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 Gibt DB Navigator App unerlaubt Nutzerdaten weiter? Deutsche Bahn jetzt vor Gericht Whitebird 20.05.2025 12:26
 RE: Gibt DB Navigator App unerlaubt Nutzerdaten weiter? Deutsche Bahn jetzt vor Gericht Muad'Dib 27.05.2025 14:30

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Gibt DB Navigator App unerlaubt Nutzerdaten weiter? Deutsche Bahn jetzt vor Gericht
Die Deutsche Bahn steht ab heute vor Gericht. Der Vorwurf: Die DB Navigator App sammelt zu viele Daten über ihre Nutzer, auch technisch nicht notwendige. Und gibt diese an andere Unternehmen weiter.

Von Laura Pippig
Redakteurin, PC-WELT 19.5.2025 12:46 Uhr

Die Deutsche Bahn muss sich immer wieder kritischen Stimmen stellen, meist in Bezug auf die Pünktlichkeit ihrer Züge. Datenschützer gehen jetzt aber ein weiteres Problem an: die DB Navigator App. Mit ihr können Nutzer nicht nur Tickets kaufen, herunterladen und im Zug vorzeigen, sondern auch wichtige Informationen zu ihren Verbindungen einsehen.

Das Problem: die App sammelt offensichtlich umfangreiche Daten über ihre Nutzer, die laut Datenschutzverein Digitalcourage über das technisch Notwendige hinausgehen. Bereits im Jahr 2022 entdeckte der Sicherheitsforscher Mike Kuketz “erhebliche Datenschutzprobleme” in der App, die laut Google Play Store über 10 Millionen Mal allein auf Android-Smartphones installiert wurde. Daraufhin reichte der Verein Klage ein, Verhandlungsbeginn ist heute am 19. Mai 2025.

Welche Daten werden gesammelt?

Die Analyse des Sicherheitsforschers zeigte auf, dass die DB Navigator App umfangreiche Tracking-Technologien nutzt, um das Verhalten der Nutzer zu überwachen und zu analysieren. Selbst ohne deren ausdrückliche Einwilligung.

Zu den erhobenen Daten gehören Informationen über die Anzahl der Reisenden, den Start- und Zielbahnhof oder die Info, ob ein Kind mitfährt. Dadurch lassen sich Rückschlüsse auf das Verhalten der Fahrgäste ziehen. Da die App eine ID nutzt und auf dem Smartphone meist fest installiert ist, wird die Person, die die App nutzt, eindeutig identifizierbar.

Laut Digitalcourage können zehn weitere, externe Firmen auf die Daten zugreifen, die in der DB Navigator App erhoben werden. Dabei handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Werbekunden, die solche Daten für die Erstellung von Nutzerprofilen und gezielte Werbemaßnahmen nutzen können.


Das sagt die Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn leugnet zwar nicht, dass die DB Navigator App umfangreiche Daten über ihre Nutzer sammelt, betont aber, dass diese alle technisch notwendig für die Bereitstellung digitaler Services seien. Sie sollen zudem nicht für Marketing-Zwecke eingesetzt werden.

Zu den Diensten, die ebenfalls Zugriff auf die gesammelten Daten erhalten, gehören unter anderem Google und Adobe. Letztere soll aber lediglich genutzt werden, um die Stabilität der App zu gewährleisten. Ob dies wirklich der Fall ist, wird sich vor Gericht klären müssen.

Dabei geht es um eine Grundsatzentscheidung, denn laut Digitalcourage gehört die Nutzung der Bahn, und auch die der DB Navigator App, zur staatlichen Grundversorgung. Viele Menschen seien darauf angewiesen, um zu reisen und sich zu informieren. Viele Informationen, wie etwa kurzfristige Bahnsteigwechsel, bekommt man aber teilweise nur in der App mitgeteilt.

Auch Nutzer, die keine Apps aus dem Google Play Store oder Apple App Store nutzen wollen, um ihre Daten zu schützen, sollen nicht benachteiligt werden, indem sie zur Nutzung der DB Navigator App gezwungen werden (wenn auch nur indirekt). Alternativen gibt es zwar, doch diese bündeln nicht immer alle relevanten Informationen.

Laut Jurist Peter Hense stellt die DB Navigator App “einen klaren Verstoß gegen das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten sowie die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)” dar. Weiterhin schreibt er:

Zitat:
Die Bahn hat kein Recht auf heimliches Tracking, nur weil Reisende auf sie angewiesen sind. Sie ist und bleibt ein grundrechtsgebundenes Staatsunternehmen. Der in Teilen des Konzerns vorherrschende Glaube, über dem Gesetz zu stehen, ist vielleicht bequem, aber keineswegs zutreffend.


quelle: pcwelt.de

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