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Zum Ende der Seite springen Anwalt Sebastian zum Urteil - "Erkennbare Illegalität beim Streaming"
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Anwalt Sebastian zum Urteil - "Erkennbare Illegalität beim Streaming"

RedTube-Abmahnungen
Autor/en: The-Khoa Nguyen - 10.02.2014

Der Abmahnanwalt Daniel Sebastian kann dem Urteil des Kölner Landesgerichts nicht zustimmen. In einem Interview bekräftigte er kürzlich seine Position zu dem Fall, er sieht sich im Recht und hält RedTube weiterhin für illegal.


Wie wir vor kurzem in einem Artikel berichtet hatten, ruderte das Kölner Landgericht im Fall um RedtubeAbmahnungen zurück, indem es den Beschwerden von Anschlussinhabern stattgab.

Der Berliner Anwalt Daniel Sebastian reichte dort im August 2013 mehr als 90 Anträge ein, um nach Paragraph 101 Urheberrechtsgesetz die Erlaubnis zu bekommen, die Namen von angeblichen Urheberrechtsverletzern zu erheben.

Sebastian hat sich jetzt in einem Interview zum Urteil des Landesgerichts geäußert und sieht sich weiterhin im Recht, seiner Meinung nach sei RedTube bzw. das Streaming von Videos illegal.

Diese Illegalität sieht er erkennbar in folgendem Punkt: ?Das Zugänglichmachen von Pornografie an Personen unter 18 Jahren ist in Deutschland eine Straftat. Eine Altersverifikation findet jedoch nicht ernsthaft statt. [?] Auch sind wohl viele aktuelle Filme in voller Länge eingestellt, wie mir berichtet wurde. Der verständige Nutzer sollte sich da schon fragen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.?

Er bezieht sich ebenfalls auf Paragraph 16 Urhebergesetz, der "auch vorübergehende Vervielfältigungshandlungen" umfasst. Am Ende des Interviews betonte Sebastian noch einmal, ?dass es sich bei den regelmäßig als Abmahnopfer bezeichneten Personen um Menschen handelt, die bewusst Urheberrechte verletzt haben, um Geld zu sparen?. Es sollte klar sein, ?wer das Recht vertritt und wer sich nur ertappt fühlt und noch dazu die Sanktionen als ungerecht empfindet?.


Quelle: pc-magazin

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Grüße von Whitebird
11.02.2014 19:55 Whitebird ist offline E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

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Zitat:
Am Ende des Interviews betonte Sebastian noch einmal, ?dass es sich bei den regelmäßig als Abmahnopfer bezeichneten Personen um Menschen handelt, die bewusst Urheberrechte verletzt haben, um Geld zu sparen?. Es sollte klar sein, ?wer das Recht vertritt und wer sich nur ertappt fühlt und noch dazu die Sanktionen als ungerecht empfindet?.


bei diesem personenkreis handelt es sich nicht um leute, die geld sparen wollen, wenn sie sich auf - offensichtlich - kostenfreie seiten begeben, um kostenfreie Angebote zu nutzen. Wobei sollten sie da sparen, wenn sie ohnehin nur kostenfreie angeboten nutzen wollten?

der personenkreis, der evtl. urheberrechtsverletzungen begangen haben könnte (vertreiber der angebote) um geld zu sparen, wird freilich nicht erwähnt.

der regelmäßig offen als abmahnopfer bezeichnete personenkreis wird ja nur infolge der kriminellen abmahnungen überhaupt erwähnt!


klar ist, dass abmahnanwälte in vielen fällen das recht mit füßen vertreten!!

nun fühlt sich diese rotte, die schande über die ganze anwaltschaft bringt, ertappt ob ihrer (beihilfe zu) kriminellen aktivitäten und empfindet die reaktionen als ungerecht.

gerade (abmahnanwälte) müssen zwingen zwischen recht und unrecht unterscheiden können, die ausfällige schar von abmahnanwälten kann dies, nein WILL dies offenbar nicht, sei es aus geltungssucht, rechthaberei oder vielmehr von geldgier getrieben....


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Grüße von Whitebird
11.02.2014 20:02 Whitebird ist offline E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

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In der neuen c't gibt es einen 2 Seiten Artikel zum Thema.

Fazit: "RA Sebastian hat dem LG Köln also Daten vorgelegt , die eine nur als Briefkasten existierende Firma erhoben haben soll. ..."

Der ganze Artikel:

http://www.heise.de/ct/heft/2014-5-Porno...zu-2107127.html

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