Muad'Dib

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Massenüberwachung: Bürgerrechtler klagen gegen Fluggastdatenspeicherung |
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Seit Mai 2018 sammelt der Staat hierzulande Flugpassagierdaten fünf Jahre lang und gleicht sie mit Sicherheitsdateien ab. Gegner wollen diese Praxis nun kippen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Verwaltungsgericht Wiesbaden und bei verschiedenen Amtsgerichten Klagen gegen den automatisierten Transfer von Fluggastdaten durch Airlines an das Bundeskriminalamt (BKA) eingereicht. "Die anlasslose, massenweise Speicherung und Auswertung der Flüge aller internationalen Fluggäste verstößt gegen die Europäische Grundrechtecharta", begründete Malte Spitz, Generalsekretär der Bürgerrechtsorganisation den Schritt. "Die Rasterfahndung am Himmel muss beendet werden."
Spitz warb bei der Präsentation der Initiative in Berlin am Dienstag für einen "verantwortungsvollen Einsatz von Algorithmen in der Gefahrenabwehr" statt einer verdachtsunabhängigen "Massenüberwachung". Der Grüne ist einer von sechs Klägern aus verschiedenen EU-Staaten, deren Verfahren die GFF koordiniert.
EuGH soll prüfen
Ziel der Eingaben ist es, dass letztlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) die einschlägige Richtlinie überprüft: die zunächst angerufenen Gerichte sollen die Klagen den Luxemburger Kollegen vorlegen. Der EuGH entschied vor knapp zwei Jahren bereits, dass das geplante, sehr ähnlich angelegte Abkommen über den Austausch von Fluggastdaten mit Kanada gegen europäische Grundrechte verstößt.
Die GFF kooperiert bei dem Anlauf mit ihrer österreichischen Partnerorganisation epicenter.works. Diese geht in der Alpenrepublik parallel den Weg über ein datenschutzrechtliches Beschwerdeverfahren.
Aufgrund der umkämpften EU-Vorschriften müssen alle Mitgliedsstaaten seit Mai 2018 sämtliche Fluglinien verpflichten, die Passenger Name Records (PNR) in knapp zwanzig Kategorien an staatliche Stellen weiterzuleiten. Dazu gehört eine Vielzahl sensibler Informationen, die vom Geburtsdatum über die Namen der Begleitpersonen, eventuelle Vielfliegernummern oder die zum Kauf des Fluges verwendeten Zahlungsmittel bis hin zu einem nicht näher definierten Freitextfeld reichen.
Automatischer Abgleich
In Deutschland speichert das Bundeskriminalamt (BKA) die Daten auf Basis des 2017 beschlossenen Fluggastdatengesetzes fünf Jahre lang und wertet sie aus. Es gleicht sie automatisiert mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien ab. Zudem will die Polizeibehörde auch mithilfe automatisierter Mustererkennung verdächtige Flugbewegungen ermitteln. Das System liefert bisher nach Angaben der Süddeutschen Zeitung zum größten Teil Falschtreffer, die von Beamten per Hand aussortiert werden müssen.
"Diese neue Form der Überwachung verletzt die Fluggäste in ihren europarechtlich garantierten Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf Schutz personenbezogener Daten", erklärt der GFF-Koordinator Bijan Moini mit Blick auf Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta. Der Rechtsanwalt hält die Richtlinie daher im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung für ungültig. Daten dürften demnach "nicht schlicht zu jedermann und auch nicht ohne triftigen Grund über Jahre hinweg gespeichert werden".
Unklare Wirkung
Nach Ansicht der Kläger geht das entsprechende deutsche Gesetz zudem weit über die EU-Vorgaben hinaus, indem es sogar PNR auf innereuropäischen Flügen erfasst. Darin wittern sie auch einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dass eine solche Form der Vorratsdatenspeicherung belastbare Erkenntnisse über verdächtige Flugbewegungen ergeben könnte, sei nirgends belegt.
Hierzulande klagen neben Spitz die niederländische Parlamentsabgeordnete Kathalijne Buitenweg, der frühere italienische EU-Beamte Emilio De Capitani, die Netzaktivistin Kübra Gümüsay, die Rechtsanwältin Franziska Nedelmann und der Anti-PNR-Aktivist Alexander Sander gegen das Gesetz und richten sich dabei teils gegen die Fluggesellschaften und teils gegen das BKA. Vertreten werden sie vom Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger. In der Eingabe de Capitanis ist ein Eilantrag enthalten, um die Überwachungsmaßnahme schnellstmöglich zu stoppen. (olb)
Quelle: https://heise.de/-4421580
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15.05.2019 12:06 |
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