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Gesetzesänderung für Onlineshops |
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Gesetzesänderung für Onlineshops
Amazon, Zalando und Co. - Das ändert sich bei Bestellungen im Versandhandel
Autor/en: Ramona Kohlen - 14.02.2014
Im Juni 2014 tritt ein neues Gesetz für Widerrufe im Internet-Versandhandel in Kraft. Worauf Sie bei Onlineshops wie Amazon in Zukunft achten müssen und was sich für Sie
Von dem neuen Gesetz betroffen sind nicht nur Kunden von Onlineshops wie Amazon oder Zalando, sondern auch Teleshopping-Kanäle und Katalogversender. Kunden die etwas bei Versandhändlern bestellen, müssen sich unter Umständen auf Änderungen gefasst machen. Beispielsweise müssen sie die Kosten für Rücksendungen ab Juni selbst übernehmen und Retouren schriftlich begründen.
Das neue Gesetz sorgt ab dem 13. Juni auch für neue Pflichten des Absenders. So gibt es neue Verbindlichkeiten und EU-weite Regelungen. In unserer Galerie geben wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen für Onlineversänder und sonstigen Versandhandel.
Doch auch wenn die Gesetzesänderung in Kraft tritt, kann davon ausgegangen werden, dass viele der großen Versandhändler praktisch nichts ändern. So ist es durchaus denkbar, dass Amazon, Zalando und Co. anfallende Kosten für Retouren aus Kulanz weiterhin übernehmen. Ob dieses Zugeständnis dann jedoch für alle Kunden gilt oder daraus ein Premium-Angebot entsteht, bleibt abzuwarten. So könnte Amazon zum Beispiel kostenlose Rücksendungen in ihr ?Prime?-Angebot integrieren, um auf diese Weise mehr Kunden für den Bezahldienst zu gewinnen.
Rücksendung reicht nicht mehr als Widerruf
Reichte es bisher aus, ein Paket einfach zurückzuschicken, um somit einen Widerruf der Bestellung klarzumachen, muss dieser nun ausdrücklich erklärt werden. Dies kann telefonisch, per Email oder schriftlich erfolgen. Begründet werden muss der Rücktritt vom Kauf jedoch auch in Zukunft nicht.
Ausschlussgründe werden neu geregelt
Es gibt Waren, die aus hygienischen oder anderen Gründen vom Widerruf ausgeschlossen sind. Welche Güter genau darunter fallen dürfen, muss derzeit noch festgelegt werden. Klar ist, wird ein Artikel vom Händler nicht zurückgenommen, muss im Vorfeld darauf hingewiesen werden.
EU-weite 14-tägige Widerrufsfrist
Was seit jeher bei Bestellungen aus Deutschland gültig ist, trifft mit dem neuen Gesetz auch auf alle EU-Länder zu. Versäumt ein Händler jedoch, den Kunden darüber zu belehren, erlischt das Widerrufsrecht automatisch nach 12 Monaten.
Retourkosten trägt in Zukunft der Kunde
Ab Juni haben Versandhändler das Recht, die Kosten einer Rücksendung vom Kunden übernehmen zu lassen ? auch wenn der Bestellwert über 40 Euro liegt. Welche Händler davon aber wirklich Gebrauch machen werden, bleibt zunächst abzuwarten.
Rückzahlung erst bei Erhalt der Retoure
Händler müssen in Zukunft den Kaufpreis erst dann erstatten, wenn die zurückgesendete Ware vorliegt. Dies wurde zwar bislang bereits von den meisten Shops so gehandhabt, rechtlich korrekt ist es jedoch erst ab Juni.
Verbindliche ?späteste? Liefertermine werden Pflicht
Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen Versandhändler und Online-Shops einen verbindlichen ?spätesten Liefertermin? angeben. Ob sich hierdurch etwas für die Kunden ändert, ist unklar, da Shops diesen Termin einfach sehr weit in die Zukunft legen können.
Widerruf bei Downloads tritt in Kraft
Zwar gibt es ab Juni ein Widerrufsrecht für digitale Waren, dieses gilt jedoch nur für den Zeitraum zwischen Kauf und dem Start des Downloads. Sobald der Download gestartet wurde, erlischt das Widerrufsrecht.
Quelle:pc-magazin
__________________ Grüße von Whitebird
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24.02.2014 20:38 |
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