Whitebird

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Gericht erlaubt DHL Paketabgabe bei Nachbarn
Verbraucherschützer wollten DHL untersagen, Pakete auch bei Nachbarn abgeben zu dürfen. Ein Gericht erlaubt dies weiterhin.
9. Februar 2026 um 08:52 Uhr / Ingo Pakalski
DHL darf weiterhin ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers Pakete bei Nachbarn abgeben, falls der Adressat nicht erreichbar ist. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm und wies damit eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) als unbegründet ab.
Die Geschäftsbedingungen zur Ersatzzustellung sind bei DHL aus Sicht der Verbraucherschützer zu intransparent und ermöglichen zu viel Spielraum für das Unternehmen. Das sah das Gericht anders und meint, dass die Klausel zur Ersatzzustellung einer Überprüfung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Allgemeine Geschäftsbedingungen standhalte.
Der 13. Zivilsenat am Oberlandesgericht Hamm vermochte keine unangemessene Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die angegriffene AGB-Klausel erkennen. Demnach darf DHL Pakete an Nachbarn oder andere Hausbewohner abgeben, wenn "den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind".
Das stört die Verbraucherschützer
Die Verbraucherschützer stören sich daran, dass nicht geregelt ist, wer bei einer Ersatzzustellung für DHL noch als Nachbar gilt. "Wer kommt als Nachbar oder Nachbarin infrage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter?", fragt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, und begründet damit den Grund für die Klage.
Pop begrüßt es, "dass Pakete ersatzweise an Nachbarinnen und Nachbarn zugestellt werden können". Allerdings müsse für Verbraucher klar erkennbar sein, "unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der Nachbarschaft zugestellt werden darf". Das sieht Pop mit den DHL-AGB nicht erfüllt.
Wenn ein Paket bei Nachbarn abgegeben wird, wird der Adressat üblicherweise entweder über eine Karte im Briefkasten oder über eine Mitteilung im DHL-Konto informiert. Wer eine Zustellung an Nachbarn nicht wünscht, kann dies bei DHL im eigenen Kundenkonto entsprechend hinterlegen. Standardmäßig ist die Paketabgabe bei Nachbarn aktiviert.
Die schriftlichen Entscheidungsgründe des Oberlandesgerichts Hamm liegen noch nicht vor, erklärt das Gericht (Az.: I-13 UKl 9/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
quelle: golem.de
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09.02.2026 12:03 |
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Muad'Dib

.:.Carpe.Diem.:.
    

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Ein Irrsinn!
Wo ist denn da der Gefahrenübergang und WER haftet???
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15.02.2026 18:28 |
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femi

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Schlimmer als DHL sind hier DPD und GLS. Da findet man Pakete irgendwo am Grundstück, zum Nachbarn wäre es zu weit, ebenso bis zur Eingangstür, also Zettel gibt es nie.
Mit "Sendung zugestellt" am Schmarnphone beginnt die Suche ...
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16.02.2026 07:10 |
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Whitebird

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Themenstarter
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früher gabs mal genug post- und paketboten, die wenigstens ihre beute bei sich zuhause gehortet haben, statt sie "irgendwo" zu hinterlassen!
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16.02.2026 12:36 |
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femi

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Wir hatten eine Dame im Ort, die einst DPD über hatte.
Nachdem der Zusteller für sie soo arm war, übernahm sie alle Pakete und man dürfte sie bis zu 5km entfernt, von ihr abholen.
In der Zwischenzeit übernimmt das Lagerhaus die DPD Pakete, sollte man nicht zu Hause sein.
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16.02.2026 15:41 |
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