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Geschrieben von Muad'Dib am 31.07.2022 um 18:10:

Achtung Erdgas-Umlage: Habeck rechnet mit bis zu 5 Cent Mehrkosten pro Kilowattstunde

Wohl ab 1. Oktober soll eine Umlage für Mehrkosten bei der Erdgas-Beschaffung eingeführt werden. Das bedeutet höhere Gasrechnungen für die Verbraucher.



Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck
(Bild: ARD)



Voraussichtlich zum 1. Oktober 2022 will die Bundesregierung eine Umlage für alle Gaskunden einführen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck geht von Mehrkosten in einer Spanne zwischen 1,5 und 5 Cent pro kWh aus. "Wenn der durchschnittliche Verbrauch bei 20.000 kWh liegt, bewegt man in einem mittleren 100-Euro-Bereich", sagte Habeck am Donnerstag. Wie hoch letztlich die Umlage sein wird, soll sich im Laufe des kommenden Augusts zeigen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Der nach dem Energiesicherungsgesetz "EnSiG-Umlage" genannte "saldierte Preisanpassungsmechanismus" ist laut Ministerium angesichts der angespannten Lage auf dem Gasmarkt notwendig. Ohne die Umlage wären Gasversorgungsunternehmen in der gesamten Lieferkette gefährdet.

Das Wirtschaftsministerium hat am Donnerstag innerhalb der Regierung die Ressortabstimmung eingeleitet, hat heise online aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums erfahren. Die Rechtsverordnung soll so schnell wie möglich vom Bundeskabinett verabschiedet werden und voraussichtlich ab 1. Oktober 2022 greifen. Sie soll voraussichtlich bis zum 30. September 2024 gelten.

Teurer Ersatz für Gas aus Russland

Zur Begründung heißt es, Gasimporteure hätten teilweise Langfristlieferverträge mit Russland geschlossen, die trotz der Verpflichtungen von russischer Seite nicht mehr erfüllt würden. Die Gasimporteure seien wiederum ihren Kunden gegenüber zu Lieferungen verpflichtet, vor allem gegenüber Stadtwerken. Die ausgefallenen Lieferungen aus Russland könnten sie nur ersetzen, indem sie teureres Gas am Spotmarkt kaufen.

Der "saldierte Preisanpassungsmechanismus" ist in Paragraf 26 des EnSiG vorgesehen. Für den einer Umlage ähnelnde Mechanismus werden die Kosten der Ersatzbeschaffung für Gas ermittelt und letztlich an alle Gasendverbraucher weitergeben. Der Paragraf 26 wurde diesen Monat in das EnSiG eingeführt, zusätzlich mit der Möglichkeit, Gasimporteuren in Schieflage unter die Arme zu greifen, wie jetzt mit Uniper geschehen.

Anstelle des Paragrafen 26 wäre auch eine Preisanpassung nach Paragraf 24 infrage gekommen. Dieser sieht vor, Preise individuell zwischen den beteiligten Lieferanten und ihren jeweiligen Kunden weiterzugeben. Dabei wären Gaskunden sehr unterschiedlich von Preisschocks betroffen: Kunden von Gaslieferanten, die bisher viel Gas aus Russland bezogen hatten, würden mit sehr stark steigenden Gaspreisen konfrontiert werden. Die anderen Kunden wiederum wären weniger von Preiserhöhungen betroffen. Diese zufällige, sehr ungleiche Verteilung der Kosten aus den verminderten Gaslieferungen aus Russland würden zu sozial und wirtschaftlich problematischen Schieflagen und Wettbewerbsverzerrungen führen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Die Rechtsverordnung werde aktiviert, wenn eine "erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland unmittelbar bevorsteht". Dies werde in der Verordnung festgestellt. Russland habe seit dem 14. Juni 2022 die Liefermengen durch die Pipeline Nord Stream 1 zunächst auf rund 40 Prozent reduziert. Nach Abschluss der Wartungsarbeiten am 21. Juli 2022 habe Russland zunächst das niedrige Niveau von 40 Prozent aufrechterhalten und dann noch einmal auf 20 Prozent gesenkt, ohne dass es hierfür einen technischen Grund gebe.
(anw)



Quelle: https://www.heise.de/news/Erdgas-Umlage-Habeck-rechnet-mit-bis-zu-5-Cent-Mehrkosten-pro-Kilowattstunde-7192524.html


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