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Geschrieben von Whitebird am 09.02.2026 um 12:03:

  Gericht erlaubt DHL Paketabgabe bei Nachbarn

Gericht erlaubt DHL Paketabgabe bei Nachbarn
Verbraucherschützer wollten DHL untersagen, Pakete auch bei Nachbarn abgeben zu dürfen. Ein Gericht erlaubt dies weiterhin.
9. Februar 2026 um 08:52 Uhr / Ingo Pakalski


DHL darf weiterhin ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers Pakete bei Nachbarn abgeben, falls der Adressat nicht erreichbar ist. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm und wies damit eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) als unbegründet ab.

Die Geschäftsbedingungen zur Ersatzzustellung sind bei DHL aus Sicht der Verbraucherschützer zu intransparent und ermöglichen zu viel Spielraum für das Unternehmen. Das sah das Gericht anders und meint, dass die Klausel zur Ersatzzustellung einer Überprüfung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Allgemeine Geschäftsbedingungen standhalte.

Der 13. Zivilsenat am Oberlandesgericht Hamm vermochte keine unangemessene Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die angegriffene AGB-Klausel erkennen. Demnach darf DHL Pakete an Nachbarn oder andere Hausbewohner abgeben, wenn "den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind".


Das stört die Verbraucherschützer

Die Verbraucherschützer stören sich daran, dass nicht geregelt ist, wer bei einer Ersatzzustellung für DHL noch als Nachbar gilt. "Wer kommt als Nachbar oder Nachbarin infrage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter?", fragt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, und begründet damit den Grund für die Klage.

Pop begrüßt es, "dass Pakete ersatzweise an Nachbarinnen und Nachbarn zugestellt werden können". Allerdings müsse für Verbraucher klar erkennbar sein, "unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der Nachbarschaft zugestellt werden darf". Das sieht Pop mit den DHL-AGB nicht erfüllt.

Wenn ein Paket bei Nachbarn abgegeben wird, wird der Adressat üblicherweise entweder über eine Karte im Briefkasten oder über eine Mitteilung im DHL-Konto informiert. Wer eine Zustellung an Nachbarn nicht wünscht, kann dies bei DHL im eigenen Kundenkonto entsprechend hinterlegen. Standardmäßig ist die Paketabgabe bei Nachbarn aktiviert.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe des Oberlandesgerichts Hamm liegen noch nicht vor, erklärt das Gericht (Az.: I-13 UKl 9/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

quelle: golem.de


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