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Autor Beitrag
Thema: Erstes Land verbietet schwache Passwörter für smarte Geräte
Muad'Dib

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Heute, 08:13 Forum: Sicherheit, Datenschutz, Virenabwehr & Updates


Lustig!

Wer soll das kontrollieren?!?! großes Grinsen
Thema: Panda Security Leitfaden: Unsichtbar im Internet
Muad'Dib

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RE: Panda Security Leitfaden: Unsichtbar im Internet Heute, 08:10 Forum: Sicherheit, Datenschutz, Virenabwehr & Updates


Zitat:
Original von Whitebird
Sicherheit


Panda Security Leitfaden: Unsichtbar im Internet



4. Verwenden Sie das Tor-Netzwerk

Verwenden Sie Tor (The Onion Router), der den Datenverkehr über ein Netzwerk mit mehreren Servern leitet, und es so Dritten erschwert, Ihr Online-Verhalten zu verfolgen.


...ist zum Glück noch nicht in D. verboten.
Thema: Betrüger verstecken sich hinter gesponserten Suchergebnissen
Muad'Dib

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Heute, 08:09 Forum: Sicherheit, Datenschutz, Virenabwehr & Updates


Das perverse daran ist, es wird nicht dagegen vorgegangen.

Wenn beispielsweise Open source software auf einmal kommerziell oder gar im Abo angeboten wird - wieso sollte das LEGAL sein??
Thema: Urheberrechtsverstöße: EuGH gestattet Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich
Muad'Dib

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Urheberrechtsverstöße: EuGH gestattet Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich 30.04.2024 19:39 Forum: Sicherheit, Datenschutz, Virenabwehr & Updates


Urheberrechtsverstöße: EuGH gestattet Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich


IP-Adressen zur Urheberrechtsdurchsetzung auf Vorrat zu speichern, ist zulässig, wenn Schutzbedingungen für die Privatsphäre eingehalten werden, meint der EuGH.



Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs (Bild: curia.europa.eu)


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Möglichkeiten der Mitgliedsstaaten für das anlasslose Protokollieren von IP-Adressen zur Verfolgung von Straftaten deutlich ausgeweitet. Aus einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzurteil geht hervor, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen nicht zwangsläufig einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellt. Sie sei zulässig, wenn nationale Vorgaben Speichermodalitäten vorschreiben, durch die verschiedene Kategorien personenbezogener Daten strikt getrennt werden. Damit sei auszuschließen, "dass genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Betroffenen gezogen werden können.


In dem Fall geht es um das "3-Strikes"-System der französischen Behörde Hadopi, die für die Durchsetzung des Urheberrechts im Internet und Online-Sperren zuständig ist. Bei diesem Modell der "abgestuften Erwiderung" werden Nutzer, die Urheberrechtsverstößen verdächtigt werden, zunächst zweimal verwarnt. Nach einer dritten Rechtsverletzung kann sich die Hadopi an die zuständige Justizbehörde wenden, um eine Strafverfolgung einzuleiten. Zuvor muss die Hadopi den Täter ermitteln können, um ihn zu verwarnen. Dafür erlaubte die französische Regierung der Hadopi 2010 per Dekret, von Telekommunikationsbetreibern über die IP-Adresse die Identitätsdaten des mutmaßlichen Straftäters abzufragen.


Dieses Dekret haben die vier Bürgerrechtsorganisationen La Quadrature du Net (LQDN), Fédération des fournisseurs d'accès à Internet associatifs, Franciliens.net und das French Data Network gerichtlich angefochten. Der französische Staatsrat befragte daraufhin den EuGH, ob es mit dem EU-Recht vereinbar ist, wenn Identitätsdaten gesammelt werden, die IP-Adressen zugeordnet sind und wenn diese Informationen ohne voherige Kontrolle durch ein Gericht automatisiert verarbeitet werden, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Der EuGH hat in der Rechtssache C-470/21 nun entschieden, dass das EU-Recht einer nationalen Vorschrift nicht entgegensteht, die es gestattet, der zuständigen nationalen Behörde allein zur Identifizierung eines Strafverdächtigen den Zugang zu den Identitätsdaten zu geben (PDF), die ein Provider einer IP-Adresse zuordnen kann.


Kontrolle unter bestimmten Voraussetzungen nicht nötig


Voraussetzung dafür ist, dass die Internetanbieter die unterschiedlichen Informationen nicht von vornherein zusammen speichern. Mitarbeitern, die Zugang zu dem Datensystem haben, muss es untersagt sein, Informationen über den Inhalt der konsultierten Dateien offenzulegen. Sie dürfen zudem nicht die unter den IP-Adressen besuchten Internetseiten nachverfolgen und diese Kennungen nicht zu anderen Zwecken als dem der Identifizierung ihrer Inhaber mit Blick auf etwaige gegen sie gerichteter Maßnahmen nutzen.


Werden diese Vorgaben eingehalten, muss der Zugang zu dem Datensystem nicht durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle kontrolliert werden, wenn der mit der Maßnahme verbundene Grundrechtseingriff "nicht als schwerwiegend eingestuft werden kann", schreibt der EuGH. Eine zusätzliche Genehmigung sei nur dann nötig, wenn es "durch die Verknüpfung der im Lauf der verschiedenen Stufen dieses Verfahrens gesammelten Daten und Informationen" möglich wäre, das Privatleben der Betroffenen detailliert auszuleuchten.


"Das Ende der Anonymität im Internet"


Prinzipiell hat der EuGH wiederholt eine verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten generell verworfen. IP-Adressen allgemein und unterschiedslos aufzubewahren, kann aber zulässig sein, um schwere Kriminalität zu bekämpfen und schwere Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit zu verhüten, geht aus neueren EuGH-Urteilen hervor. Der EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar regte im September schon an, diese Rechtsprechung "pragmatisch" weiterzuentwickeln.


LQDN zeigte sich schwer enttäuscht über das Urteil: Der EuGH habe mit seiner Kurswende "das Ende der Anonymität im Internet" besiegelt. Der Polizei werde ein umfassender Zugriff auf die mit einer IP-Adresse verbundene persönliche Identität und sogar Kommunikationsinhalte ermöglicht.

(anw)


Quelle: heise . de


PS: Typischer Bürokratenschwachsinn...... die faeser wird jubeln, hoffentlich gibt Buschmann nicht klein bei!!
Thema: Sammelklage gegen Vodafone wegen Preiserhöhungen: Teilnahme jetzt möglich
Muad'Dib

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Sammelklage gegen Vodafone wegen Preiserhöhungen: Teilnahme jetzt möglich 30.04.2024 19:33 Forum: Off - Topic


Sammelklage gegen Vodafone wegen Preiserhöhungen: Teilnahme jetzt möglich

Vodafone-Festnetzkunden, die von einer Preiserhöhung betroffen und damit unzufrieden sind, können sich nun einer Sammelklage anschließen.




(Bild: Shutterstock / Olivier Le Moal)


Vodafone-Kunden, die mit der Preiserhöhung für ihren Internet- und Telefonanschluss im vorigen Jahr nicht einverstanden sind, können sich nun an einer Sammelklage beteiligen. Eingereicht hatte sie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im November 2023 beim OLG Hamm, nun können sich Betroffene der Klage anschließen, indem sie sich ins Klageregister eintragen.

Anlass der Sammelklage sind seit dem Frühjahr 2023 von Vodafone verschickte Informationen an seine Kundschaft, denen zufolge die Preise für Internetanschlüsse (DSL und Kabel) zumeist um 5 Euro erhöht werden sollen. Der vzbv hält die einseitigen Preiserhöhungen für unrechtmäßig. Er will erreichen, dass Vodafone entweder Schadenersatz zahlen oder die Differenz zwischen den alten und neuen Preisen zurückerstatten muss. Die Verbraucherschützer haben auch beantragt, dass Vodafone Zinsen für die Dauer des Gerichtsprozesses zahlen muss.


Schadenersatz oder Rückerstattungen im Erfolgsfall

"Wegen monatlich 5 Euro Mehrkosten scheuen vielen Menschen wohl den Gang vor Gericht", meint vzbv-Vorständin Ramona Pop. Nun könnten Betroffene "unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen". Anschließen können sich Vodafone-Kunden, die Internet beziehungsweise Telefon "aus der Wand" bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Zudem können die Verträge ursprünglich auch mit Vorgänger-Unternehmen geschlossen worden sein, wie zum Beispiel Kabel-Deutschland oder Unitymedia.

Nicht Teil der Klage sind Mobilfunk-Verträge mit Vodafone. In dem angestrebten Gerichtsverfahren geht es auch nicht um die Frage, ob jene, die ihren Vertrag mit Vodafone umgehend gekündigt haben, einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn sie nun bei einem anderen Unternehmen einen höheren Preis bei gleicher Leistung bezahlen.

Der vzbv betont, im Erfolgsfall erhielten angemeldete Verbraucher einen Schadenersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei einer Musterfeststellungsklage erübrige sich für sie, erneut vor Gericht zu gehen, um Ansprüche geltend zu machen. Verbände können in Deutschland seit Oktober 2023 Sammelklagen in Form einer Abhilfeklage einreichen.

(anw)


Quelle: heise . de
Thema: Windows 11 24H2 läuft nicht mehr mit Prozessoren ohne SSE4.2
Muad'Dib

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Windows 11 24H2 läuft nicht mehr mit Prozessoren ohne SSE4.2 30.04.2024 19:31 Forum: Software & OS (inkl. Updates/Fixes/Patches)


Windows 11 24H2 läuft nicht mehr mit Prozessoren ohne SSE4.2

Aktuelle Windows-11-Versionen setzen weitere Instruktionen voraus. Installationstricks mit uralten Prozessoren funktionieren damit nicht mehr.




Zahlreiche ältere bis uralte AMD-Prozessoren. Die meisten davon bringen Windows 11 selbst mit Tricks nicht mehr zum Laufen. (Bild: c't)


Windows 11 setzt ab der Build-Version 26080, also mit den Vorabversionen des 24H2-Updates, die Streaming SIMD Extensions SSE4.2 in x86-Prozessoren voraus. Für offiziell unterstützte CPUs stellt das keinerlei Problem dar, da SSE4.2 bei Intel schon seit 2008 und bei AMD seit 2011 standardmäßig integriert ist. Die Befehlssatzerweiterung hat unter anderem neue String-Operationen eingeführt.

Einzig Leute, die über Umwege Microsofts Mindestvoraussetzungen umgangen und Windows 11 auf (sehr) alten PCs installiert haben, dürfen künftig nicht auf Windows 11 24H2 aktualisieren. Ansonsten bootet das System nicht mehr. Das hat unter anderem der X-Account "TheBobPony" festgestellt. Die Webseite Deskmodder hat bereits bestätigt, dass Anpassungen an der Registry nichts mehr bringen.


Betroffene CPUs sind mehr als zehn Jahre alt

Intel hat die Befehlssatzerweiterung SSE4.2 mit der Nehalem-Architektur zunächst beim Core i7-920, i7-940 und i7-965 Extreme eingeführt. Seitdem ist sie in allen Core-i-Modellen integriert. Auf Vorgängermodellen wie den Core 2 Quad und Core 2 Duo läuft Windows 11 24H2 dagegen nicht mehr.

AMD folgte im Jahr 2011 mit seinen Bulldozer-Prozessoren wie dem FX-8100, FX-6100 und FX-4100. Die vorherigen Phenom II beherrschen lediglich SSE4a.


Das ist derweil das zweite Mal, dass Microsoft die (wahren) Mindestanforderungen an die Befehlssätze anhebt. Seit Anfang 2024 sind POPCNT-Befehle (Population Count) verpflichtend, die alle 1er-Werte in einer binären Sequenz zählen. POPCNT ist Teil von SSE4.2, gelangte teilweise aber schon ohne umfänglichen SSE4.2-Support in Prozessoren – primär in AMDs Phenom II. Die Updates zeigen, dass Installationstricks, die heute funktionieren, bald schon ins Leere laufen können.

Update
25.04.2024, 13:04 Uhr

Fließtext angepasst, dass es sich bisher um eine Änderung in den Preview-Versionen handelt.

(mma)


Quelle: heise . de
Thema: Info Start geglückt: NASA-Satellit soll 80 m² großes Sonnensegel testen
Muad'Dib

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Start geglückt: NASA-Satellit soll 80 m² großes Sonnensegel testen 30.04.2024 19:28 Forum: News, Infos, Starts


Start geglückt: NASA-Satellit soll 80 m² großes Sonnensegel testen


Die NASA hat einen Satelliten gestartet, der die Leistungsfähigkeit von Sonnensegeln erneut beweisen soll. Bald könnte er von der Erde aus zu sehen sein.



So soll der Satellit aufgefaltet aussehen (Bild: NASA/Aero Animation/Ben Schweighart)


Eine NASA-Mission zum Test von Sonnensegeln im Weltraum ist erfolgreich gestartet, der Satellit wurde nach dem Start mit einer Rakete von Rocket Lab in der Erdumlaufbahn abgekoppelt. Das teilte die US-Weltraumagentur mit und ergänzte, sie warte jetzt darauf, dass sich das Advanced Composite Solar Sail System aktiviert und Kontakt zur Bodenstation aufnimmt.

Danach soll eine zweimonatige Vorbereitungszeit beginnen, in der der Satellit der Größe eines Mikrowellenherds dann auch die vier Sonnensegel ausfahren wird. Daraufhin sind wochenlange Tests geplant, in deren Rahmen der Satellit seine Umlaufbahn lediglich dank des extrem schwachen Drucks durch das Sonnenlicht ändern soll. Der entspreche dem, den eine auf einer Hand liegende Büroklammer ausübt.


Viel größere Segel möglich


Bei richtigen Lichtverhältnissen kann der Satellit auch von der Erde sichtbar sein, kündigt die NASA noch an. Dank der Reflexionen auf den großen Sonnensegeln kann er auf der Erdoberfläche so hell erscheinen wie Sirius, der hellste Stern am Nachthimmel. Mit der Mission will die NASA nicht nur einmal mehr unter Beweis stellen, dass Sonnensegel eine alternative Möglichkeit darstellen, um Raumfahrzeuge anzutreiben. Außerdem soll eine neue Methode ausprobiert werden, um das riesige Segel auszufahren. Das besteht aus vier Teilen, die an kreuzförmig angeordneten Haltern aufgespannt werden.

Insgesamt kommen die Sonnensegel des Advanced Composite Solar Sail Systems nach der Auffaltung auf eine Fläche von 80 m², schreibt die US-Weltraumagentur. Die sieben Meter langen Halter sind vorher so klein zusammengefaltet, dass sie nicht mehr Raum einnehmen als eine Hand. Die Technik soll schon jetzt auch für ein Sonnensegel mit einer Fläche von 500 m² funktionieren, die Mission soll dann im Erfolgsfall auch solche mit einer Fläche von 2000 m² ermöglichen.

Sonnensegel werden bereits seit Jahrzehnten als Alternative zu existierenden Antriebsformen für Raumschiffe diskutiert. Befestigt an den immensen Segeln, sollen die dann lediglich durch den Strahlungsdruck der Sonne – oder auch starker Laser – angetrieben werden. Der ist zwar nicht sehr stark, über längere Zeiträume soll er Raumschiffe aber auf immense Geschwindigkeiten beschleunigen können. Zuletzt gewann das Konzept an Auftrieb, weil der israelisch-russische Milliardär Yuri Milner daran arbeiten lässt, mit dieser Technik Raumschiffe in großer Zahl und vergleichsweise kurzer Zeit zu unserem Nachbarstern Alpha Centauri zu schicken. Ein Experimentalsatellit der Planetary Society hat die Tragfähigkeit des Konzepts in einem drei Jahre dauernden Test bis 2022 bewiesen, nun zieht die NASA nach.

(mho)



Quelle: heise . de
Thema: NASA-Sonde Psyche: Laser-Kommunikation über 226 Millionen Kilometer erfolgreich
Muad'Dib

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NASA-Sonde Psyche: Laser-Kommunikation über 226 Millionen Kilometer erfolgreich 30.04.2024 19:26 Forum: Off - Topic


NASA-Sonde Psyche: Laser-Kommunikation über 226 Millionen Kilometer erfolgreich


Die NASA-Sonde Psyche soll einen außergewöhnlichen Asteroiden erforschen. Zudem kann sie per Laser mit der Erde kommunizieren und hat einen Rekord aufgestellt.



Künstlerische Darstellung von Psyche (Bild: NASA/JPL-Caltech/ASU)


Die NASA hat erfolgreich auch über eine Entfernung von fast 230 Millionen Kilometern per Laser mit der Weltraumsonde Psyche kommuniziert. Das ist das anderthalbfache der Distanz zwischen Erde und Sonne und damit einmal mehr ein Rekord. Erreicht wurde bei dem Test am 8. April eine Datenrate von 25 Mbit/s, das ist das 25-fache der erhofften Bandbreite, schreibt die US-Weltraumagentur. Die Kommunikationstechnik ist darauf ausgelegt, Daten von weit entfernten Raumsonden 10- bis 100-mal schneller zur Erde zu schicken, als es über die gegenwärtig verbreiteten Radioverbindungen möglich ist. Die maximal mögliche Datenrate von 267 Mbit/s war Anfang Dezember über eine Distanz von 31 Millionen Kilometern erreicht worden.


Ein Blick in die Zukunft


Bislang waren bei den Tests lediglich Daten gesendet worden, die vorab auf der Sonde gespeichert wurden. Am 8. April waren nun auch solche dabei, die Psyche gesammelt hat, schreibt die NASA. Die Übertragung erfolgte parallel per Laser und per Funkwellen, was einen nachträglichen Abgleich ermöglichte. Der habe bestätigt, dass nur korrekte Daten geschickt wurden. Dass das möglich war, habe alle Erwartungen übertroffen. Vorher war etwa ein spezielles Katzenvideo geschickt worden. Insgesamt habe man eine Menge darüber gelernt, wie weit man die Technik bei guten Wetterbedingungen ausreizen könne, ergänzt Projektchef Ryan Rogalin vom Jet Propulsion Laboratory der NASA. Denn anders als die Funkverbindung klappt die über Laser nur bei vorwiegend blauem Himmel.


Psyche ist am 13. Oktober in Richtung des metallreichen Asteroiden gestartet, nach dem sie benannt wurde. Von den anderthalb Millionen Asteroiden im Asteroidengürtel sind nur etwa neun überwiegend metallisch – Psyche ist der größte von ihnen. Deshalb ist er für die Forschung besonders interessant, weshalb die Sonde zu ihm geschickt wurde. Derzeit geht man davon aus, dass es sich bei dem Himmelskörper um den verbliebenen Kern eines ehemaligen Planeten handelt. Die Analyse verspricht daher einzigartige Erkenntnisse. Bei der Laserkommunikationstechnik an Bord der Sonde handelt es sich um eine Demonstration, um zu zeigen, wie solche Geräte und eventuell auch einmal bemannte Raumschiffe deutlich mehr Daten deutlich schneller zur Erde schicken könnten.


Die Kommunikation mit einem Raumfahrzeug im Weltraum ist vor allem per Laser eine enorme Herausforderung, denn sowohl Raumfahrzeug als auch unser Planet sind in Bewegung. Beim jetzigen Test des Systems benötigten die Nahinfrarot-Photonen fast 13 Minuten für den Weg von der Sonde zur Erde. Dabei müssen sowohl Uplink- als auch Downlink-Laser entsprechend justiert werden. Auch deshalb sind optische Kommunikationsmethoden bislang lediglich in niedrigen Erdumlaufbahnen und bis zum Mond getestet worden, aber die Laserkommunikation mit der Psyche-Sonde ist der erste Test im tieferen Weltraum. Jede erfolgreiche Verbindung zu der sich immer weiter entfernenden Sonde stellt deshalb auch einen neuen Distanzrekord dar.


(mho)


Quelle: heise . de
Thema: Info Milliardenschwere Übernahme: Satellitenbetreiber SES will doch Intelsat kaufen
Muad'Dib

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Milliardenschwere Übernahme: Satellitenbetreiber SES will doch Intelsat kaufen 30.04.2024 19:24 Forum: News, Infos, Starts


Milliardenschwere Übernahme: Satellitenbetreiber SES will doch Intelsat kaufen


Zwei der weltgrößten Satellitenbetreiber kommen aus Luxemburg, im Vorjahr waren Fusionsgespräche gescheitert. Nun wurde eine Milliardenübernahme vereinbart.





Satellitenschüsseln am Firmensitz von SES in der luxemburgischen Gemeinde Betzdorf (Bild: SES)


Der luxemburgische Satellitenbetreiber SES übernimmt nun doch den Konkurrenten Intelsat, der ebenfalls aus dem Großherzogtum kommt. Das teilte SES am Dienstag mit und erklärte, dass die Übernahme 2,8 Milliarden Euro kosten werde. Durch den Zusammenschluss entstehe ein gestärkter Betreiber von Satelliten in unterschiedlichen Orbits, der auf dem sich stark wandelnden Markt widerstandsfähiger wäre, unterschiedlichere Lösungen anbieten und mehr Ressourcen zur Verfügung habe, heißt es in dem Statement. Der neue Konzern soll seinen Sitz weiterhin in Luxemburg haben, aber auch eine "signifikante Präsenz" in den USA unterhalten. Vor einem Jahr hatten beide Firmen Fusionsgespräche abgebrochen.


Im zweiten Anlauf erfolgreich


Zusammen kommen beide Unternehmen auf ein Auftragsvolumen in Höhe von 9 Milliarden US-Dollar, schreibt SES noch. Noch müssen der Übernahme aber Kartellbehörden zustimmen, was nicht leicht werden dürfte. Ein Abschluss wird deshalb erst für die zweite Jahreshälfte 2025 erwartet.

Erst vor einem Jahr haben SES und Intelsat Gespräche über eine mögliche Fusion nach nur wenigen Wochen wieder abgebrochen. Dann musste Intelsat nach einer US-Gerichtsentscheidung aber 421 Millionen US-Dollar zahlen, die Gespräche waren angeblich kurz vorher und unabhängig von dem Rechtsstreit abgebrochen worden. Beide Unternehmen zeigen sich jetzt zuversichtlich und glücklich über den Übernahmeplan.

SES und Intelsat gehören zu den größten Satellitenbetreibern der Welt, lediglich OneWeb und SpaceX haben dank ihrer Internetsatelliten mehr, aber kleinere in der Erdumlaufbahn. Zusammen verfügen SES und Intelsat über mehr als 100 Satelliten in geostationären und weitere 26 in mittleren Erdumlaufbahnen. Dabei handelt es sich um klassische Kommunikationssatelliten, die ganze Staaten oder Kontinente abdecken und beispielsweise mit Satellitenfernsehen versorgen.

Auch vor dem Hintergrund des kometenhaften Aufstiegs von SpaceX ist die geplante Übernahme nun Teil einer Konsolidierung, die schon zu mehreren Fusionen geführt hat. So hat der US-Satellitenbetreiber Viasat erst Ende 2021 den britischen Konkurrenten Inmarsat für mehr als sechs Milliarden Euro übernommen. SpaceX konnte das nicht verhindern.

(mho)

Quelle: heise . de
Thema: Ein herzliches Hallo
Muad'Dib

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30.04.2024 15:16 Forum: Bin neu hier im Board


Jau, dito schönen 1. Mai!
Thema: iPhones: Device Tracking selbst im Inkognito-Modus von Safari möglich
Muad'Dib

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Hits: 7
30.04.2024 15:15 Forum: Sicherheit, Datenschutz, Virenabwehr & Updates


Ja, die Apfel Jünger werden nicht nur geschröpft sondern zusätzlich noch massiv verarscht.

Selbst Schuld.
Thema: Windows 11: Patch mit Startmenü-Werbung macht Probleme
Muad'Dib

Antworten: 1
Hits: 7
RE: Windows 11: Patch mit Startmenü-Werbung macht Probleme 30.04.2024 15:13 Forum: Software & OS (inkl. Updates/Fixes/Patches)


Zitat:
Original von Whitebird
...
Nachdem Werbung im Startmenü eingeführt wurde, können Nutzer ihr Profilbild nicht mehr ändern.



Was für Säcke!!
Thema: Massive Sicherheitslücke gefährdete Millionen Rechner
Muad'Dib

Antworten: 1
Hits: 25
29.04.2024 10:21 Forum: Sicherheit, Datenschutz, Virenabwehr & Updates


Mehr infos: https://www.heise.de/hintergrund/Nach-XZ...il-9692061.html
Thema: Streaming zu teuer? Piraterie bei Filmen und Serien nimmt wieder zu
Muad'Dib

Antworten: 2
Hits: 1.386
29.04.2024 10:04 Forum: Off - Topic


Die Streaming Gierschlunde haben das doch so angekurbelt....Preise steigen unaufhörlich. Wen wundert es also ??
Thema: "femi" hat Geburtstag
Muad'Dib

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Hits: 1.217
29.04.2024 10:01 Forum: Geburtstagsgrüße und andere Feierlichkeiten


Alles Gute nachträglich zu Deinem Ehrentag!!

Thema: "dxFranky" hat Geburtstag
Muad'Dib

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Hits: 1.426
29.04.2024 09:58 Forum: Geburtstagsgrüße und andere Feierlichkeiten


Alles Gute nachträglich zu Deinem Ehrentag!

Thema: "dx bozoth" hat Geburtstag
Muad'Dib

Antworten: 2
Hits: 801
30.03.2024 10:26 Forum: Geburtstagsgrüße und andere Feierlichkeiten


All the best to your Birthday!!

Thema: positioner
Muad'Dib

Antworten: 153
Hits: 55.475
28.03.2024 14:38 Forum: Alles rund um die Schüssel


Zitat:
Original von femi
...
Mit einer dazwischen geschalteten PCIe Riser Karte um wenige Euro muss man weder Mainboard, noch die Tunerkarte misshandeln.



Wurde das schon probiert?
Thema: Jetzt gilt Pflicht zu Offenlegung von KI bei Youtube
Muad'Dib

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Jetzt gilt Pflicht zu Offenlegung von KI bei Youtube 23.03.2024 13:31 Forum: Off - Topic


Jetzt gilt Pflicht zu Offenlegung von KI bei Youtube


Mit generativer Künstlicher Intelligenz gestaltete Youtube-Videos müssen gekennzeichnet werden. Die Liste der Ausnahmen ist lang.​



(Bild: Shutterstock.com/Chubo - my masterpiece)


Beim Hochladen von Videos auf Youtube ist ab sofort anzugeben, wenn die gezeigten oder hörbaren Inhalte echt zu sein scheinen, aber tatsächlich stark verändert oder synthetisch generiert worden sind. In Youtube Studio gibt es dazu bei jedem Upload eine entsprechende Option. Wird sie aktiviert, erscheint im Begleittext zum Video der Hinweis, dass das Video verändert oder synthetisch erzeugt worden ist.

Bei ausgewählten Themen wie Nachrichten, Wahlen, Gesundheit oder Finanzen macht Youtube den Hinweis sichtbarer, indem es ihn im Video selbst einblendet. Außerdem versucht Youtube automatisch zu erkennen, wenn generative Künstliche Intelligenz im Spiel war – sei es durch Verwendung Youtube-eigener KI-Werkzeuge für Kurzvideos ("Shorts") oder durch Auswertung des Begleittextes. Zudem behält sich die Videoplattform vor, mit eigenen KI-Werkzeugen nach nicht offengelegten Fälschungen zu suchen.

Im Einzelfall fügt Youtube dann die entsprechende Kennzeichnung hinzu. Uploader, die wiederholt gegen die neue Regel verstoßen, drohen schärfere Konsequenzen, darunter Ausschluss von finanziellen Ausschüttungen bis zum Ausschluss von der Plattform überhaupt.


Umfangreiche Ausnahmen


Gleichwohl greift die neue Regel nur für einen Teil jener Beiträge, die mit generativer KI erzeugt wurden: Im Kern möchte Youtube Inhalte gekennzeichnet sehen, in denen eine echte Person etwas sagt oder tut, das sie nicht gesagt oder getan hat, oder die ein echtes Ereignis oder einen echten Ort verändert darstellen, oder sie eine realistisch anmutende Szene enthalten, die gar nicht stattgefunden hat. Aber auch synthetisch generierte Musik oder die Modifikation einer Gesangsdarbietung zwecks Unterstellung unzureichender Gesangskünste müssen das Label tragen.

Keine Kennzeichnung ist erforderlich für die bloße Anpassung von Farben ohne Sinnveränderung, Beleuchtungsfilter, Hintergrundweichzeichner, Vintage-Effekte, kosmetische Filter und ähnliche visuelle Einflussnahmen, aber auch die Optimierung des Tons durch Effektfilter. Außerdem entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn das Dargestellte offensichtlich unrealistisch ist. Als Beispiel dafür nennt Youtube in einem Hilfe-Eintrag einen Ritt auf einem Einhorn durch eine Traumwelt.


Deepfake-Beschwerdestelle kommt noch


Die Pflicht zur Offenlegung von KI-Inhalten hat Youtube bereits im November angekündigt. Damals hat das Unternehmen auch eine Beschwerdemöglichkeit für Opfer von Deepfakes in Aussicht gestellt. Daran arbeitet der Datenkonzern noch. Geplant ist eine separate Möglichkeit der Beschwerde bei einer firmeninternen Datenschutz-Beschwerdestelle mit dem Ziel der Entfernung von KI-generierten oder anders manipulierten Inhalten, die eine identifizierbare Person simulieren. Das gilt für Gesicht und Stimme.


Dem Beispiel Youtube folgend hat Meta Platforms im Februar verfügt, dass fotorealistische KI-Inhalte auf Facebook und Instagram zu kennzeichnen sind. Bei Videos und Tonspuren sollen die Uploader selbst offenlegen müssen, wenn es sich um KI-Erzeugnisse handelt. Für fotorealistische Bilder arbeitet Meta daran, KI-Bilder automatisch zu kennzeichnen. Das soll allerdings nur dann funktionieren, wenn die Metadaten die Bilder bereits als KI-generiert ausweisen.

(ds)


Quelle: heise . de
Thema: Datenschutz: Amt des BfDI teilweise beschädigt​ – Ende der Hängepartie gefordert
Muad'Dib

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Datenschutz: Amt des BfDI teilweise beschädigt​ – Ende der Hängepartie gefordert 22.03.2024 16:44 Forum: Sicherheit, Datenschutz, Virenabwehr & Updates


Datenschutz: Amt des BfDI teilweise beschädigt​ – Ende der Hängepartie gefordert


Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat womöglich zum letzten Mal seinen Jahresbericht vorgestellt. Wie es mit dem Amt weitergeht, bleibt unklar.



Prof. Ulrich Kelber (Bild: BfDI)


Zum voraussichtlich letzten Mal stellte der nur noch geschäftsführende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in der Bundespressekonferenz in Berlin den Tätigkeitsbericht seiner Behörde vor. Darin stellt der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete und Informatiker fest, dass der Datenschutz an vielen Stellen vor rechtlichen, organisatorischen und technologischen Herausforderungen stehe. Unterdessen fordert ein zivilgesellschaftliches Bündnis von Bundestag und Bundesregierung ein Ende der Hängepartie – dem Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten sei bereits massiv geschadet worden.

Es habe – anders als etwa in den Coronajahren – nicht ein einzelnes, bestimmendes Thema des vergangenen Jahres gegeben, stellte BfDI Ulrich Kelber seinen Tätigkeitsbericht für 2023 vor. Der wird voraussichtlich seltener gelesen als eine andere Publikation aus dem BfDI: Reißenden Absatz finde die Datenschutz-Pixie-Bücherserie für Kinder, berichtete Kelber. Er habe Bundestagspräsidentin Bärbel Bas heute zusammen mit dem Tätigkeitsbericht das Millionste Exemplar übergeben.

Die Behörde mit einer Personalstärke von über 300 Menschen sei aber in eine Vielzahl Aktivitäten eingebunden gewesen, nicht zuletzt in die Beratung. Die sei bei öffentlichen Stellen nicht immer erfolgreich gewesen, sprich: Den Anmerkungen wurde nicht Folge geleistet. 95 Prozent der Beratungen würden allerdings nie Erwähnung in Tätigkeitsberichten oder Pressemitteilungen finden, verglich Kelber die Tätigkeit der Behörde in diesem Bereich mit einem Eisberg.


Sicherheitsgesetzgebung: Kelber fordert Gesamtüberarbeitung beim Datenschutz

Der BfDI warnte den Gesetzgeber, bei der Sicherheitsgesetzgebung im Datenschutz nur punktuell nachzubessern. Kelber fordert eine Überwachungsgesamtrechnung. Seine Hinweise seien etwa beim Bundespolizeigesetz in Teilen nicht befolgt worden. Das jetzige Vorgehen sei nicht sinnvoll, meint der Bundesdatenschutzbeauftragte: "Die Klage bei der nächsten Novelle kommt auch und wird wieder verloren werden. Das schadet dem Vertrauen in die Sicherheitsbehörden."

Der Datenschutz im Sicherheitsbereich brauche nach der personellen und organisatorischen zudem auch eine Überarbeitung des Rechts bei der Aufsicht. Das mache die verstärkte Nutzung von Daten in diesem Bereich nötig. "Was wir brauchen, ist eine Möglichkeit, solche Vorgänge zeitnah abzustellen", so Kelber. Bislang sei das rechtlich nicht vorgesehen.


Angesprochen auf Konflikte im Gesundheitsbereich, die auch zur Nichtwiedernominierung des BfDI geführt haben sollen, führte Kelber an, dass im Regelfall ein gutes Miteinander möglich sei: Ein einziges Mal habe man einer technischen Spezifikation von BMG und Gematik widersprochen, weil ein Start des E-Rezeptes mit einer Sicherheitslücke nicht vertretbar gewesen sei, mehr als 200-mal sei das nicht der Fall gewesen.


KI-Zuständigkeit

Wer für Künstliche Intelligenz nach dem AI Act der Europäischen Union zuständig sein soll, dafür hat Kelber eine naheliegende Idee: "Bitte, bitte keine weitere Behörde", richtete er einen Appell an den deutschen Gesetzgeber, der dafür zuständig ist. Für die Marktüberwachung wären die Datenschutzaufsichtsbehörden naheliegend. Bei der nationalen Begleitgesetzgebung fordert Kelber zudem, dass restriktivere Regeln für die biometrische Fernerkennung erlassen werden – das sei ausdrücklich möglich.


Hängepartie um BfDI-Neubesetzung geht weiter

Kelber kritisierte die Zuständigen in der Bundespolitik äußerst vorsichtig, die ihm wohl keine zweiten Amtszeit gewähren. "Ich glaube, dass das für das Amt schwierig ist, weil die Frage im Raum steht, warum nicht rechtzeitig entschieden wird. In meiner Behörde läuft die Zusammenarbeit weiter wie vorher", sagte er. Im internationalen Rahmen sei die Situation schwieriger, so der BfDI: "Die Verhandlungspositionen sind schon geschwächt." Und eine weitere Gefahr des Vorgehens der Zuständigen sei, dass bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund dessen nicht zur Verfügung stehen würden.

Per Pressemitteilung bedanken sich die Grünen "ausdrücklich und im Namen der gesamten grünen Bundestagsfraktion bei Prof. Ulrich Kelber und seinem gesamten Haus für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren." Und teilt mit, die Fraktion "wähne sich bei der raschen Neubesetzung auf einem guten Weg".
Zivilgesellschaft fordert Bundespolitik zu Ende der BfDI-Hängepartie auf

Bevor der kommissarische Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seinen Tätigkeitsbericht vorstellte, erhöhten zivilgesellschaftliche Organisationen den Druck auf Bundesregierung und Bundestag, die Hängepartie um die Neubesetzung endlich zu beenden. Kelber ist seit 7. Januar nur noch im Rahmen einer Verlängerungsregel im Amt, nachdem die Ampelfraktionen sich bislang nicht auf einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin einigen konnten. Die derzeit mit dem Vorgang befassten zuständigen Fachpolitiker von FDP und Grünen hüllen sich derzeit in Schweigen.

Der Brief, der sich neben der Bundesregierung – die dem Bundestag formell den Vorschlag für die Wahl unterbreiten muss – auch an die Fraktionsspitzen der Ampelkoalition und die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas richtet, fordert von den Verantwortlichen sofortiges Handeln. Darin heißt es: "Die Vorgänge in Bezug auf die Neu- oder Weiterbesetzung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) schaden dem Amt jedoch in noch nie dagewesener Weise."

Die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit des BfDI-Amtes werde infrage gestellt: "Es entsteht der Eindruck, der bisherige Amtsinhaber könnte sich eine mögliche zweite Amtszeit nicht durch den Einsatz für die Sache erarbeiten, sondern insbesondere durch politische Gefügigkeit." Auch das fehlende aber gesetzlich eigentlich vorgesehene "transparente Verfahren" für die Wahl eines Datenschutzbeauftragten bemängeln die Unterzeichner des auf den 19. März datierten Schreibens. Die Ampel müsse nun unverzüglich Klarheit schaffen: "Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, den bereits in erheblicher Weise entstandenen Schaden nach allen Kräften zu begrenzen und schnellstmöglich Klarheit über die Fortführung zu schaffen."

Die Mitinitiatorin Caroline Krohn vom digitalpolitischen Verein Load sieht auf Anfrage von heise online auch eine weitere Dimension: "Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wäre aus meiner Sicht ein angemessener Schritt. Die Bundesregierung und der Bundestag unterschätzen auch hier die Tragweite ihres Nichthandelns."


Prominente Unterzeichner

Unter den Erstunterzeichnern des offenen Briefes finden sich Akteure wie der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der ehemalige baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink, der Vorstand der Stiftung Datenschutz Frederick Richter, Vertreterinnen der Gesellschaft für Informatik und Fraunhofer AIESEC sowie einige digitalpolitische Vereinigungen wie D64, Load, Digitalcourage, Wikimedia, Noyb und die Open Knowledge Foundation.

(mack)


Quelle: heise . de



PS: Absoluter Kindergarten im REGIERIGEN bezirk.
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