Geschrieben von Whitebird am 27.06.2025 um 16:10:
Ranger schließen ungefragt Festnetztelefon an Router an
Ranger schließen ungefragt Festnetztelefon an Router an
Drücker von Ranger Marketing sind laut Verbraucherzentrale in eine Wohnung eingedrungen. Angeblich wegen eines zwingenden Internet-Anbieterwechsels.
Achim Sawall
26. Juni 2025, 14:45 Uhr
Mit Klingeln und lautstarkem Klopfen hätten zwei Beschäftigte von Ranger Marketing einen Bewohner in Niedersachsen dazu gebracht, seine Tür zu öffnen, berichtet die
Verbraucherzentrale Niedersachen am 26. Juni 2025 unter Berufung auf den Betroffenen.
"Sie geben vor, den Router prüfen zu müssen, da ein zwingender Anbieterwechsel bevorstehe. Der Verbraucher verweigert den Zutritt. Er bietet an, die Seriennummer des Routers abzufotografieren und holt weitere Unterlagen", berichteten die Verbraucherschützer. Ranger Marketing ist die Partnerfirma der Deutschen Telekom.
Währenddessen traten die Drücker der Schilderung zufolge ungefragt in die Wohnung ein und setzten sich an den Tisch. "Sie erfragen weitere Daten und schließen ungefragt ein Telefon an den Router an, um an die Festnetznummer zu gelangen. Als der Bewohner nach seiner IBAN seiner Bankverbindung für den neuen Vertrag gefragt wird, fordert er die Vertriebler schließlich auf zu gehen", so die Schilderung des Betroffenen.
"Im vorliegenden Fall waren die Ranger im Auftrag der Telekom unterwegs", sagte Christina Graf, Sprecherin der Verbraucherzentrale Niedersachsen Golem.de auf Anfrage.
Glasfaseranbieter von Haustürwerbung abhängig
"Wir erhalten immer wieder Beschwerden über teils aggressives Verhalten von Vertriebsmitarbeitenden, die im Auftrag großer Telekommunikationsanbieter aktiv sind", erklärte Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Sich gegen den ausdrücklichen Willen Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, kann strafbar sein", betonte sie.
Doch der Bereich ist für die Branche sehr wichtig. Mehr als 75 Prozent der Vertragsabschlüsse im Glasfaserbereich werden unmittelbar über den "initialen Kontakt zu den Haushalten abgeschlossen", gab der Branchenverband VATM bereits vor längerer Zeit bekannt.
Genau wie bei Werbeanrufen solle Haustürwerbung nur erlaubt sein, wenn Haushalte zuvor ausdrücklich zugestimmt hätten, erklärte dagegen von Bibra. Betroffene sollten einen Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses fordern und vorsorglich widerrufen, riet die Expertin.
Der Anbieter ist verpflichtet, den Vertragsschluss nachzuweisen, und muss ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen. Sei nicht ordnungsgemäß darüber informiert worden, verlängere sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage, führte von Bibra weiter aus.
Trotz
Schulungen zu Standards im Kontakt mit möglichen Kunden gibt es immer wieder Drücker, die zu illegalen Tricks greifen, um Provisionen zu erschwindeln. "Allerdings bewegen sich diese Fälle im Promillebereich. Nur einer von 1.000 Kundenkontakten wird als nicht in Ordnung gemeldet", erklärte Georg Schmitz-Axe, Leiter Partner bei der Telekom Deutschland, im März 2023.
quelle: golem.de