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Rundfunkbeitrag: Nur noch einmal Aufforderung zur Zahlung |
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Rundfunkbeitrag: Nur noch einmal Aufforderung zur Zahlung
Von Marcus Reichl -2. Juni 2025, 16:15
Wer seinen Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlt, erhält künftig keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio per Post mehr.
Wer seinen Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlt, erhält künftig keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen per Post mehr. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt schrittweise auf die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung um.
Die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung führt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schrittweise ein. Beitragszahlende, die ihre Rundfunkbeiträge per Überweisung oder Dauerauftrag entrichten, erhalten künftig einmalig ein Schreiben mit ihren persönlichen Zahlungsterminen. Regelmäßige Zahlungsaufforderungen per Post, umgangssprachlich auch Rechnung genannt, entfallen fortan. Die Umstellung auf die Einmalzahlungsaufforderung soll zur Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit im Beitragseinzug beitragen.
Mit der Einmalzahlungsaufforderung informiert der Beitragsservice einmalig über sämtliche Zahlungstermine, die für ein Beitragskonto innerhalb eines jeden Jahres anfallen. Dieser Zahlungsplan gilt auch in den Folgejahren fortlaufend, sofern sich am Verfahren nichts ändert. Eine erneute schriftliche Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Erst bei einer grundlegenden Änderung, beispielsweise der Beitragshöhe oder der Bankverbindung, erhalten Beitragszahlende wieder eine Benachrichtigung. Beitragszahlende sind somit selbst verantwortlich, die Zahlungstermine einzuhalten und für die fristgerechte Überweisung des Rundfunkbeitrags zu sorgen.
Individuelle Zahlungstermine im gesetzlichen Rhythmus
Die Mehrheit der Beitragszahlenden, die auf das neue Verfahren umgestellt werden, zahlt den Rundfunkbeitrag im gesetzlichen Zahlungsrhythmus. Dieser sieht vor, dass der Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Monat für jeweils drei Monate auf einmal zu entrichten ist – also 55,08 Euro alle drei Monate. Der Fälligkeitstermin liegt immer am 15. Kalendertag des mittleren Monats eines Dreimonatszeitraums.
Die individuellen Zahlungstermine richten sich nach dem Monat, in dem die Beitragspflicht beginnt – also dem Monat, in dem man erstmals Inhaber oder Inhaberin einer Wohnung ist. Der erste Zahlungstermin ist dann der 15. des darauffolgenden Monats. Alle weiteren Termine folgen jeweils im Abstand von drei Monaten. Alternativ zum gesetzlichen Zahlungsrhythmus können verschiedene Arten der Vorauszahlung vereinbart werden: Vierteljährlich im Voraus: zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober, halbjährlich im Voraus: zum 1. Januar und 1. Juli, jährlich im Voraus: zum 1. Januar.
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02.06.2025 20:13 |
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femi

Moderator
  
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Zwischen Zahlungsaufforderung und Rechnung sehe ich aber einen Unterschied. Wenn ich vierteljährlich zahle, steht mir auch eine vierteljährliche Rechnung zu.
Natürlich geht es auch ohne der Zahlungsaufforderung, aber gerade bei älteren Menschen ist es eine Erinnerung und welche Kosten von einer Computer generierten Email?
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04.06.2025 18:27 |
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Whitebird

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04.06.2025 20:28 |
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Muad'Dib

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...und der Staat schaut tatenlos zu.....man erinnere sich an die schufa verbrecher.
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07.06.2025 08:06 |
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Whitebird

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Rundfunkbeitrag: Beitragsservice erinnert an Umstellung, die Sie extra Geld kosten kann |
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Rundfunkbeitrag: Beitragsservice erinnert an Umstellung, die Sie extra Geld kosten kann
Beim Rundfunkbeitrag gibt es eine wichtige Umstellung. Wenn Sie diese verpassen, wird es teuer. Alle Informationen lesen Sie hier.
Von Hans-Christian Dirscherl
Chef vom Dienst, PC-WELT 18.6.2025 10:19 Uhr
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erinnert jetzt wieder an eine wichtige Umstellung für Millionen Rundfunkbeitragszahler in Deutschland. Die Umstellung, von der gleich die Rede ist, begann zwar bereits am 15. Mai 2022, wie wir damals berichtet haben und sogar schon im Februar 2022 kündigte der Beitragsservice sie an. Doch der Beitragsservice hat die Umstellung offensichtlich bis heute nicht abgeschlossen. 2024 erinnerte der Beitragsservice an die laufende Umstellung.
Diese Beitragszahler sind betroffen
Konkret betrifft es alle Beitragszahler (zu denen der Beitragservice auch einmal einen Hund zählte), die den Rundfunkbeitrag (von dem Sie sich unter Umständen befreien lassen können) nicht mehr Lastschrift einziehen lassen, sondern jedes Quartal selbst überweisen. Denn bisher beziehungsweise bis zum 15. Mai 2022 (je nachdem, ob Sie bereits umgestellt wurden) verschickte der Beitragsservice alle drei Monate eine Zahlungsaufforderung an die Selbstzahler.
Dieses quartalsmäßige Schreiben ersetzt der Beitragsservice seit dem 15.5.2022 nach und nach bei allen Selbstzahlern durch ein letztes Schreiben, das im schönsten Bürokratendeutsch “Einmalzahlungsaufforderung” heißt. Darin stehen die vier Zahlungstermine pro Jahr. Diese sind aber nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für alle kommenden Jahre gültig.
Erst wenn der Rundfunkbeitrag wieder einmal steigt, erhalten Sie eine neue Benachrichtigung. Tipp: So legen Sie Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag ein. Eine Wirtschaftsjuristin behauptet übrigens, dass der Rundfunkbeitrag illegal sei.
So begründet der Beitragsservice die Umstellung
Der Beitragsservice schreibt:
Zitat: |
“Die Einmalzahlungsaufforderung ist eine Maßnahme, die den Beitragseinzug noch nachhaltiger und kosteneffizienter macht. Aufgrund der massiv gestiegenen Preise für Papier und Porto trägt die Umstellung dazu bei, dass die Kosten des Beitragseinzugs stabil bleiben”. |
So sollten Sie reagieren
Sobald Sie also dieses letzte Erinnerungsschreiben bekommen, sollten Sie sich die darin genannten vier Zahlungstermine in Ihrem Kalender notieren und diese jedes Jahr wiederholen lassen. Denn wenn Sie die Termine vergessen, kann es teuer werden, weil dann noch ein Säumniszuschlag hinzukommt. Dieser beträgt mindestens acht Euro.
Sie können aus drei Arten der Vorauszahlung wählen:
- jährlich zum 1. Januar (jeweils für zwölf Monate) oder
- halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli (jeweils für sechs Monate)
- vierteljährlich zum Ersten eines Quartals (jeweils für drei Monate)
Falls Ihnen das zu aufwendig ist, können Sie jederzeit zum Lastschriftverfahren wechseln. Sie können auf der Webseite des Beitragsservice unter „Name, Adresse, Zahlungsweise ändern“ auf das Lastschriftverfahren umstellen. Alternativ können Sie auch den QR-Code in dem letzten Zahlungsaufforderungsschreiben scannen, um auf besagte Webseite zu gelangen. Dann zieht der Beitragsservice Ihren Rundfunkbeitrag automatisch viermal im Jahr ein.
Wie lange dauert die Umstellung?
Erste Beitragszahlende haben bereits eine Einmalzahlungsaufforderung erhalten, unter anderem wir. Wann auch Sie das Schreiben erhalten, lässt sich noch nicht allgemeingültig sagen. Der Kreis der Empfängerinnen und Empfänger wird schrittweise erweitert.
Wichtig: Bis zum Erhalt der Einmalzahlungsaufforderung ändert sich für Sie erst mal nichts. Erst mit Erhalt des Schreibens werden die regelmäßigen Zahlungsaufforderungen eingestellt.
quelle: pcwelt.de
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18.06.2025 11:31 |
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Muad'Dib

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20.06.2025 18:48 |
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