Geschrieben von Whitebird am 28.01.2025 um 16:35:
Verbraucherschützer klagen wegen intransparenter Preise
Verbraucherschützer klagen wegen intransparenter Preise
Verbraucherschützer haben Klagen gegen Lidl und Penny eingereicht. Beiden Discountern wird vorgeworfen, mit Sparpreisen zu werben, die nur bei App-Nutzung gelten.
Ingo Pakalski
24. Januar 2025, 13:40 Uhr
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage gegen die Discounter Lidl und Penny eingereicht. Darin wird den beiden Unternehmen ein möglicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorgeworfen.
Das erklärte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht bei der dortigen Verbraucherzentrale, im Gespräch mit Golem.de und bestätigte einen Bericht der
Lebensmittel Zeitung zu den Fällen.
Im Fall von Lidl wurde Klage am Landgericht Heilbronn eingereicht, bei Penny wird am Landgericht Köln verhandelt. In beiden Verfahren haben die Verbraucherschützer Anträge auf Unterlassung gestellt.
Die Unternehmen werben den Vorwürfen zufolge in Prospekten mit Preisen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten. Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass die Discounter bei manchen Produkten nur den Preis für die App-Nutzer angeben. Es wird kein Gesamtpreis genannt, der ohne App zu zahlen ist.
Prospekte richten sich an alle Kunden
Da der Erwerb der Produkte nicht zwingend an den App-Einsatz gekoppelt ist, sieht das Gesetz nach Ansicht der Verbraucherschützer vor, dass der Gesamtpreis anzugeben ist. Dieser umfasst laut Gesetz die Umsatzsteuer sowie alle übrigen Preisbestandteile für eine Ware.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist der Gesamtpreis für Kunden wichtig, damit sie basierend darauf eine Kaufentscheidung treffen können. Abgesehen vom fehlenden Gesamtpreis wird auch kritisiert, dass bei manchen Angeboten der Grundpreis für den rabattierten Preis etwa pro Stück oder pro Kilogramm fehle, wozu der Handel gesetzlich verpflichtet sei.
Verbraucherschützer bekommen viele Beschwerden
Bernhardt erklärte, dass bei der Verbraucherzentrale derzeit viele Beschwerden von Verbrauchern über intransparente Preisangaben unter anderem bei Lidl und Penny eingingen. Penny erklärte der dpa, dass die Klageschrift noch nicht vorliege und sich das Unternehmen daher dazu nicht äußern könne. Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.
Wann die Klagen verhandelt werden, ist noch nicht bekannt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereitet nach eigenen Angaben gerade eine Klage gegen den Discounter Netto vor und auch gegen Rewe werden derzeit juristische Schritte geprüft.
Viele Lebensmittelhändler bieten seit Längerem Apps an und locken Kunden mit Preisnachlässen, wenn sie mit der App einkaufen. Im Gegenzug erhalten die Händler die Einkaufsstatistik der entsprechenden Kunden.
quelle: golem.de