Whitebird

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| EU erweitert Ausnahmen bei wechselbaren Akkus |
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Die Europäische Kommission hat weitere Ausnahmen von der EU-Batterieverordnung beschlossen. Damit müssen künftig nicht alle Geräte mit tragbaren Akkus so konstruiert werden, dass Verbraucher diese selbst austauschen können.
Autor: The-Khoa Nguyen • 17.7.2026
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt verabschiedet, der zusätzliche Ausnahmen von den Vorgaben zur Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit tragbarer Akkus vorsieht. Nach der EU-Batterieverordnung müssen tragbare Batterien in vielen Produkten ab Februar 2027 grundsätzlich vom Verbraucher entfernt und ersetzt werden können. Ziel der Regelung ist es, die Lebensdauer elektronischer Geräte zu verlängern, Reparaturen zu erleichtern und das Recycling gebrauchter Akkus zu verbessern.
Bereits bisher galten Ausnahmen unter anderem für Medizinprodukte sowie sogenannte Nassgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Mundduschen. Bei diesen dürfen Akkus lediglich von unabhängigen Fachbetrieben ausgetauscht werden. Nun erweitert die Kommission diese Liste um sechs weitere Produktkategorien.
Wearables und weitere Geräte betroffen
Zu den neuen Ausnahmen zählen laut EU-Kommission verschiedene Wearables wie Smartwatches und Fitness-Tracker. Ebenfalls ausgenommen werden elektrische Spielzeuge sowie Produkte, die unter die ATEX-Richtlinie für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen fallen. Dazu gehören beispielsweise explosionsgeschützte Motoren, Sensoren, Pumpen oder Gabelstapler.
Nach Angaben der Kommission sollen die Ausnahmen Sicherheitsanforderungen und konstruktive Besonderheiten der jeweiligen Geräte berücksichtigen. Parallel dazu wurden die Leitlinien zur Umsetzung der Batterieverordnung aktualisiert, um Herstellern Hinweise zur Anwendung der neuen Ausnahmeregelungen zu geben.
Entscheidung noch nicht endgültig
Der delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt. Er tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, sofern keines der beiden Gremien Einspruch erhebt.
Die Kommission hatte nach eigenen Angaben 2025 Anträge auf weitere Ausnahmen gesammelt und dazu Verbraucherverbände, Industrievertreter, Mitgliedstaaten sowie externe Fachleute eingebunden. Bei der Bewertung seien unter anderem Reparaturmöglichkeiten, Sicherheitsaspekte und die Recyclingfähigkeit berücksichtigt worden. Zudem verweist die Behörde auf die zunehmende Zahl von Bränden in Abfallbehandlungsanlagen, die durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden.
vollständiger Text >>>quelle: connect.de
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