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Whitebird

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Über 100.000 Personen bei Sammelklage gegen Amazon dabei |
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Über 100.000 Personen bei Sammelklage gegen Amazon dabei
In der Sammelklage geht es darum, dass Amazon ohne Zustimmung der Abonnenten die Konditionen für Prime Video verändert hat.
Ingo Pakalski
24. Februar 2025, 7:35 Uhr
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat neue Zahlen zur Sammelklage gegen Amazon veröffentlicht. Aktuell schlossen sich 100.976 Menschen der Sammelklage gegen Amazon an. Es geht darum, dass im Videostreamingabo Prime Video seit Anfang 2024 mehr Werbung gezeigt wird, ohne dass Abonnenten dem zustimmten.
Nach Aussage der Verbraucherzentrale Sachsen ist es die erste Sammelklage gegen den Konzern in Europa. Ende Januar 2025 hatten 82.941 Menschen die Klage unterstützt. Amazon führte Anfang Februar 2024 zusätzliche Werbeclips in seinem Videostreamingabo Prime Video ein, das Bestandteil des Prime-Abos ist. Zuvor gab es bereits überspringbare Werbeclips für Filme und Serien.
Seit mehr als einem Jahr gibt es stattdessen Werbung, die sich nicht überspringen lässt, auch innerhalb von Filmen und Serienepisoden.
Darf Amazon einen Abovertrag ohne Zustimmung der Kunden ändern?
Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt die Auffassung, dass solche Änderungen nur mit Zustimmung der Kundschaft möglich seien. Amazon informierte zwar per E-Mail über die höhere und veränderte Werbequote, setzte die Änderung aber ohne Zustimmung der Abonnenten um.
Des Weiteren wurden zwei Funktionen aus Prime Video entfernt, ohne dass Amazon Abonnenten darüber informierte.
Finanzielle Entschädigung für Abonnenten gefordert
Wer das Abo weiterhin ohne nicht überspringbare Werbeunterbrechungen in Filmen und Serienepisoden nutzen wollte, musste ein Zusatzabo für weitere 2,99 Euro monatlich buchen. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine Rückerstattung dieser zusätzlichen Zahlungen für alle Prime-Abonnenten. Dabei ist es unerheblich, ob Abonnenten die Werbefrei-Option gebucht haben oder nicht. Für ein Jahr läge die Entschädigung bei 35,88 Euro.
Amazon kalkuliere offenbar damit, "dass Kunden so sehr an dem Angebot hängen, dass diese widerstandslos jede Preisanpassung mittragen", sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Umso mehr freuen wir uns, sagen zu können, dass es nicht so ist."
Die Verbraucherzentrale rät allen Prime-Abonnenten, sich der Klage anzuschließen und damit ein Zeichen zu setzen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind rund 17 Millionen Prime-Abonnenten in Deutschland betroffen und könnten sich an der Klage beteiligen.
Gericht erklärt Preiserhöhung für Amazons Prime-Abo für unwirksam
Die kostenfreie Anmeldung zur Sammelklage ist beim Bundesamt für Justiz möglich. Die Verbraucherschützer helfen dabei, das Anmeldeformular korrekt auszufüllen.
In einem ähnlich gelagerten Fall verlor Amazon kürzlich vor Gericht. Die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung für das Prime-Abo ist nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf rechtlich unwirksam. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten sei unzulässig, urteilte das Gericht und schloss sich der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an.
quelle: golem.de
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24.02.2025 16:10 |
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Amazon verteidigt sich gegen Sammelklage |
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Amazon verteidigt sich gegen Sammelklage
Für Amazon lief bei der Transformation von Prime Video in ein werbefinanziertes Abo alles einwandfrei. Über 100.000 Kunden sehen das anders.
Ingo Pakalski
27. Februar 2025, 9:31 Uhr
Als Reaktion auf die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon hat das Unternehmen seine aktuelle Position in dem Rechtsstreit erklärt. Verbraucherschützer halten es für rechtswidrig, einen laufenden Abovertrag ohne Zustimmung der Kunden zu ändern. Das sieht Amazon ganz anders.
Amazon führte Anfang Februar 2024 zusätzliche Werbeclips in seinem Videostreamingabo Prime Video ein, das Bestandteil des Prime-Abos ist. Zuvor gab es bereits überspringbare Werbeclips für Filme und Serien. Seit mehr als einem Jahr gibt es stattdessen Werbung, die sich nicht überspringen lässt, auch innerhalb von Filmen und Serienepisoden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt die Auffassung, dass solche Änderungen nur mit Zustimmung der Kundschaft möglich seien. Amazon informierte zwar per E-Mail über die höhere und veränderte Werbequote, setzte die Änderung jedoch ohne Zustimmung der Abonnenten um.
Amazon will Abonnenten transparent informiert haben
In einem Gespräch mit DWDL.de betont Christoph Schneider, der Country Director bei Prime Video Deutschland, dass "Kunden über diese Änderungen frühzeitig und in Übereinstimmung mit geltendem Recht informiert" worden seien. "Das war sehr transparent", betont er, ohne auf die fehlende Zustimmung der Abonnenten einzugehen.
"Aus unserer Sicht haben wir alle Schritte dieser Umstellung offen, fair und rechtlich einwandfrei kommuniziert", betont Schneider die Position Amazons. Er verweist darauf, dass der Schritt der "Refinanzierung über Werbung" gewählt wurde, "um den Einstiegspreis günstig zu halten".
Prime-Abonnenten müssen Rechte für Sportübertragungen zahlen
Der Amazon-Manager verweist darauf, dass Abonnenten immer mehr Inhalte erhalten würden, und nennt als Grund für die Einführung von Werbung beispielhaft die Kosten für die Übertragung des Tennisturniers aus Wimbledon. Wer Prime Video also ausschließlich für den Konsum von Filmen und Serien nutzt, muss dennoch die Kosten für solche Sportübertragungen mitfinanzieren.
"Kunden mit länger laufenden Verträgen haben wir angeboten, sofort auszusteigen und ihren bereits gezahlten Jahresbeitrag anteilig zurückzubekommen", betont Schneider. Über dieses Angebot wurden Abonnenten mit einem Prime-Jahresabo weder aktiv informiert noch wurde angegeben, wie lange das galt.
Mindestens seit Sommer 2024 war es nach Informationen von Golem.de nicht mehr möglich, vorzeitig aus einem laufenden Prime-Jahresabo auszusteigen – vielleicht auch früher. Da es von Amazon keine Informationen dazu gibt, lässt sich das nicht genau bestimmen.
Diese Male verstieß Amazon gegen geltende Gesetze
Amazon setzt darauf, dass schlussendlich Gerichte darüber entscheiden, welche der beiden Seiten im Recht ist. In der Vergangenheit unterlag Amazon bereits mehrfach mit der eigenen Rechtsauffassung und verstieß wiederholt gegen geltende Gesetze. Zuletzt verlor Amazon vor Gericht, weil die Preiserhöhung für das Prime-Abo nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf rechtlich unwirksam ist. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten sei unzulässig, urteilte das Gericht und schloss sich der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an.
Vor sechs Jahren unterlag Amazon vor Gericht im Rechtsstreit um den Einkaufsbutton Dash Button. Vor dem Urteil betonte Amazon, dass der Dash Button die geltenden Gesetze einhalten würde. Ein Jahr nach dem Urteil nahm Amazon die Dash Buttons in Deutschland vom Markt.
Prime Video ist auch ein Jahr nach der Transformation in ein werbefinanziertes kostenpflichtiges Werbeabo nicht einzeln buchbar, sondern es gibt immer die Liefer-Flatrate für den Amazon-Shop sowie weitere Bestandteile des Prime-Abos dazu.
Kürzlich wurde die Marke von 100.000 Menschen überschritten, die sich der Sammelklage gegen Amazon angeschlossen haben. Abgesehen von der Einführung von mehr Werbung strich Amazon zwei Funktionen aus dem Abo von Prime Video, ohne Abonnenten darüber zu informieren.
quelle: golem.de
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27.02.2025 16:57 |
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