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Achtung Nutzung von Bildmaterial für KI-Training rechtmäßig Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Nutzung von Bildmaterial für KI-Training rechtmäßig
Mike Faust, 30. September 2024, 13:11 Uhr


Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines Stockfoto-Anbieters abgewiesen. Dieser wollte verhindern, dass KI mit seinen Bildern trainiert wird.

Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines Stockfoto-Anbieters gegen das Forschungsnetzwerk Laion abgewiesen, wie aus einer Pressemitteilung und dem auf Openjur abrufbarem Urteil hervorgeht. Der Stockfoto-Anbieter wollte mit der Klage feststellen lassen, dass seine Urheberrechte bei der Erstellung von KI-Trainingsdatensätzen verletzt wurden.

Während der Erstellung von Laion 5B sei ein Bild des Klägers im Rahmen des Analyseprozesses in unzulässiger Weise vervielfältigt worden. In den Nutzungsbedingungen des Stockfoto-Anbieters wurde ausdrücklich untersagt, dass automatisierte Programme auf die Webseite oder deren Inhalte zugreifen dürfen. Darin werden das Herunterladen von Inhalten, deren Indexierung und das Zwischenspeichern von Inhalten auf der Webseite als explizite Beispiele genannt.

Das Gericht erkannte zwar an, dass Laion durch die Vervielfältigung in die Verwertungsrechte des Bildanbieters eingriff, sah diesen Eingriff aber durch die Schrankenregelung des Urheberrechts gedeckt. Dieses soll einen Ausgleich zwischen dem alleinigen Nutzungsrecht des Urhebers und gegenläufigen Interessen schaffen.


Einordnung von KI-Training als Text- und Data-Mining-Verfahren

Entscheidend für die Abweisung der Klage war der Paragraf 60d des Urheberrechtsgesetzes, wonach Vervielfältigungen für Text und Data Mining zur wissenschaftlichen Forschung zulässig sind, solange sie keine kommerziellen Zwecke verfolgen, sämtliche Gewinne in die wissenschaftliche Forschung reinvestiert werden und die Forschungsorganisationen im Rahmen eines staatlich anerkannten Auftrags im öffentlichen Interesse tätig sind.

Mit der Anerkennung des KI-Trainings als Text- und Data-Mining-Verfahren habe eine bedeutende Einordnung stattgefunden, sagte Rechtsanwalt Nick Akinci, der Laion vor Gericht vertreten hat. Damit liegt keine unzulässige Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Bildes vor, wenn dieses zur Auswahl von KI-Trainingsdaten im Rahmen wissenschaftlicher Forschung verwendet wird.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann beim hanseatischen Oberlandesgericht innerhalb eines Monats Berufung einlegen.


quelle: golem.de

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