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Telekom erschwert Kündigung von Mobilfunkverträgen
Mit falschen Behauptungen und Drohungen soll die Telekom Kunden davon abhalten, ihren Handyvertrag zu kündigen. So sehen das Verbraucherschützer.
3. Dezember 2025 um 10:17 Uhr / Ingo Pakalski


Die Verbraucherzentrale Niedersachen mahnt die Deutsche Telekom ab. Dem Telekommunikationsunternehmen wird von den Verbraucherschützern vorgeworfen, mit falschen Angaben ein Drohszenario aufzubauen, um Kunden von einer Kündigung ihres Mobilfunkvertrags abzuhalten.

Im Rahmen des Kündigungsprozesses auf der Telekom-Homepage erscheint eine Infobox mit dem Titel "Sind Sie sicher, dass Sie das riskieren wollen?". Anschließend würden Kunden vor einem Verlust ihrer Mobilfunkrufnummer und vor teuren Gebühren bei Telefonaten im Ausland gewarnt, kritisiert die Verbraucherzentrale Niedersachen.

Zudem werde auf einen schlechteren Empfang und Verbindungsabbrüchen bei anderen Anbietern hingewiesen.


Telekom soll "manipulative Darstellung" unterlassen

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen manipuliert die Gestaltung dieses Kündigungsformulars die Kunden und verstößt somit gegen den Digital Services Act. Das Unternehmen wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

"Unserer Ansicht nach ist die Darstellung manipulativ. Kundinnen und Kunden sollen beeinflusst und von ihrem Kündigungsvorhaben abgehalten werden", kritisiert Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Im Onlinehandel dürfen Dark Patterns dieser Art nicht eingesetzt werden", ergänzt Bibra.

Dabei handelt es sich um Praktiken und Gestaltungen, mit denen "Nutzer getäuscht, manipuliert oder in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden".


Täuschung bei den Rechten der Kunden

Laut den Verbraucherschützern werden Kunden über ihre Rechte getäuscht. Bereits der Hinweis "Ihre Mobilfunknummer könnte verloren gehen: Wollen Sie Ihre vertraute Nummer wirklich aufgeben?", erwecke einen völlig falschen Eindruck.

"Laut Telekommunikationsgesetz müssen Anbieter sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden – sofern sie dies wünschen – ihre Rufnummer trotz Kündigung behalten können", ergänzt Bibra.

Auch der Hinweis auf mögliche teure Gebühren im europäischen Ausland führe Kunden in die Irre, so die Sichtweise der Verbraucherzentrale Niedersachen. Tatsächlich gilt die EU-Roaming-Verordnung unabhängig vom gewählten Tarif und Anbieter, wonach keine zusätzlichen Entgelte für die Mobilfunknutzung im EU-Ausland verlangt werden dürfen.

Falls die Telekom Deutschland die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt und auch künftig nicht auf manipulative Darstellungen dieser Art verzichtet, will die Verbraucherzentrale Niedersachen weitere rechtliche Schritte einleiten.

quelle: golem.de

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