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So schnell muss Ihr Internet sein: Neue Mindestwerte für Deutschland |
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So schnell muss Ihr Internet sein: Neue Mindestwerte für Deutschland
Der Mindestanspruch für schnelles Internet in Deutschland steigt. Das sind die neuen Mindestwerte und das können Sie tun, wenn Sie diese nicht erreichen.
Von Hans-Christian Dirscherl
Chef vom Dienst, PC-WELT 22.1.2025 09:36 Uhr
Der Bundesrat hat laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur einer Erhöhung der Bandbreiten bei der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten zugestimmt. Der Download steigt damit von bisher 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s, während der Upload von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s erhöht wird. Die alten Mindestwerte stammen von 2022: Recht auf schnelles Internet – 10 Mbit/s sind (erstmal) genug.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sagt dazu:
Zitat: |
Wir passen die Mindestversorgung regelmäßig an. Sie ist wie der Mindestlohn: Die meisten haben mehr, aber niemand soll darunterfallen. Auch wenn es um eine Untergrenze geht, kann sich dadurch die private wie berufliche Nutzung von Internet- und Onlinediensten verbessern. Die höheren Werte helfen dabei, die digitale Teilhabe in Deutschland voranzubringen. Wir werden die Vorgaben auch in Zukunft kritisch überprüfen und anpassen.
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Die Bundesnetzagentur ist der Meinung, dass dadurch “neben Einzelhaushalten insbesondere Mehrpersonenhaushalte von den Anpassungen profitieren, da sie eine höhere Leistung und Flexibilität bieten – ob bei Videokonferenzen, Online-Learning oder der gleichzeitigen Nutzung mehrerer Endgeräte”.
Preise steigen
Allerdings hat die Festlegung höherer Bandbreiten für die Mindestversorgung auch Auswirkungen auf die Preise für die Grundversorgung: “Durch die gestiegenen Anforderungen wird der monatliche Preis für die Grundversorgung angepasst. Er beträgt künftig ca. 35 Euro pro Monat”.
Anspruch bei Latenz bleibt unverändert
An den Vorgaben für die Latenz ändert sich offensichtlich nichts. Für die Latenz (die halbierte Laufzeit des Signals für die Hin- und Rückstrecke zwischen dem Netzabschlusspunkt und dem Referenzmesspunkt aus der Breitbandmessung Desktop-App der Bundesnetzagentur) gilt also auch weiterhin, dass diese höchstens 150 Millisekunden betragen darf.
Das können Sie tun, wenn Sie die Mindestwerte nicht erreichen
Wenn Ihre nach den Vorgaben der Bundesagentur gemessene Internetgeschwindigkeit unter diesen Mindestanforderungen liegt, dann können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden, damit diese die Lösung Ihres Problems anordnet. Wie das geht, lesen Sie hier. Falls Ihre Internetgeschwindigkeit niedriger ist als vertraglich zugesichert, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten wie Minderung oder Kündigung des Vertrags. Mehr dazu lesen Sie auf der entsprechenden Seite der Bundesnetzagentur.
Hintergrundinformationen zu diesem Thema stellt die Bundesnetzagentur hier zur Verfügung. Wie Sie Ihre Internetgeschwindigkeit überprüfen, erklären wir in So testen Sie Ihre Internetgeschwindigkeit. Die Bundesnetzagentur stellt zudem hier eine Desktop-App zur Breitbandmessung bereit.
quelle: pcwelt.de
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22.01.2025 14:24 |
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15 Mbit/s .....wow, sind wir fortschrittlich.
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25.01.2025 13:25 |
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Whitebird

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na immerhin (+ her
), kann nein muss man da schon sagen.
denk nur mal 20 jahre zurück
da war man schon zufrieden, wenn man ne störungsfreie 6000er leitung hatte,
und dann kommt noch hinzu, dass wir in deutschland meist hintenan stehen ...als bürger
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25.01.2025 16:07 |
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Ja, ich denke mal ca. 20 Jahre zurück, da hat Frau Dr. Merkel öffentlich getönt:
"In einem Jahr wird jeder Bürger in Deutschland eine 1 MEGABYTE Internet Verbindung haben."
DD
Alles klar?!?!?!?
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03.02.2025 17:51 |
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