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Google muss EU-Rekordstrafe von 4,125 Milliarden Euro zahlen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Google muss EU-Rekordstrafe von 4,125 Milliarden Euro zahlen
Vor acht Jahren verhängte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe gegen Google. Das Unternehmen wehrte sich erfolglos dagegen.
2. Juli 2026 um 10:28 Uhr / Ingo Pakalski und dpa


Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,125 Milliarden Euro zahlen. Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken, bestätigte das Gericht.

Bei den Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Smartphones. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist für Gerätehersteller kostenlos. Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google über die Suchmaschine. Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche.

Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein Bußgeld in Höhe von 4,34 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher der Kommission bestätigte. Durch das Gerichtsurteil muss Google die Entscheidung der EU-Kommission nach acht Jahren umsetzen.


Google wehrte sich vergeblich

Aus ihrer Sicht stellte Google durch die Kopplungspraxis sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren. Nach der Entscheidung erklärte das Unternehmen, dass das Urteil den erheblichen Investitionen nicht ausreichend Rechnung trage, mit denen Google sicherstelle, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibe.


Google klagte schon zuvor gegen Kommissionsentscheidung

Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Androidversionen verkaufen durften.

Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen und zu stärken.

Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert, die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen.


Ein erster Einspruch reduzierte die Strafzahlung minimal

Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Das Gericht senkte das Bußgeld in ihrem Urteil von September 2022 lediglich um rund 200 Millionen Euro auf 4,125 Milliarden Euro.

Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Unterschied zur EU-Kommission keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei.

quelle: golem.de

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