purzelbaum
unsere besten emails

Satclub-Thueringen

RSS feed for this site
Registrierung Suche Zur Startseite

Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Telekom muss Miete für Router klar ausweisen » Hallo Gast [[Anmelden]|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Telekom muss Miete für Router klar ausweisen
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Whitebird   Zeige Whitebird auf Karte Whitebird ist männlich Steckbrief
Foren Gott


images/avatars/avatar-299.gif

Dabei seit: 31.03.2009
Beiträge: 2.793
Herkunft: Aus dem Nichts, Nordsee/Ecke Ossiland!!!




Text Telekom muss Miete für Router klar ausweisen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Oberlandesgericht:
Telekom muss Miete für Router klar ausweisen
Die Verbraucherzentrale hat erfolgreich geklagt, weil die Telekom bei der Bestellung von Magenta Zuhause den Mietpreis für einen optionalen Router nicht eindeutig angibt.

Achim Sawall
19. Februar 2025, 13:45 Uhr


Die Deutsche Telekom muss die monatliche Miete für einen Router in der Vertragszusammenfassung ausweisen. Das hat das Oberlandesgericht Köln (PDF) in einem Urteil (Aktenzeichen 6 U 68/24), das die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erstritten hat, entschieden. Bei dem Angebotspaket Magenta Zuhause müsse die Zusammenfassung alle Bestandteile und deren Preise enthalten.

Während des Bestellvorgangs bot der Netzbetreiber laut Angaben der Verbraucherschützer an, zusätzlich einen Router zur Miete auszuwählen und mitzubestellen. Die Vertragszusammenfassung habe jedoch weder den ausgewählten Router noch den monatlichen Mietpreis enthalten. Aufgeführt worden sei lediglich eine Gutschrift für die Router-Bestellung. Eine unvollständige Vertragszusammenfassung verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz, betonte der VZBV.


Revision wurde nicht zugelassen

Die Telekom argumentierte vor Gericht, sie biete kein Angebotspaket an, da Kunden den Tarif auch ohne Anmietung eines Routers abschließen könnten und es sich bei der Router-Miete um einen eigenen Vertrag handele. Die Telekom gehört zu den Anbietern, die die Endgerätefreiheit respektieren. Das hält sie nicht davon ab, die Router-Vermietung zu monetarisieren.

Das Gericht erklärte jedoch, dass der Router in engem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit dem Tarif angeboten werde. Die Auswahl des Routers füge sich bruchlos in den Bestellprozess des Tarifs ein. Bereits in der Tarifübersicht werde die "Routergutschrift" als Vorteil der angebotenen Tarife hervorgehoben.

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte mit seiner Entscheidung das in erster Instanz gefällte Urteil des Landgerichts Köln (Aktenzeichen 31 O 179/23). Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Telekom hat aber die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.


quelle: golem.de

__________________
Der frühe Vogel trinkt 'n Korn??? verwirrt


Grüße von Whitebird
20.02.2025 15:39 Whitebird ist online E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Telekom muss Miete für Router klar ausweisen Baumstruktur | Brettstruktur

Views heute: 201.326 | Views gestern: 228.135 | Views gesamt: 360.072.562


Satclub Thüringen seit 01.07.1992 = Online seit Tage

  Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH .: Impressum :.