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 TKG-Reform: Wie Mieter von neuen Glasfaserregeln profitieren können Whitebird 29.03.2026 13:26

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TKG-Reform: Wie Mieter von neuen Glasfaserregeln profitieren können
29.3.2026 12:17 Uhr Andreas Frischholz
Von der Reform des Telekommunikationsgesetz (TKG) könnten Mieter profitieren. Für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten ist Vollausbaupflicht geplant. So eine Vorgabe erleichtert es, Mehrfamilienhäuser vollständig zu erschließen.

Dass der Ausbau in den Häusern – also die sogenannte Netzebene 4 – mehr in den Fokus rückt, zeigt die Fortschritte beim Glasfaserausbau. Beobachten ließ sich das auch bei der Glasfasermesse Fiberdays, die der Breko am 25. und 26. März in Frankfurt am Main veranstaltet hat. Während es in den letzten Jahren vor allem um das Verlegen der Kabel ging, ist der Ausbau in Gebäuden ein neuer Schwerpunkt.

Diskutiert und in Workshops behandelt wurde daher auch die Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Einen Entwurf hatte das Bundesdigitalministerium Anfang März vorgelegt. Ein zentraler Punkt: Der Ausbau im Gebäude soll insbesondere durch ein Recht zum Vollausbau und verbindliche technische Mindestvorgaben effizienter erfolgen.


Widerstand für Gebäudeeigentümer wird schwieriger

Bislang hatten Mieter das Recht, einen Glasfaseranschluss zu erhalten. Komplett musste ein Gebäude aber nicht ausgebaut werden. Dementsprechend umständlich und wenig attraktiv war es daher für Netzbetreiber, nur einzelne Wohnungen anzuschließen.

Das soll sich mit der TKG-Reform ändern. Die geplanten Regelungen sehen vor: Wenn ein Gebäude eine Glasfaseranbindung hat (oder der Ausbau kurz bevorsteht), besteht das Recht, die Anschlüsse für sämtliche Wohnungen im Haus auszubauen. Das Zustimmungsrecht der Eigentümer existiert zwar weiterhin, wenn diese allerdings nicht wollen, dass ein Netzbetreiber tätig wird, müssen diese selbst tätig werden. Die Optionen sind dann, eigenständig im Haus die Kabel zu verlegen oder einen anderen Telekommunikationsanbieter zu beauftragen. Dafür besteht eine Frist von 20 Monaten.

Im Endeffekt heißt es: Wenn Glasfaser vorhanden ist, erfolgt der Ausbau auch – zumindest irgendwann. Das Widerspruchsrecht der Gebäudeeigentümer wird auf alle Fälle erschwert, was Mietern die Verhandlungen erleichtern dürfte.


Bundesnetzagentur als Schiedsrichter in Streitfragen

Einige Probleme und Hürden wird es aber weiterhin geben. Dazu zählt etwa die Frage, ob und inwieweit ein Netzbetreiber die bestehende Infrastruktur im Haus nutzen kann. Für solche Streitfragen ist die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter vorgesehen.

Relevant dürfte das etwa für Häuser sein, die einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehören. Je größer die Anzahl der Eigentümer und je unterschiedlicher die Interessen , desto komplexer ist es, sich auf eine einfache Lösung zu verständigen.


Viele Wohneinheiten auf einmal erleichtern den Glasfaserausbau

Für Netzbetreiber ist es wichtig, möglichst viele Wohnungen pro Gebäude anzuschließen. Das senkt die Preise pro Kunden, wie eine Kostenanalyse des Breko zeigt, von der ComputerBase im Januar berichtet hat.




Ein Haus in der Stadt mit sechs Wohneinheiten mit Glasfaser auszustatten, kostet demnach im Durchschnitt 3.330 Euro. Davon entfallen 2.750 Euro auf die Glasfaseranbindung, danach sind nochmals 580 Euro für die Inhouse-Verkabelung (Netzebene 4) fällig. Weil auf diese Weise sechs Wohneinheiten erschlossen werden, sinkt der Preis pro Wohneinheit aber auf 555 Euro.

Damit ist der Ausbau in der Stadt deutlich günstiger als ein Einfamilienhaus auf dem Land, bei dem die Glasfaserversorgung im Durchschnitt 3.000 Euro kostet. Der entscheidende Faktor in der Rechnung ist die Anzahl der Wohneinheiten.


Branchenverband bewertet Vollausbaurecht als positiv

Der Breko bewertet das Vorhaben an sich positiv. „Das vorgeschlagene Vollausbaurecht kann den Ausbau in Gebäuden schneller und effizienter machen“, heißt es in der Stellungnahme. Kritisch sieht man hingegen die geplante Pflicht, dass ausbauende Unternehmen einem Dritten einen passiven Zugang zu Gebäudenetzen einräumen müssen. Das reduziere Anreize für den Ausbau und förderte zudem einen potenziellen Doppelausbau in der Straße.

In der Branche gibt es aber unterschiedliche Ansichten zu dem Punkt. Andere Netzbetreiber sprechen sich dafür aus, dass beim Ausbau in Gebäuden solche Kapazitäten geschaffen werden, dass mehrere Anbieter die Chance haben, eigene Infrastrukturen zu betreiben.

Die TKG-Reform befindet sich derzeit noch in der Abstimmungsphase. Bis zum 27. März hatten Länder und Verbände Zeit, um Stellung zu nehmen. Ebenso konnten sich weitere Ressorts aus der Bundesregierung dazu äußern. Als nächstes steht der Kabinettsbeschluss für einen finalen Entwurf an, der dann in den Bundestag geht.

quelle: computerbase.de

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