purzelbaum
unsere besten emails

Satclub-Thueringen

RSS feed for this site
Registrierung Suche Zur Startseite

Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Gesetzesänderung für Onlineshops » Hallo Gast [[Anmelden]|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Gesetzesänderung für Onlineshops
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Whitebird   Zeige Whitebird auf Karte Whitebird ist männlich Steckbrief
Kaiser


images/avatars/avatar-299.gif

Dabei seit: 31.03.2009
Beiträge: 1.276
Herkunft: Aus dem Nichts, Nordsee/Ecke Ossiland!!!




Gesetzesänderung für Onlineshops Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Gesetzesänderung für Onlineshops

Amazon, Zalando und Co. - Das ändert sich bei Bestellungen im Versandhandel
Autor/en: Ramona Kohlen - 14.02.2014

Im Juni 2014 tritt ein neues Gesetz für Widerrufe im Internet-Versandhandel in Kraft. Worauf Sie bei Onlineshops wie Amazon in Zukunft achten müssen und was sich für Sie


Von dem neuen Gesetz betroffen sind nicht nur Kunden von Onlineshops wie Amazon oder Zalando, sondern auch Teleshopping-Kanäle und Katalogversender. Kunden die etwas bei Versandhändlern bestellen, müssen sich unter Umständen auf Änderungen gefasst machen. Beispielsweise müssen sie die Kosten für Rücksendungen ab Juni selbst übernehmen und Retouren schriftlich begründen.

Das neue Gesetz sorgt ab dem 13. Juni auch für neue Pflichten des Absenders. So gibt es neue Verbindlichkeiten und EU-weite Regelungen. In unserer Galerie geben wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen für Onlineversänder und sonstigen Versandhandel.

Doch auch wenn die Gesetzesänderung in Kraft tritt, kann davon ausgegangen werden, dass viele der großen Versandhändler praktisch nichts ändern. So ist es durchaus denkbar, dass Amazon, Zalando und Co. anfallende Kosten für Retouren aus Kulanz weiterhin übernehmen. Ob dieses Zugeständnis dann jedoch für alle Kunden gilt oder daraus ein Premium-Angebot entsteht, bleibt abzuwarten. So könnte Amazon zum Beispiel kostenlose Rücksendungen in ihr ?Prime?-Angebot integrieren, um auf diese Weise mehr Kunden für den Bezahldienst zu gewinnen.



Rücksendung reicht nicht mehr als Widerruf

Reichte es bisher aus, ein Paket einfach zurückzuschicken, um somit einen Widerruf der Bestellung klarzumachen, muss dieser nun ausdrücklich erklärt werden. Dies kann telefonisch, per Email oder schriftlich erfolgen. Begründet werden muss der Rücktritt vom Kauf jedoch auch in Zukunft nicht.



Ausschlussgründe werden neu geregelt

Es gibt Waren, die aus hygienischen oder anderen Gründen vom Widerruf ausgeschlossen sind. Welche Güter genau darunter fallen dürfen, muss derzeit noch festgelegt werden. Klar ist, wird ein Artikel vom Händler nicht zurückgenommen, muss im Vorfeld darauf hingewiesen werden.



EU-weite 14-tägige Widerrufsfrist

Was seit jeher bei Bestellungen aus Deutschland gültig ist, trifft mit dem neuen Gesetz auch auf alle EU-Länder zu. Versäumt ein Händler jedoch, den Kunden darüber zu belehren, erlischt das Widerrufsrecht automatisch nach 12 Monaten.



Retourkosten trägt in Zukunft der Kunde

Ab Juni haben Versandhändler das Recht, die Kosten einer Rücksendung vom Kunden übernehmen zu lassen ? auch wenn der Bestellwert über 40 Euro liegt. Welche Händler davon aber wirklich Gebrauch machen werden, bleibt zunächst abzuwarten.



Rückzahlung erst bei Erhalt der Retoure

Händler müssen in Zukunft den Kaufpreis erst dann erstatten, wenn die zurückgesendete Ware vorliegt. Dies wurde zwar bislang bereits von den meisten Shops so gehandhabt, rechtlich korrekt ist es jedoch erst ab Juni.



Verbindliche ?späteste? Liefertermine werden Pflicht

Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen Versandhändler und Online-Shops einen verbindlichen ?spätesten Liefertermin? angeben. Ob sich hierdurch etwas für die Kunden ändert, ist unklar, da Shops diesen Termin einfach sehr weit in die Zukunft legen können.



Widerruf bei Downloads tritt in Kraft

Zwar gibt es ab Juni ein Widerrufsrecht für digitale Waren, dieses gilt jedoch nur für den Zeitraum zwischen Kauf und dem Start des Downloads. Sobald der Download gestartet wurde, erlischt das Widerrufsrecht.



Quelle:pc-magazin

__________________
Grüße von Whitebird
24.02.2014 20:38 Whitebird ist offline E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Gesetzesänderung für Onlineshops Baumstruktur | Brettstruktur

Views heute: 379.037 | Views gestern: 1.214.830 | Views gesamt: 300.738.803


Satclub Thüringen seit 01.07.1992 = Online seit Tage

  Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH .: Impressum :.