Geschrieben von Whitebird am 19.01.2026 um 13:16:
Verbraucherschützer sehen Anspruch auf Sonderkündigungsrecht
Wow nur noch mit wenigen HBO-Serien:
Verbraucherschützer sehen Anspruch auf Sonderkündigungsrecht
Skys Wow-Abo hat die meisten HBO-Serien verloren. Damit können Kunden laut Verbraucherschützern auf ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
19. Januar 2026 um 10:54 Uhr / Ingo Pakalski
Wer ein Wow-Abo für Filme und Serien mit einer langen Laufzeit abgeschlossen hat und dieses nicht länger nutzen möchte, kann dieses durch ein Sonderkündigungsrecht loswerden. Voraussetzung dafür ist laut Verbraucherschützern, dass das möglichst zügig erfolgt und mit dem Wegfall der meisten HBO-Serien begründet wird.
Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass Anbieter von Streamingabos den Katalog an Filmen und Serien durchaus ändern dürfen, ohne dass sich daraus für Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht ergibt. Anfang 2026 verlor Wow den Zugriff auf die meisten HBO-Serien, mit denen Sky das Abo auch immer wieder beworben hatte.
Dadurch sei das Wow-Abo so "erheblich verändert" worden, dass das eine Sonderkündigung rechtfertigt, meint die
Verbraucherzentrale Hamburg. Die Rechte an den HBO-Serien hat Warner Brothers und ließ nun die langjährigen Exklusivverträge mit Sky auslaufen.
HBO-Serien wandern von Wow zu HBO Max
Vergangene Woche startete Warner Brothers mit HBO Max ein eigenes Streamingabo für Filme und Serien auf dem deutschen Markt. In diesem Abo sind die meisten HBO-Serien enthalten. Wer diese in Deutschland sehen möchte, muss HBO Max buchen.
Sky hat nur noch Zugriff auf einige wenige aktuelle HBO-Serien und darf von diesen teilweise nur die aktuellen Staffeln anbieten. Wer auch ältere Staffeln einer solchen Serie anschauen möchte, ist daher bei HBO Max besser aufgehoben.
Das raten Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dazu, die Sonderkündigung in Schrift- oder Textform an den Anbieter Sky Deutschland nachweisbar einzureichen. So kann die Kündigung per E-Mail oder mittels Einschreiben als Brief erfolgen. Auch über das Kündigungsportal von Wow soll sich eine Sonderkündigung erklären lassen. Dabei sollten alle Vorgänge festgehalten werden, sei es in Form von Bestätigungs-E-Mails, Screenshots oder ähnlichen Nachweisen.
Die Sonderkündigung sollte damit begründet werden, dass sich der Gesamtcharakter des Abos verändert hat, weil vertragswesentliche Inhalte, vor allem zahlreiche HBO-Serien, dauerhaft aus dem Abo entfernt wurden. Falls Sky der Sonderkündigung nicht zustimmt, sollte Widerspruch eingelegt werden und der Wegfall der fraglichen Serien im Idealfall dokumentiert werden.
Fast alle HBO-Serien sind für Sky nur einige Serien
Auf einer Infowebseite informiert Sky über den Wegfall der HBO-Serien im Wow-Abo, meint aber, dass der "Kern des Programms" weiterhin "bestehen" bleibe. Sky selbst spricht davon, dass "einige abgeschlossene Serien von HBO künftig nicht mehr Teil des Angebots sind".
Tatsächlich gibt es die meisten HBO-Serien nicht mehr, zumal Serien mit nur einer Staffel weitere Lücken ins Angebot reißen. Der Wow-Katalog hat sich erheblich verkleinert – aus dem Wow-Abo sind rund 110 Serien und etwa 240 Spielfilme verschwunden – viele wohl von Warner Brothers.
Falls Sky sich nicht auf die Sonderkündigung einlässt, bleibt nur noch, sich juristisch beraten zu lassen, um weitere Schritte prüfen zu können.
quelle: golem.de