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Zum Ende der Seite springen Sanego-Urteil des BGH: Internetportale müssen Nutzer nicht verraten
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Sanego-Urteil des BGH: Internetportale müssen Nutzer nicht verraten Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Sanego-Urteil des BGH: Internetportale müssen Nutzer nicht verraten

01.07.2014, 13:06 (cm)


Aufatmen bei anonymen Internet-Usern: Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte heute in einer Grundsatzentscheidung, dass Betreiber eines Internetportals nicht die Daten anonymer Nutzer weitergeben dürfen. Geklagt hatte ein Arzt, der gegen eine negative und unwahre Behauptung auf dem Ärzteportal Sanego vorgegangen ist.

Ein Patient hatte sich anonym auf der Bewertungsplattform Sanego über einen Arzt beschwert, allerdings mit unwahren Behauptungen. Er hatte geschrieben, dass er drei Stunden im Wartezimmer gewartet habe und dass die Patientenakten in Wäschekörbe gelagert worden seinen. Da dies eine unwahre und damit unzulässige Behauptung ist, musste das Portal den Beitrag aus dem Netz nehmen.


Anonymer Troll: Personendaten bleiben geheim

Dem Arzt war das aber nicht genug. Er wollte über einen Auskunftsanspruch die Identität des Nutzers erfahren, um weitere rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten. Sanego lehnte das jedoch ab - wogegen der Arzt klagte. Nun wiesen die Richter am BGH die Klage des Arztes ab. Die Richter berufen sich dabei auf das Telemediengesetz und sagen, dass das Internetportal die personenbezogenen Daten des Nutzers nicht an einen Dritten herausgeben darf. Das sei nur in Ausnahmefällen zulässig – die unwahre Behauptung des Nutzers rechtfertige diese Ausnahme jedoch nicht.

Das Urteil kam etwas überraschend, nachdem alle Vorinstanzen den Auskunftsanspruch bejaht hatten. Damit haben die BGH-Richter die Anonymität im Netz enorm gestärkt – auch wenn das Urteil kein Freibrief ist für das Verfassen beleidigender Kommentare, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt. „Die Betroffenen haben immer noch die Möglichkeit, im Wege eine Strafanzeige an die Identität des Verfassers zu kommen“, sagt Solmecke.

Quelle: chip.de

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Der frühe Vogel trinkt 'n Korn??? verwirrt


Grüße von Whitebird
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