Muss Motorola wirklich keine Updates für fünf Jahre bringen?      |
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Whitebird

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| Muss Motorola wirklich keine Updates für fünf Jahre bringen? |
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Fehler in EU-Regel: Keine Pflicht zu fünf Jahren Android-Updates für Smartphones
Einige neue Motorola-Smartphones werden wohl gar keine neuen Android-Versionen erhalten. Möglich wird dies, weil die EU ihre Ökodesignverordnung zu schwammig formuliert hat. Dies bestätigt jetzt auch eine finnische Behörde, laut der Motorola keineswegs zu Updates verpflichtet ist.
Roland Quandt,
30.01.2026 18:15 Uhr
EU-Regelung wirkungslos wegen Formulierungsfehler
Offenbar hat die im Lauf der letzten Jahre schrittweise eingeführte Ökodesign-Richtlinie der EU zumindest mit Blick auf die Update-Versorgung von Smartphones und anderen mobilen Geräten ihre Wirkung komplett verfehlt. Anders als angenommen, müssen die Gerätehersteller nämlich keineswegs ihre Smartphones über Jahre mit Updates aktuell halten.
Schon vor einigen Monaten wurde deutlich, dass die Lenovo-Tochter Motorola manche Geräte keineswegs mehrere Jahre lang mit Updates versorgt, weil man eine äußerst vage Formulierung der EU-Vorgabe zu seinen eigenen Gunsten auslegt. Tatsächlich gibt es offenbar einen folgenschweren "Fehler" in der Formulierung der EU-Ökodesignrichtlinie.
Wenn Updates, dann fünf Jahre lang
Dort heißt es in der deutschen Ausgabe unter anderem folgendes: "Ab dem Datum der Beendigung des Inverkehrbringens und für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren sind von Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten zur Verfügung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen für ein Betriebssystem von diesen kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zugänglich zu machen".
In der englischsprachigen Originalausgabe gibt es aber eine andere Formulierung, die sich in etwa wie folgt übersetzen lässt: "Betriebssystem-Updates: Ab dem Datum des Ende des Inverkehrbringens bis mindestens fünf Jahre nach diesem Datum müssen Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte, wenn sie Sicherheitsupdates, Korrekturupdates oder Funktionsupdates für ein Betriebssystem bereitstellen, diese Updates kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zur Verfügung stellen."
Das Wort "wenn" ist nun für Motorola und andere Anbieter zum Schlupfloch geworden, weshalb manche Geräte schlicht gar nicht mit Updates bedient werden, berichtet das finnische Portal AfterDawn. So verpflichtet die EU-Ökodesignverordnung die Hersteller ihrer Auslegung nach nur dann zur Bereitstellung von Updates über fünf Jahre, wenn sie nach der Inverkehrbringung ihrer Geräte auch nur ein einziges Updates veröffentlichen.
Finnische Tukes: Motorola macht alles richtig
Um dem Ganzen auf den Grund zu gehen, hat sich das Team von AfterDawn auch an die für die Einhaltung der EU-Verordnung in Finnland zuständige Agentur für Sicherheit und Chemikalien (Tukes) gewandt, deren Antwort dann auch sehr eindeutig ausfiel: die Hersteller sind durch die EU-Ökodesignverordnung zunächst zu überhaupt gar nichts verpflichtet.
"In Beantwortung Ihrer Frage, ob Betreiber (Smartphone-Hersteller) verpflichtet sind, neue Updates zu produzieren, lautet unsere Auslegung der Ökodesign-Anforderungen, dass dies nicht der Fall ist. Betreiber sind jedoch verpflichtet, bestehende Sicherheits-, Korrektur- und Funktionsupdates für das Betriebssystem für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum der Markteinführung des letzten physischen Geräts dieses Modells bereitzustellen," hieß es von der Tukes.
Tukes: EU hatte gutes im Sinn, aber...
Die Tukes erklärte zu dem Thema auch, dass dies wohl ein Beispiel dafür sei, wie die Absicht der Gesetzgeber manchmal durch die finale Formulierung einer Richtlinie hinfällig gemacht werden kann. So wollte die EU wohl durchaus dafür sorgen, dass Smartphones & Co lange mit Updates versorgt werden, die Wortwahl in der Richtlinie schuf aber eine Lücke.
Die von Motorola gewählte Auslegung der Ökodesignverordnung der EU scheint nach Meinung der Tukes nach aktuellem Stand durchaus korrekt zu sein. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die günstigen neuen Low-End-Smartphones Motorola Moto G17 und Motorola Moto G17 Power nach Angaben des Herstellers ganz offiziell nur für zwei Jahre mit Sicherheitsupdates für Android versorgt werden.
Die beiden neuen Smartphones kommen ab Werk mit dem inzwischen ohnehin veralteten Android 15 auf den Markt - und werden, so zumindest der aktuelle Stand, überhaupt gar keine neuen Android-Versionen oder Betriebssystem-Updates erhalten. Motorola kann dadurch Kosten für den Aufwand zur Anpassung von Updates für seine Geräte sparen, während die Sicherheit der Nutzerdaten und die Langlebigkeit der Smartphones auf lange Sicht nicht gegeben sind.
quelle: winfuture.de
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Muad'Dib

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Ist das nicht schön?!!
Prima, jetzt ist der Salat da. WANN folgen die Konsequenzen und die nixnutzigen (ab)schreiberlinge in Brüssel und sonstwo fliegen hochkantig raus und alle Versorgungsleistungen werden gekappt?? Abschließend müssen dann noch Schadensersatzansprüche gegen diese unfähigen Zeitschinder durchgesetzt werden...
Wie schön wäre doch eine GERECHTE Welt?!!!?
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| Muss Motorola wirklich keine Updates für fünf Jahre bringen? |
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Muss Motorola wirklich keine Updates für fünf Jahre bringen?
Immer wieder wird behauptet, dass Motorola eine schwammige Formulierung in der Ökodesign-Richtlinie der EU ausnutzt, um keine Updates zu liefern. Aber stimmt das?
2. Februar 2026 um 11:00 Uhr / Von Tobias Költzsch
Motorola bietet für einige seiner neuen preiswerten Smartphones nur zwei Jahre lang Software-Updates an. Das ist zum einen verglichen mit der Konkurrenz wenig, steht aber zum anderen auch im Gegensatz zur neuen Ökodesign-Verordnung der EU, die einen Unterstützungszeitraum von fünf Jahren vorsieht.
Seit einigen Wochen verweisen verschiedene Medien immer wieder auf Differenzen bei den Übersetzungen, die sich unterschiedlich auslegen lassen. Motorola würde sich an die englische Übersetzung halten und dürfe daher weniger als fünf Jahre lang Updates anbieten. Aber hat Motorola wirklich ein Schlupfloch gefunden? So einfach scheint es nicht zu sein.
Auslöser dieser Vermutungen ist die englische Version, in der es übersetzt lautet: "Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens bis mindestens fünf Jahre nach diesem Zeitpunkt müssen Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte, wenn sie Sicherheitsupdates, Korrekturupdates oder Funktionsupdates für ein Betriebssystem bereitstellen, diese Updates kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zur Verfügung stellen."
Hat Motorola wirklich ein Schlupfloch gefunden?
Interpretiert wird dies von einigen Medien (und offenbar auch einer finnischen Behörde) so, dass Hersteller gar nicht dazu verpflichtet sind, Updates zu veröffentlichen. Andere glauben, dass es reicht, dass ein Update einfach fünf Jahre lang angeboten wird – nicht aber, dass fünf Jahre lang auch neue Aktualisierungen erscheinen müssen.
So einfach scheint die Sache aber nicht zu sein. Zum einen ist etwa die deutschsprachige Version des Gesetzes eindeutiger: "Ab dem Datum der Beendigung des Inverkehrbringens und für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren sind von Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten zur Verfügung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen für ein Betriebssystem von diesen kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zugänglich zu machen."
Hier gibt es keine Formulierung mit "wenn". Bei EU-Gesetzen gibt es keine Originalversion, auf die man sich am Ende berufen kann – alle Versionen sind gleichwertig. Entsprechend können sich Unternehmen auch keine Version herausgreifen, die für sie am günstigsten ist. Im Zweifel werden mögliche sprachliche Differenzen vom Europäischen Gerichtshof untersucht und in Hinsicht auf den Zweck des Gesetzes interpretiert.
EU hat mit Ökodesign-Richtlinie klare Ziele
In diesem Fall dürfte davon auszugehen sein, dass die EU nicht beabsichtigte, dass Smartphone-Hersteller sich um einen längeren Unterstützungszeitraum drücken können. Darauf weisen auch die weiteren Unterpunkte des Abschnittes hin, der die Aktualisierung des Betriebssystems regelt.
In diesen sagt das Gesetz etwa, dass der Zeitraum von fünf Jahren für Updates nicht nur für freiwillige Aktualisierung gilt, sondern auch für die, die "zur Einhaltung des Unionsrechts bereitgestellt werden" – also von anderen rechtlichen Vorgaben abhängen, die Motorola nicht beeinflussen kann.
Außerdem spricht das Gesetz davon, dass auch Updates, die vom "Bereitsteller des Betriebssystems" verfügbar gemacht werden, geliefert werden müssen. Vor diesem Hintergrund erscheint es angesichts der Formulierung in der deutschsprachigen Version der Ökodesign-Richtlinie eher schwierig zu sein, gar keine Updates zu liefern.
Ein Schlupfloch mit Lücken
Am Ende scheint es so, dass Motorola und andere Hersteller sich nicht auf mögliche Unterschiede bei den Übersetzungen berufen können – in der EU gelten alle Sprachvarianten eines Gesetzes und damit auch die eindeutigeren Versionen. Die nachfolgenden Punkte des betreffenden Abschnittes zum Updatezeitraum legen zudem nahe, dass der EU an verlässlichen Updates über einen Zeitraum von fünf Jahren gelegen ist. Ein Schlupfloch sieht anders aus.
quelle: golem.de
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