Geschrieben von Whitebird am 04.09.2026 um 10:47:
klatsche für gema
Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 30. April 2026 entschieden, dass Seniorenheime für die unveränderte Weiterleitung von per Satellit empfangenen TV- und Radioprogrammen über das hauseigene Kabelnetz in die Bewohnerzimmer keine zusätzlichen GEMA-Gebühren zahlen müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte diese Rechtslage im September 2026 endgültig.
Die Gerichte stellten klar, dass dies keine „öffentliche Wiedergabe“ im urheberrechtlichen Sinne darstellt, da:
- die Weiterleitung über ein internes Kabelnetz erfolgt und kein neues technisches Verfahren darstellt.
- die Heimbewohner kein „neues Publikum“ sind, das bei der ursprünglichen Sendeerlaubnis nicht mitberücksichtigt wurde.
- die Programme zeitgleich, vollständig und unverändert an die Bewohner geleitet werden.
Für Betreiber bedeutet dies, dass sie für diese interne Signalweiterleitung keine Lizenz bei der GEMA oder Corint Media erwerben müssen. Bestehende Zahlungen für diesen spezifischen Zweck sind möglicherweise unter Einhaltung der Verjährungsfristen zurückzufordern.
vollständiger Text >>>quelle: brave-ki