Geschrieben von Whitebird am 20.03.2026 um 13:55:
Werbefinanzierte Youtube-Videos müssen klar erkennbar sein
Werbefinanzierte Youtube-Videos müssen klar erkennbar sein
Wenn ein Video auf Youtube durch Werbung finanziert ist, muss das deutlich erkennbar sein. Ein Gericht hat Verbraucherschützern recht gegeben.
20. März 2026 um 12:00 Uhr / Ingo Pakalski
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gegen Google vor Gericht gewonnen. Google muss als Betreiber von Youtube darauf achten, dass die gesetzlichen Regeln für werbefinanzierte Videos umgesetzt werden, wie sich aus dem Urteil des Landgerichts Bamberg ergibt. In dem Fall ging es um ein Video, bei dem der Hinweis zur Werbefinanzierung zu kurz und unklar eingeblendet wurde.
Verbraucherschützer beanstandeten im verhandelten Fall ein Video mit einer Lauflänge von etwa zehn Minuten, das von einem sogenannten Finfluencer stammte, der darin eine spezielle Broker-App beworben hatte. Im Video selbst sei der Sponsoring-Hinweis "Enthält bezahlte Werbung" nur die ersten zehn Sekunden zu sehen und werde dann ausgeblendet.
Wenn während der Wiedergabe zum Beginn des Videos gesprungen werde, fehle dieser Hinweis, so dass es Zuschauern schwer gemacht werde, sich über den Sponsoring-Hinweis zu informieren. In der Textbeschreibung des Videos wurde ebenfalls auf die Sponsoring-Verbindung hingewiesen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist der Hinweis "nur sehr unkonkret" und der Sponsor werde darin nicht genannt.
Werbehinweis nur am Beginn des Videos und nicht immer zu sehen
"Der Hinweis ist lediglich 10 Sekunden lang zu sehen. Das ist viel zu wenig und außerdem wird der Sponsor nicht korrekt benannt", bemängelt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Landgericht Bamberg schloss sich der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg an.
Das Video sei von Dritten finanziert worden, ohne dass der werbliche Charakter "hinreichend transparent und in Echtzeit deutlich gemacht" wurde, wird Googles Verhalten vom Gericht eingeordnet. Damit verstoße Google als Betreiber von Youtube gegen den Digital Services Act (DSA).
Google verstößt damit gegen den Digital Services Act
"Google muss dafür Sorge tragen, dass die auf Youtube veröffentlichten Videos, die von Dritten gesponsort oder finanziert werden, 'in Echtzeit' als Werbung gekennzeichnet werden, wie es das Gesetz vorschreibt", erläutert Bernhardt. Für sie ist die Entscheidung des Gerichts "ein echter Meilenstein".
Ein Youtube-Sprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir werden die Einzelheiten des Urteils prüfen, sobald es vorliegt, und dann unsere nächsten Schritte entscheiden."
Das Urteil des Landgerichts Bamberg ist bisher nicht rechtskräftig (Az.:
1 HK O 19/25).
quelle: golem.de