Geschrieben von Whitebird am 13.03.2014 um 11:01:
Abofallen sind Betrug: BGH bestätigt Urteil gegen Betreiber von Abzock-Webseiten
Abofallen sind Betrug: BGH bestätigt Urteil gegen Betreiber von Abzock-Webseiten
Autor/en: Joachim Drescher - 07.03.2014
Abofallen im Internet sind strafbar und gelten als versuchter Betrug. Der BGH bestätigte jetzt ein Urteil gegen den Betreiber mehrerer solcher "Abzockseiten".
Abofallen im Internet sind versuchter Betrug, bestätigt der BGH.
Der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) bekräftigte jetzt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom Juni 2012 gegen die sogenannten "Abofallen". Das Urteil gegen den Betreiber mehrerer solcher Seiten - zwei Jahre Haft auf Bewährung - wurde damit bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass die Gestaltung der Internetseite "auf Täuschung" angelegt war und die Kosten der Angebote gezielt verschleierte.
Der Angeklagte hatte eine Internetseite mit einem kostenpflichtigen Routenplaner betrieben. Sein Revisionsantrag wurde damit begründet, dass den Nutzern der Plattform kein Vermögensschaden entstanden sei, da ihnen der Routenplaner ja tatsächlich zur Verfügung stand. Außerdem liege nach europarechtlichen Vorgaben keine Täuschungshandlung vor.
Demgegenüber befand das Gericht, dass für den Nutzer nur schwer erkennbar war, dass er sich mit dem Anklicken der Routenplanung gleichzeitig zu einem dreimonatigen Abonnement für etwa 60 Euro verpflichtete. Auch schränke die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken die Strafbarkeit von Abo-Fallen nicht ein.
Seit August 2012 sind die Nutzer - wie wir berichteten - besser gegen Abofallen geschützt. In das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde eine Regelung aufgenommen, die Internetanbieter verpflichtet, die Zahlungspflichtigkeit ihrer Angebote klar anzugeben. Der Verbraucher muss dieses durch einen Mausklick auf eine Schaltfäche bestätigen.
Quelle:pc-magazin