Geschrieben von Muad'Dib am 01.02.2026 um 16:47:
Gericht erlaubt Tesla-Video als Beweis
Das Landgericht Frankenthal wertet das Interesse an der Wahrheitsfindung höher als mögliche Datenschutzverstöße durch automatisierte Fahrzeugkameras in Teslas.
Wer im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt wird, steht oft vor einem Dilemma: Aussage steht gegen Aussage. Auch die physikalischen Spuren lassen nicht immer einen eindeutigen Rückschluss auf die Schuldfrage zu. In einem Streit vor dem Landgericht Frankenthal brachte nun die Technik Licht ins Dunkel – allerdings in einer Form, die Datenschützer regelmäßig auf den Plan ruft.
Die Richter der 5. Zivilkammer entschieden in dem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 7. Juli (Az.: 5 O 4/25): Videoaufnahmen der Rundum-Kameras eines Tesla sind als Beweismittel zulässig, um den Hergang eines Parkunfalls lückenlos zu rekonstruieren. Damit setzt das Gericht einen Akzent in der Diskussion über die Verwertbarkeit von Dashcam-Material und
die automatisierte Überwachung des öffentlichen Raums.
Der zugrunde liegende Vorfall ereignete sich in Maxdorf, wo ein Tesla-Fahrer sein Fahrzeug
in einer Parkbucht am Straßenrand abgestellt hatte. Als er die hintere Tür der Fahrerseite öffnete, um seine zweijährige Tochter aus dem Kindersitz zu heben, kam es zur Kollision. Ein vorbeifahrender Opel erfasste die geöffnete Tür, was zu einem beträchtlichen Sachschaden von über 8000 Euro führte.
In der anschließenden juristischen Auseinandersetzung behauptete der Opelfahrer, die Tür sei plötzlich und vollkommen unvermittelt vor ihm aufgeschwenkt worden, sodass eine Reaktion unmöglich gewesen sei. Diese Darstellung wurde jedoch durch das digitale Gedächtnis des Teslas widerlegt, dessen Kamerasystem das Geschehen dokumentiert hatte.
Videoaufnahmen widerlegen Unfallgegner
In ihrem Urteil stellte die Kammer klar, dass das vorliegende Videomaterial eine eindeutige Klärung der Schuldfrage ermöglichte. Entgegen der Behauptung des Unfallgegners zeigte die Aufnahme, dass die Tür bereits geraume Zeit offen stand. Der herannahende Opelfahrer hätte das Hindernis also rechtzeitig erkennen und den Unfall durch einen ausreichenden Seitenabstand oder promptes Bremsen vermeiden können.
Die Richterin schenkte den bewegten Bildern Glauben und verurteilte den Opelfahrer sowie dessen Versicherung dazu, 70 Prozent des entstandenen Schadens zu übernehmen. Dass der Tesla-Besitzer die restlichen 30 Prozent selbst tragen muss, liegt an der „Betriebsgefahr“ und der Tatsache, dass er die Tür über einen längeren Zeitraum weit in den Verkehrsraum hinein offen stehen ließ.
Bedeutsam ist die juristische Bewertung der Privatsphäre der Betroffenen.
Das Gericht ließ die Frage, ob der Betrieb der Kameras gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstieß, offen. Selbst wenn ein Verstoß vorläge, führe dies nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess, heißt es.
In einer Abwägung der Rechtsgüter könne das Interesse des Geschädigten an der Durchsetzung seiner Ansprüche schwerer wiegen als das Recht des Unfallgegners auf informationelle Selbstbestimmung. Dies gelte gerade dann, wenn lediglich neutrale Verkehrsvorgänge im öffentlichen Raum dokumentiert werden, die eh für jedermann sichtbar sind.
Experten kritisieren Zulassung von Teslas
Die Entscheidung des Landgerichts lässt grundsätzliche Bedenken an der Konformität der US-Elektroautos außen vor.
Bereits 2020 kam das Netzwerk Datenschutzexpertise in einer Studie zum Schluss, dass Tesla-Fahrzeuge in der EU aufgrund ihrer Überwachungskapazitäten gar nicht zugelassen werden dürften.
Die Forscher bemängelten, dass die Art und Weise, wie Tesla personenbezogene Informationen verarbeitet, vielfach gegen Vorgaben des Daten- und Verbraucherschutzes verstoße. Als zentrales Beispiel nannten sie die Video- und Ultraschallüberwachung im Fahr- und Parkmodus.
Die technische Ausstattung, die dem Gericht als Beweismittel diente, ist genau der Punkt, den Kritiker als problematisch erachten. Acht Kameras gewähren eine 360-Grad-Rundum-Überwachung der Fahrzeugumgebung in bis zu 250 Meter Entfernung und erfassen so permanent Unbeteiligte.
Das Urteil stärkt zunächst die Position von Fahrzeughaltern, die diese Systeme zur Beweissicherung nutzen. Da der Tesla-Fahrer gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, befasst sich als nächste Instanz das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken mit dem Fall. So bleibt die rechtliche Einordnung von Tesla-Aufnahmen ein dynamisches Feld, in dem die Grenzen zwischen privater Beweissicherung und kollektivem Datenschutz weiter ausgeleuchtet werden.
Der Tesla-Fahrer begründete den Gang in die nächste Instanz gegenüber heise online damit, dass der von der Richterin ihm zuschulden gelegte "längere Zeitraum" der potenziellen Verkehrsbehinderung "33 Sekunden vom Öffnen der Tür bis zum Einschlag des 84-jährigen Opel-Fahrers 20 cm hinter meinem Rücken" betragen habe.
Das Gericht habe auch völlig außer Acht gelassen, dass sich an der Unfallörtlichkeit ein Zebrastreifen befunden habe sowie Tempo 30 angeordnet gewesen sei.
Auch die Fahrtauglichkeit des schon etwas betagten Opel-Fahrers habe die Richterin nicht infrage gestellt, obwohl es entsprechende Anzeichen dafür gegeben habe.
Zudem sei nicht der Wächter-Modus aktiv gewesen. Er habe vielmehr direkt nach dem Unfall auf dem Display des Fahrzeugs manuell das Video gespeichert.
Update
Korrigiert, dass der Tesla- und nicht der Opel-Fahrer Berufung eingelegt hat. Die Hintergründe wurden als letzter Absatz ergänzt.
(mki)
Quelle: heise.de
PS: Da frage ich mich ernsthaft wie die Urteilenden des LG zu so einem "Urteil" kommen dürfen obwohl sie sich vorsätzlich grob gesetzesbrecherisch verhalten und gegen so einige geltende grundsätzliche Gesetze wie in der DSGVO festgeschrieben verstossen....
Sind wir in dieser Causa nur wieder beim üblichen 3 AFFEN PRINZIP angekommen oder wurde zuviel Lack gesoffen?!?!