Geschrieben von Whitebird am 11.09.2025 um 14:29:
Mediamarkt missachtet Gewährleistungsrecht
Mediamarkt missachtet Gewährleistungsrecht
Verbraucherschützer sind entsetzt, wie Mediamarkt bestehende Gesetze ignoriert.
10. September 2025 um 13:46 Uhr / Ingo Pakalski
Eigentlich haben Kunden nach dem Gewährleistungsrecht Anspruch darauf, bei einem Gerätedefekt statt einer Reparatur einen Austausch zu erhalten. Mediamarkt verweigert dies in einem der Verbraucherzentrale Niedersachsen gemeldeten Fall. Damit weitere Mediamarkt-Kunden vor weiterem Rechtsbruch geschützt werden, haben die Verbraucherschützer den Elektronikhändler abgemahnt.
Die Elektronikmarktkette lehnte laut der Organisation eine Unterlassungserklärung ab. Die Verbraucherschützer prüfen nun weitere rechtliche Schritte, sie sehen eine widerrechtliche Beschneidung geltender Kundenrechte.
Eine Frau aus Niedersachsen kaufte Anfang 2023 im Mediamarkt-Onlineshop einen Drucker, der im Oktober 2024 einen Defekt aufwies. Im Rahmen des Gewährleistungsrechts verlangte sie eine Ersatzlieferung, aber Mediamarkt bestand darauf, das Gerät zu reparieren.
Das ist passiert
Der Drucker habe bis Anfang 2025 dreimal repariert werden müssen, da immer wieder Mängel aufgetreten seien, so schildern die Verbraucherschützer den Fall. Bei jedem neuen Defekt forderte die Kundin eine Ersatzlieferung, die Mediamarkt dreimal verweigerte.
Nach der dritten erfolglosen Reparatur erstattete der Händler den Kaufpreis kommentarlos. Für die Verbraucherschützer ist der Fall damit aber nicht abgeschlossen.
"Das Gesetz sieht vor, dass Kundinnen und Kunden bei der Nacherfüllung die Wahl haben", erklärte Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der
Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das bedeute, die Kunden entschieden, ob der Mangel beseitigt oder ein mangelfreies Produkt geliefert werde, nicht der Händler, so die Verbraucherzentrale.
Verbraucherzentrale sieht Risiko für Kundschaft
"Mediamarkt hat dieses Wahlrecht jedoch verweigert und beschränkt damit die Gewährleistungsrechte gesetzeswidrig auf Reparaturversuche, die dann auch noch erfolglos sind", kritisierte Schönbohm.
Die Ablehnung einer Unterlassungserklärung seitens Mediamarkt hält Schönbohm für bedenklich: "Das ist sehr ärgerlich, da Kundinnen und Kunden somit keine Sicherheit haben, dass der Anbieter sich zukünftig an das Gesetz hält und das Wahlrecht respektiert." Für viele Käufer bedeutet das möglicherweise ebenfalls, dass Reparaturen in Dauerschleife drohen.
Nachtrag vom 11. September 2025
Ein Leser von Golem wies uns freundlicherweise darauf hin, dass die Verbraucherschützer sich bei der Argumentation vor allem auf
Paragraf 439 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stützen, wonach Käufer zwischen Reparatur und Ersatzlieferung eines defekten Produkts wählen können. Unerwähnt blieb die Einschränkung dafür. In Paragraf 439 Abs. 4 des BGB wird geregelt, dass der Verkäufer einen Austausch des defekten Produkts verweigern kann, wenn dies "nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist".
quelle: golem.de