Geschrieben von Whitebird am 18.06.2025 um 15:18:
Datenschutzbehörden wegen Untätigkeit bei Pur-Abos verklagt
Datenschutzbehörden wegen Untätigkeit bei Pur-Abos verklagt
Die Datenschutzorganisation Noyb hält die Pur-Abos von Medien für unzulässig. Doch deutsche Behörden verzögern seit Jahren eine Entscheidung.
Friedhelm Greis
18. Juni 2025, 10:28 Uhr
Mithilfe einer Untätigkeitsklage will die österreichische Datenschutzorganisation Noyb eine Entscheidung zu werbefreien Abos von deutschen Verlagen erzwingen. Vier Jahre nach dem Einreichen entsprechender Beschwerden hätten die Datenschutzbehörden in Hessen und Nordrhein-Westfalen noch immer keine inhaltliche Entscheidung getroffen,
teilte Noyb am 17. Juni 2025 mit. Daher seien nun Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Wiesbaden und Düsseldorf eingereicht worden.
Noyb stört sich daran, dass viele Verlage die Nutzer vor die Wahl stellen, wie sie journalistischen Inhalte bezahlen wollen: Mit Geld oder einer Zustimmung zum Werbetracking.
Deswegen beschwerte sich die Organisation im August 2021 bei verschiedenen Datenschutzbehörden über die Pay-or-OK-Modelle von Spiegel.de, Zeit.de, Heise.de, Faz.net, Derstandard.at, Krone.at und T-Online.de.
Faz.net und T-Online.de betroffen
Die Untätigkeistklage betrifft die Medien Faz.net (Hessen) und T-Online.de (Nordrhein-Westfalen). Die hessische Datenschutzbehörde begründete laut Noyb die Verzögerung mit der Komplexität des Falls und der Möglichkeit, dass es künftig neue Richtlinien geben könnte. Die Behörde von Nordrhein-Westfalen legte demnach im Mai 2025 eine zwölfseitige Entscheidung vor, dass sie noch nicht entscheiden könne.
Nach Einschätzung von Noyb erfolgt die Zustimmung zum Werbetracking nicht freiwillig, obwohl die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine solche Freiwilligkeit verlangt. Die Organisation begründet dies damit, dass mehr 99 Prozent der Nutzer das Tracking akzeptierten, obwohl nur 3 bis 10 Prozent der Nutzer tatsächlich getrackt werden wollten.
EU strafft DSGVO-Durchsetzung
Das Problem mit untätigen Datenschutzbehörden ist nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene bekannt. Hintergrund ist die Tatsache, dass große US-amerikanische IT-Konzerne ihre Europazentrale in Irland haben. Die dortige Behörde DPC fasst diese Firmen häufig mit Samthandschuhen an und
gilt als sehr unternehmensfreundlich.
Um diesen "Flaschenhals" zu öffnen, einigten sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament auf eine neue Regelung für grenzüberschreitende Beschwerden. "Unabhängig davon, wo in der EU eine Bürgerin oder ein Bürger eine Beschwerde im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung einreicht, wird die Zulässigkeit anhand derselben Informationen beurteilt",
teilte die polnische Ratspräsidentschaft am 16. Juni 2025 mit.
Zudem vereinbarten die Unterhändler eine allgemeine Untersuchungsfrist von 15 Monaten, die bei äußerst komplexen Fällen um zwölf Monate verlängert werden kann. "Handelt es sich um ein einfaches Verfahren der Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden, soll die Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein", hieß es weiter. Darüber hinaus würden Maßnahmen eingeführt, um leichter einen Konsens zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden zu erzielen. Damit sollen langwierige Beratungen über einen bestimmten Fall vermieden werden.
quelle: golem.de