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Geschrieben von Whitebird am 07.08.2025 um 13:11:

Lampe Regelung zu Staatstrojanern teilweise verfassungswidrig

Regelung zu Staatstrojanern teilweise verfassungswidrig
Ermittler dürfen sogenannteStaatstrojaner künftig in deutlich weniger Fällen zur Kommunikationsüberwachung einsetzen.

Friedhelm Greis
7. August 2025, 11:19 Uhr


Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde gegen die Überwachung von Kommunikation und das Auslesen von Computernteilweise stattgegeben. Es erklärte entsprechende Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) für teilweise verfassungswidrig. Der Einsatz einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) für Straftaten mit einer maximalen Freiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger sei "nicht verhältnismäßig", teilte das Karlsruher Gericht am 7. August 2025 mit.

Der Verein Digitalcourage hatte die Beschwerde vor genau sieben Jahren in Karlsruhe eingereicht. Grund für die Klage war die im Juni 2017 von Union und SPD beschlossene Ausweitung des Staatstrojanereinsatzes. Im Oktober 2019 folgte dann eine weitere Beschwerde gegen das Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen.

Im letztgenannten Fall blieb die Beschwerde erfolglos. Die angegriffenen Regelungen im Polizeigesetz seien "vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar".

Die Einschränkungen der Quellen-TKÜ auf besonders schwere Straftaten gilt auch für die erweiterte Quellen-TKÜ. Diese betrifft Kommunikationsinhalte, "bei denen der Übertragungsvorgang bereits abgeschlossen ist und die auf dem IT-System der Betroffenen noch gespeichert sind".


Online-Durchsuchung formell unzulässig

Die Karlsruher Richter beanstandeten darüber hinaus die gesetzlichen Vorgaben zur Online-Durchsuchung. Diese Befugnis ermöglicht es den Ermittlern, Endgeräte wie Computer und Handys aus der Ferne zu durchsuchen. Die aktuelle Regelung ist demnach "aus formellen Gründen nicht mit der Verfassung vereinbar", weil das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt werde.

Allerdings kann der Gesetzgeber diese Verfassungswidrigkeit beseitigen, indem er das Gesetz neu formuliert. Bis zu der Neuregelung bleibt das Gesetz in Kraft.


Quellen-TKÜ häufiger eingesetzt

Die Ermittlungsbehörden müssen seit einigen Jahren den Einsatz von Staatstrojanern dokumentieren. Der aktuellen Statistik des Bundesamtes für Justiz zufolge ergingen im Jahr 2023 104 Anordnungen zur Quellen-TKÜ, von denen 62 tatsächlich auch durchgeführt wurden. "Wie in den vergangenen Jahren, begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen", hieß es. Im Jahr 2022 wurden 94 Einsätze angeordnet und 49 durchgeführt.

Die Online-Durchsuchung wurde im Jahr 2023 bundesweit in acht Verfahren angeordnet und in sechs Verfahren durchgeführt. 2022 gab es 6 Anordnungen, von denen vier umgesetzt wurden.

quelle: golem.de



Geschrieben von Muad'Dib am 08.08.2025 um 11:03:

 

!!! SIEBEN JAHRE !!! hat es gedauert bis endlich diese verfassungsbrecherischen Vorgänge als verfassungswidrig abgeurteilt wurden!


Und jetzt ratet mal wie viele Straftaten und verfassungsbrüche seitdem von unseren "Staatsbeamten", Polizei, Behörden xyz usw usf begangen wurden - OHNE dafür bestraft oder wenigstens abgekanzelt zu werden!


Das geht in Deutschland alles nur WEIL es keinerlei Kontrolle der Staatsanwaltschaften gibt! KEINE!! Bei Polizei sieht es nicht viel besser aus.

In Österreich geht das komischerweise - auch beim Rentensystem klappt es dort weil ALLE einzahlen müssen!!



Und unser "Staatsschutz / Verfassungsschutz" agiert wie so ziemlich jede "Geheimdienstbehörde" : "Gesetze? Die sind für die Anderen da!!"


ABARTIG / KRIMINELL / STAATSTERRORISTEN!


Und was passiert jetzt?
Die bisherigen Straftaten der Staatslakeien werden einfach vergessen und man gibt sich wieder jahrelang Zeit um irgendwelche NICHTIGEN weil verfassungswidrigen Gesetze irgendwie anzupassen.... Das ist Staatsterrorismus!

Der Staat hat nichts, der Staat kann nichts. Der einzige Souverän ist der Bürger!



Geschrieben von Whitebird am 08.08.2025 um 11:42:

 




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Geschrieben von Muad'Dib am 08.08.2025 um 12:08:

 

Leider wird diese Salamitaktik immer weiter pervertiert, WEIL, wie schon ausgeführt, es gibt KEINERLEI Kontrolle der "Staatsorgane" in diesem Land!!


Um welchen Mist ging es in NRW? Den Palantir scheiss! Dasselbe Dilemma in hessen mit "hessendata" ...


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