Geschrieben von Whitebird am 18.01.2026 um 13:37:
EuGH entscheidet über Ländersperren
EuGH entscheidet über Ländersperren
Der Europäische Gerichtshof verhandelt über die Zukunft des Geoblockings. Für Streamingdienste steht die Grundlage ihres Geschäftsmodells auf dem Spiel.
17. Januar 2026 um 14:15 Uhr / Michael Linden
EU-Generalanwalt Athanasios Rantos hat am 15. Januar seine Einschätzung zu einem Fall vorgelegt, der für Netflix, Sky und andere Anbieter weitreichende Folgen haben könnte. Das Verfahren mit dem
Aktenzeichen C-788-24 behandelt die Frage, ob geografische Sperren ausreichen, um Urheberrechte zu schützen, wie die
Wirtschaftwoche berichtet.
Die Plattformen nutzen Geoblocking, um Inhalte nur in bestimmten Ländern verfügbar zu machen. Nutzer kennen die Situation: Eine Serie läuft in den USA, ist in Deutschland aber gesperrt. Es wird stattdessen eine Meldung angezeigt, dass der Inhalt im jeweiligen Land nicht abrufbar ist.
Patric Mau von der Kölner Kanzlei Oppenhoff ordnete für die Wirtschaftwoche die möglichen Folgen ein. Ohne funktionierende Ländersperren seien regionale Lizenzmodelle kaum noch umsetzbar, erklärte er. Viele Inhalte könnten ohne diese nicht mehr oder nur eingeschränkt angeboten werden, da europaweite Lizenzen oft schwer zu beschaffen seien.
VPN-Dienste hebeln Sperren aus
Einige Internetnutzer setzen auf VPN-Software, um die geografischen Beschränkungen zu umgehen. Diese Programme leiten Verbindungen über Server in anderen Ländern um. Netflix oder Amazon Prime Video erhalten dann den Eindruck, der Zugriff erfolge aus einem freigegebenen Land. Allerdings nutzen die Anbieter noch andere Techniken, damit die Nutzung eines VPNs nicht ausreicht.
Der aktuelle Fall dreht sich um die Tagebücher von Anne Frank. Der Anne-Frank-Fonds aus Basel klagt gegen die Online-Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Edition in Belgien. Dort sind die Texte nach Ablauf der Schutzfrist frei nutzbar, in den Niederlanden aber noch bis 2037 geschützt.
Streit um VPNs
Die Stiftung argumentiert, Geoblocking reiche nicht aus, weil niederländische Nutzer über VPN trotzdem Zugriff hätten. Niederländische Gerichte sahen bisher keine Urheberrechtsverletzung. Der Hoge Raad, das höchste niederländische Gericht, gab den Fall Ende 2024 an den EuGH weiter.
Generalanwalt Rantos legte nun seine Position dar. Wer Inhalte nur dort anbiete, wo sie rechtlich erlaubt seien, und wirksame Sperren einsetze, mache diese in gesperrten Ländern nicht öffentlich zugänglich. Das gelte auch dann, wenn eine Umgehung über VPN technisch möglich sei.
Thema Geoblocking bleibt spannend
Rantos bleibt damit bei der Linie, die die Generalanwaltschaft bereits 2022 in einem ähnlichen Verfahren vertrat. Die Schlussanträge sind allerdings noch kein Urteil. Der EuGH folgt den Einschätzungen des Generalanwalts häufig, ist daran aber nicht gebunden.
Patric Mau wertet diese Einschätzung in der Wirtschaftswoche als gute Nachricht für die Streamingbranche. Auch Sportrechteverwerter dürften die Bewertung mit Interesse verfolgen, da sie ebenfalls auf regionale Lizenzen setzen.
quelle: golem.de