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Gerichtsurteil trifft Disney+, Abos verlieren Dolby Vision europaweit
Patentklagen, Gerichtsurteile und verschwundene Funktionen: Der Streaming-Anbieter Disney+ streicht nun in ganz Europa wieder die Unterstützung für Dolby Vision und 3D. Abonnenten des teuren Premium-Tarifs müssen auf dynamische Bildoptimierung verzichten.
Nadine Dressler,
21.06.2026 13:41 Uhr


Patentstreit trifft Disney+

Der Streaming-Anbieter Disney+ deaktiviert laut heise in elf europäischen Ländern die Videoformate Dolby Vision und 3D. Grund dafür ist ein Urteil der Mannheimer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts. Das Gericht gab dem Patentverwerter InterDigital in einem Streit um Videocodierungstechniken recht.

Betroffen ist das europäische Patent EP 2465265, das ein Verfahren für den Videokompressionsstandard HEVC schützt. Die Abkürzung steht für High Efficiency Video Coding, eine Technik, die große Videodateien effizient komprimiert. Die Unterlassungsverfügung gilt neben Deutschland für zehn weitere europäische Staaten, darunter Österreich, Frankreich und Italien.


Premium-Abo verliert an Wert

Die Funktionen fehlen in Deutschland bereits seit Ende 2025. Nach einem ersten Urteil des Landgerichts München I hatte Disney die Formate im Februar als Vorsichtsmaßnahme dann europaweit entfernt.

Im März wurden sie außerhalb Deutschlands vorübergehend wieder aktiviert, bevor das Urteil des einheitlichen Patentgerichts nun eine erneute Abschaltung erzwang. Das Gericht hat die Position des Klägers gestärkt. Es kann grenzüberschreitende Entscheidungen für die Europäische Union treffen.

Die Abschaltung betrifft ausschließlich Kunden, die den Premium-Zugang für monatlich 15,99 Euro oder jährlich 159,90 Euro gebucht haben. Für das Abonnement gelten damit jetzt veränderte Rahmenbedingungen. Zu den Nachteilen zählen der Wegfall der dynamischen Bildoptimierung durch Dolby Vision und die Entfernung der Inhalte im 3D-Format. Die hohe Auflösung in 4K UHD bleibt erhalten. Auch das statische Format HDR10 steht Nutzern weiterhin ohne Aufpreis zur Verfügung.


Reaktion und mögliche Lösungen

Dass neben Dolby Vision auch 3D-Filme aus dem Katalog verschwinden, liegt an der engen technischen Verknüpfung der beiden Standards. Das betrifft besonders Besitzer von modernen Mixed-Reality-Headsets. Konkurrenten zeigen derweil, wie sich das rechtliche Problem lösen lässt. Der Anbieter Amazon hat sich kürzlich mit InterDigital außergerichtlich geeinigt.

So kann Amazon die Technik für Prime Video weiterhin rechtmäßig anbieten. Solche Patentstreitigkeiten sind in der Branche keine Seltenheit. Oft verlangen Patentverwerter hohe Lizenzgebühren für grundlegende Technologien, die in Industriestandards eingeflossen sind. HEVC ist der Nachfolger des weitverbreiteten Formats Advanced Video Coding und halbiert bei gleicher Bildqualität den benötigten Speicherplatz.

Disney bedauert laut eigenen Angaben die Einschränkungen für seine Kunden und prüft derzeit rechtliche sowie technische Optionen. Das Unternehmen kann gegen das Urteil in Berufung gehen. Alternativ müsste sich der Unterhaltungskonzern mit dem Patentinhaber auf eine Lizenzgebühr einigen, um die Premium-Formate dauerhaft zurückzubringen.

quelle: winfuture.de

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