrecht festgestellt und vom US-Justizministerium eine Abspaltung des Google-Browsers Chrome vom Rest des Konzerns gefordert.

Außerdem wurde gefordert, dass Google Drittanbieter von Internetbrowsern nicht mehr für eine prominente Platzierung als Standardsuchmaschine bezahlen dürfe.

quelle: golem.de

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