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--- Google muss Suchergebnisse auf Antrag entfernen (http://www.satclub-thueringen.de/thread.php?threadid=21014)
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Erste Google-Löschanträge zu unerwünschten Suchergebnissen Umsetzung des EuGH-Urteils schwierig Autor/en: Joachim Drescher 16.05.2014 Nach dem EuGH-Urteil zum Löschen von Google-Links kommen erste Löschanträge. Der IT-Konzern dürfte aber Schwierigkeiten bei der Umsetzung bekommen. Die IT-Branche, Datenschützer und Rechtsexperten wurden vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg gleichermaßen überrascht. Wie wir berichteten, soll nun die Löschung von Google-Suchergebnissen auf Antrag betroffener Personen möglich sein. Google liegen bereits etliche Anträge vor, die von dem neuen Recht Gebrauch machen. Allerdings wird der Konzern einige Zeit benötigen, um ein praktikables Verfahren für diese Löschungen zu entwickeln. Wie Google bestätigte, sind Löschanträge unter anderem von einem Politiker, einem Pädokriminellen sowie einem Arzt gestellt worden. Der Politiker, der eine Wiederwahl anstrebt, will Links zu Artikeln aus seiner letzten Amtszeit entfernt wissen, der Straftäter den Hinweis auf seine Verurteilung wegen Besitzes von illegalen Bildern und der Arzt möchte die Hinweise auf negative Patientenbewertungen getilgt sehen. Google erklärt: "Die Umsetzung [des Urteils] ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die hier betroffen sind". Experten äußerten, Google müsse jetzt eine "Armee von Löschexperten" in allen EU-Staaten aufbauen, um dem Urteil gerecht zu werden. Datenschützer sehen das neue Urteil kritisch. Es fördere die weitere Konzentration bei den Suchmaschinen, da die großen IT-Konzerne den zusätzlichen juristischen, technischen und Verwaltungsaufwand leichter erbringen können. Da mit Sicherheit zu erwarten ist, dass sehr bald persönlichkeits-kritische Links von vornherein automatisch ausgefiltert werden, haben Privatpersonen dann keine Möglichkeit mehr, abträgliche Inhalte im Netz aufzufinden und dagegen vorzugehen - diese können hingegen weiterhin von Diensten aller Art zu Persönlichkeitsprofilen verknüpft werden - mit allen negativen Konsequenzen für die Betroffenen. Somit werden, entgegen dem ersten Anschein, die Möglichkeiten der informationellen Selbstbestimmung durch das Urteil nicht gestärkt, sondern verringert. Quelle: pc-magazin |
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Nach EuGH-Urteil: Google entwickelt Verfahren für Löschanträge von dpa 16.05.2014 Google reagiert auf das EuGH-Urteil zum Vergessen im Internet: Schon in einigen Wochen soll ein neues Verfahren für Löschanträge stehen. Unterdessen fordern Nutzer den Internet-Konzern bereits zum Entfernen von Links auf. Gibt es ein «Recht auf Vergessenwerden» im Internet? Der Europäische Gerichtshof sagt Ja und gibt Verbrauchern mehr Möglichkeiten, Links zu Informationen über sie im Internet löschen zu lassen. Wenn es um unliebsame Daten aus der Vergangenheit eines Menschen geht, die Dritte über ihn eingestellt haben, müssen Suchmaschinenbetreiber wie Google die Links dazu löschen. So das EuGH-Urteil. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet will Google in einigen Wochen ein neues Verfahren für Löschanträge vorstellen. «Die Umsetzung ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die hier betroffen sind», sagte ein Google-Sprecher. Die Nutzer sollen informiert werden, sobald ein praktikabler Mechanismus entwickelt werde. «Dies kann mehrere Wochen dauern.» Zahl der Löschanträge soll gestiegen sein Nach Einschätzung von Branchenexperten gehen bei Google seit dem Urteil mehr solche Löschanträge ein. Laut einem BBC-Bericht fordert zum Beispiel ein ehemaliger Politiker, der eine Wiederwahl anstrebt, Links zu einem Artikel über sein Verhalten in einem Amt zu entfernen. Ebenso habe ein Mann, der wegen Besitzes von Bildern von Kindesmisshandlung verurteilt worden war, verlangt, Verlinkungen zu Seiten über das Urteil zu löschen. Und ein Arzt fordere, dass aus Suchergebnissen negative Bewertungen von Patienten entfernt werden, berichtete der britische Sender. Google macht keine Angaben, wie auf diese Anträge reagiert wird. Das Urteil habe weitreichende Auswirkungen darauf, wie Google mit Anträgen auf Entfernung von Suchergebnissen umgehe, betonte der Sprecher des Internet-Konzerns. In einer ersten Reaktion hatte Google das EuGH-Urteil als «enttäuschend» kommentiert. Während viele europäische Politiker das Urteil als Sieg für den Datenschutz begrüßten, fiel das Urteil der Online-Branche durchweg kritisch aus. Die Internet-Unternehmen bemängelten unter anderem, dass öffentlich verfügbare Inhalte unter Umständen schwerer auffindbar gemacht werden müssten. Was hat der Europäische Gerichtshof entschieden? Die Richter erklärten, Suchmaschinen wie Google seien für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Sie müssen Links zu Webseiten mit persönlichen Daten aus ihren Ergebnislisten entfernen, wenn diese die Rechte eines Betroffenen verletzen, weil sie etwa nicht mehr relevant oder überholt sind. Das können Zeitungsartikel, Gerichtsurteile oder andere Dokumente sein. Im konkreten Fall darf Google nach Ansicht der Richter bei der Suche nach dem Namen einer Person keinen Verweis auf eine Zwangsversteigerung anzeigen, die 15 Jahre her ist. Das gilt auch dann, wenn die Information korrekt ist und die Original-Webseite nicht gelöscht wird. Die Richter machen zudem klar, dass europäisches Recht auch dann gilt, wenn sich ein US-Anbieter auf dem europäischen Markt bewegt. Datenschützer sehen dies als großen Sieg. Was haben die Bürger von dem Urteil? Er erhält mehr die Kontrolle über personenbezogene Informationen - selbst wenn die Daten aus öffentlichen Quellen stammen. Bisher hatte er es sehr schwer, Links löschen zu lassen, weil Google & Co bestritten haben, für die Verarbeitung von Daten zuständig zu sein. In ähnlichen Fällen gab es in der Vergangenheit lange Rechtsstreitigkeiten. Allerdings: Die Informationen wären damit nicht aus dem Netz verschwunden, sondern nur schwerer auffindbar. Wie muss ein Verbraucher konkret vorgehen? Als erstes muss er versuchen, sein Recht auf das «Vergessen» und Löschen direkt bei Google oder anderen Betreibern durchzusetzen. Kommt Google der Bitte auf Entfernen aus der Ergebnisliste nicht nach, muss der Verbraucher sich laut Urteil bei den «zuständigen Stellen» beschweren. Das sind die nationalen Datenschutzbehörden. Bringt das keinen Erfolg, kann der Betroffene vor Gericht klagen. Welche Erfolgsaussichten haben die Menschen nun? Das ist schwer zu sagen. Rechtsexperten und Datenschützer erwarten wegen des Löschanspruchs eine Klagewelle. Ob dies durchzusetzen ist, beantwortet der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht so: «Ich hoffe, dass dieses Urteil von allen so respektiert wird, auch vom betroffenen Unternehmen.» Experten sind skeptisch. John Phelan vom Europäischen Verbraucherschutzverband BEUC warnt: «So wie die Dinge stehen, wird es schwer umzusetzen sein, weil es wenig Vorkehrungen gibt, die Nutzern in Europa erlauben, solche Daten von Suchmaschinen entfernen zu lassen.» Gibt es auch Kritik an dem Urteil? Ja. Die britische Organisation «Index on Censorship», die sich weltweit für die Meinungsfreiheit einsetzt, fürchtet Manipulation: «Das Urteil öffnet die Tür für jeden, der seine eigene Geschichte schönfärben will.» Was bedeutet die Entscheidung für Google & Co? Sie fürchten um ihr Geschäftsmodell. Der Experte für Internetrecht Thomas Stadler sagt: «Das Urteil hat das Potenzial, die Funktionsfähigkeit von Suchwerkzeugen erheblich einzuschränken.» Hat der EuGH auch das klassische «Recht auf Vergessen» gestärkt? Die Richter haben nur über Suchmaschinen und Links zu Seiten, die Dritte ins Web gestellt haben, geurteilt. Dagegen versteht man unter dem «Recht auf Vergessen» üblicherweise vor allem das Recht eines Nutzers, persönliche Daten, die er selbst ins Internet gestellt hat, entfernen zu lassen - etwa Fotos oder Adressen. Die aktuelle Datenschutzrichtlinie von 1995 sieht solch ein Recht nicht vor. Was würde sich mit der Datenschutzreform in diesem Punkt ändern? Das ist noch offen. Die EU-Kommission wollte vorschreiben, dass Fotos oder Adressen nach dem Löschen nirgendwo im Internet mehr auffindbar sind. Das sei nicht machbar, erklärte die Online-Branche. Stattdessen ist nun ein schwächeres «Recht auf Löschen» vorgesehen. Ein Nutzer könnte Unternehmen zwingen, ihm Auskunft über seine Daten zu geben und diese zu löschen. Die Reform, die Internetnutzern mehr Rechte an den eigenen Daten geben soll, verzögert sich immer wieder und soll 2015 stehen. Quelle: connect.de |
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