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Zitat: |
Eine 1963 von der NATO mit Deutschland getroffene Sondervereinbarung, die einen Abschnitt des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ablöste, ermöglichte bis ins Jahr 2013 den in Deutschland Truppen stationierenden NATO-Staaten die legale Überwachung Deutschlands. So konnte beispielsweise die NSA in Deutschland agieren, ohne gegen bestehendes Recht zu verstoßen. Beide Seiten verpflichteten sich 1963, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen, wie beispielsweise die geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968, wonach die Alliierten von Deutschland Abhörergebnisse des BND und des Verfassungsschutzes anfordern können, wenn es die Sicherheit ihrer Truppen in Deutschland erfordert. Diese Abkommen sollen nach Aussage Foschepoths quasi Besatzungsrecht in Westdeutschland fortgeschrieben haben. |
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