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Geschrieben von Whitebird am 07.02.2025 um 17:42:

Pfeil Betroffene können sich für Sammelklage gegen Dazn anmelden

Betroffene können sich für Sammelklage gegen Dazn anmelden
Es geht um Preiserhöhungen für das Dazn-Abo. Zwei Gerichte haben sich bereits auf die Seite der Verbraucher gestellt.

Ingo Pakalski
7. Februar 2025, 8:26 Uhr


Für die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereichte Sammelklage gegen Dazn können sich Betroffene neuerdings kostenlos anmelden. Das gaben der Bundesverband der Verbraucherzentralen und das Bundesamt für Justiz gemeinsam bekannt. Es geht um Preiserhöhungen für das Streamingabo aus den Jahren 2021 und 2022. Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Preiserhöhungsklauseln in den Verträgen intransparent und damit unwirksam.

Falls die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) Erfolg hat, könnten Abonnenten einen Teil der gezahlten Abogebühren zurückerhalten, die auf Preiserhöhungen aus den Jahren 2021 und 2022 zurückgehen. Eventuelle spätere Preiserhöhungen sind von der Klage nicht erfasst. Dazu müssen sie sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.

Auf einer von den Verbraucherschützern eingerichteten Webseite können Dazn-Abonnenten prüfen, ob sie für die Klage berechtigt sind. Dort gibt es dann Hinweise und Anleitungen für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz.


Dazn soll Kunden unangemessen benachteiligt haben

"Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind unserer Auffassung nach unangemessen benachteiligend und intransparent", sagte dazu Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik im vzbv. Nach ihrer Auffassung sind "Preiserhöhungen von Dazn in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Nutzer:innen unzulässig" und somit "unwirksam".

"Mit unserer Sammelklage können Verbraucher:innen unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen und ihr zu viel gezahltes Geld zurückerhalten", ergänzt Gurkmann. Die Klage wird am Oberlandesgericht in Hamm verhandelt; einen Termin für den Beginn ist noch nicht bekannt (Az.: 12 VKl 1/24).

Die Sammelklage gegen Dazn hatten die Verbraucherschützer Anfang 2023 vorbereitet, die im Juli 2024 bei Gericht einging, dann übersetzt und Dazn zugestellt wurde.
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Im August 2021 wurden die Abogebühren für Dazn erhöht. Der Monatspreis erhöhte sich von 11,99 Euro auf 14,99 Euro. Der Preis für ein Jahresabo stieg von 119,99 Euro auf 149,99 Euro.

Dann erhöhte Dazn die Gebühren für bestehende Abos zum 1. August 2022 erneut: Die monatlichen Preise stiegen von 14,99 Euro auf 29,99 Euro. Auch die Jahresabos wurden teurer: Ein Jahresabo kostete 274,99 Euro statt der zuvor verlangten 149,99 Euro. Wer sich der Klage anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen der zu viel gezahlten Abogebühren erhalten. Der Sportstreaminganbieter zeigt unter anderem Begegnungen der Fußballbundesliga und der Champions League.

Eventuelle spätere Dazn-Preiserhöhungen sind von der aktuellen Sammelklage nicht erfasst. So gab es 2023 zwei weitere Preiserhöhungen. Die erste war im Januar 2023, die zweite folgte im Juli 2023. Außerdem verringerte Dazn im vergangenen Jahr die Leistung der Abopakete, so dass Kunden weniger Inhalte für die höheren Abogebühren erhalten.


Gerichte erklärten Dazns Nutzungsbedingungen zu Preiserhöhungen für unzulässig

In einem parallel laufenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklageverfahren unterlag Dazn mehrfach vor Gericht. Das Oberlandesgericht München bestätigte im Dezember 2024 nach einer Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen das vorherige Urteil des Landesgerichts München I vom Juni 2023.

Beide Gerichte erklärten einige Preisanpassungsklauseln in den Nutzungsbedingungen von Dazn für unwirksam. Nach Sicht der Verbraucherschützer ist das Urteil des Oberlandesgerichts München Rückenwind für die Sammelklage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Weitere Vorwürfe gegen Dazn

Dazn-Abonnenten berichteten im Frühjahr 2024, dass Preiserhöhungen und andere Änderungen im Vertragsverhältnis vorgenommen worden seien, ohne dass sie darüber ausreichend informiert wurden oder ihnen zugestimmt hätten. Einen anschließenden Widerruf lehnte Dazn laut Betroffenen ab.

Im Sommer 2024 wurde bekannt, dass Dazn-Kunden die Kündigung eines laufenden Abos erschwert worden sei: Um den Vertrag zu beenden, mussten Betroffene eigenen Angaben zufolge beispielsweise mit dem Kundenservice chatten. Dabei mussten sie Wartezeiten in Kauf nehmen und im Kundengespräch immer wieder neue Angebote ablehnen.

2023 verloren Netflix und Spotify vor Gericht, weil sie gesetzeswidrig Abopreise ohne Zustimmung der Kunden einseitig ändern wollten. Im Juni 2024 erhöhte Waipu TV die Abopreise ohne Zustimmung der Abonnenten.

quelle: golem.de


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