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Verbraucherschützer kritisieren Amazon scharf
Ingo Pakalski, 8. Oktober 2024, 12:35 Uhr
Der Sammelklage gegen Amazon wegen der Werbung in Prime Video haben sich bisher rund 61.000 Menschen angeschlossen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen kritisiert Amazons Plan, ab 2025 deutlich mehr Werbeschaltungen bei Prime Video vornehmen zu wollen. "Falls Amazon diese Änderung erneut ohne Zustimmung der Abonnenten umsetzt, erweitern wir unsere bereits laufende Sammelklage", sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.
"Eine so starke Änderung der Nutzungsbedingungen ist nach unserer Rechtsauffassung nur bei neu abzuschließenden Abos möglich." Ab dem nächsten Jahr werden Abonnenten von Prime Video nochmals deutlich mehr Werbung als bisher schon erhalten. Aus Sicht der Verbraucherschützer setzt Amazon damit die bisherige nutzerunfreundliche Werbestrategie weiter fort.
Amazon führte Anfang Februar 2024 zusätzliche Werbeclips in seinem Videostreaming-Abo Prime Video ein, das Bestandteil des Prime-Abos ist. Bis dahin gab es bereits überspringbare Werbeclips für Filme und Serien im Abo von Prime Video. Seit acht Monaten gibt es stattdessen Werbung, die sich nicht überspringen lässt, und das für allerlei Produkte am Markt. Außerdem gibt es innerhalb von Filmen und Serienepisoden nicht-überspringbare Werbung.
Verbraucherschützer werfen Amazon Täuschung der Kunden vor
Des Weiteren wurden zwei Funktionen aus Prime Video entfernt. Amazon informierte Abonnenten nie darüber, dass Funktionen weggefallen sind.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das Vorgehen von Amazon für eine klare Täuschung der Kunden, die für eine Dienstleistung zahlen, die ihnen nicht in vollem Umfang geboten wird. Als Reaktion wurde eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, der sich bisher nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen rund 61.000 Verbraucher angeschlossen haben.
Sammelklage gegen Amazon
Die Verbraucherzentrale rät allen Prime-Abonnenten, sich der Klage anzuschließen und damit ein klares Zeichen zu setzen. "Amazon kalkuliert mit der Treue und Gewohnheit seiner Kunden und hofft darauf, dass diese jede konzerninterne Entscheidung akzeptieren. Aber das müssen und sollten sie nicht", sagt Hummel.
Wer Prime Video ganz ohne Werbeunterbrechungen nutzen will, muss die Werbefrei-Option für Prime Video buchen. Diese kostet 2,99 Euro monatlich und kommt zu den Prime-Abokosten dazu. Wer sich dafür entscheidet, erhält auch eine bessere Bild- und Tonqualität bei Prime Video.
Altes Prime Video gibt es nur gegen Preisaufschlag
Nicht einmal Abonnenten der Werbefrei-Option erfahren etwas von der verbesserten Bild- und Tonqualität von Prime Video. Anfang April 2024 wurde die Funktion Watch Party heimlich bei allen Prime-Video-Abonnenten abgeschaltet.
Die kostenfreie Anmeldung zur Sammelklage ist beim Bundesamt für Justiz möglich. Die Verbraucherschützer helfen dabei, das Anmeldeformular juristisch korrekt auszufüllen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen für alle Prime-Abonnenten. Dabei ist es unerheblich, ob die Abonnenten die Werbefrei-Option gebucht haben oder nicht.
quelle: golem.de
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Mehr als 80.000 Personen klagen bereits gegen Amazon |
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Mehr Werbung bei Prime Video:
Mehr als 80.000 Personen klagen bereits gegen Amazon
Die Verbraucherzentrale Sachsen ruft weitere Betroffene auf, sich an der Klage gegen Amazon zu beteiligen. Es geht um mehr Werbung in Prime Video.
Ingo Pakalski
30. Januar 2025, 9:48 Uhr
Die Verbraucherzentrale Sachsen kommt bei der Sammelklage gegen Amazon weiter voran. Bisher haben sich der Sammelklage 82.941 Menschen angeschlossen. Es geht darum, dass im Videostreamingabo Prime Video seit Anfang 2024 mehr Werbung als bisher gezeigt wird. Abonnenten wurden nicht um Erlaubnis gebeten, diese Änderung vorzunehmen.
Nach Aussage der Verbraucherzentrale Sachsen ist es die erste Sammelklage gegen Amazon in Europa. Amazon führte Anfang Februar 2024 zusätzliche Werbeclips in seinem Videostreaming-Abo Prime Video ein, das Bestandteil des Prime-Abos ist. Bis dahin gab es bereits überspringbare Werbeclips für Filme und Serien im Abo von Prime Video.
Seit fast einem Jahr gibt es stattdessen Werbung, die sich nicht überspringen lässt. Außerdem gibt es innerhalb von Filmen und Serienepisoden nicht überspringbare Werbung.
Darf Amazon den Abovertrag ohne Zustimmung der Kunden ändern?
Des Weiteren wurden zwei Funktionen aus Prime Video entfernt. Amazon informierte Abonnenten nie über die weggefallenen Funktionen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt die Auffassung, dass solche Änderungsvorhaben nur mit aktiver Zustimmung der Kundschaft möglich sind. Amazon informierte über die höhere und veränderte Werbequote in einer E-Mail und setzte die Änderung ohne Zustimmung der Abonnenten um.
Verbraucherschützer verlangen finanzielle Entschädigung
Wer das Abo weiterhin ohne nicht überspringbare Werbeunterbrechungen in Filmen und Serienepisoden nutzen wollte, musste ein Zusatzabo buchen, das 2,99 Euro monatlich kostet und zu den Prime-Abo-Kosten dazukommt. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen für alle Prime-Abonnenten. Dabei ist es unerheblich, ob die Abonnenten die Werbefrei-Option gebucht haben oder nicht. Für ein Jahr läge die Entschädigung bei 35,88 Euro.
Amazon kalkuliere offenbar damit, "dass Kunden so sehr an dem Angebot hängen, dass diese widerstandslos jede Preisanpassung mittragen", sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Umso mehr freuen wir uns, sagen zu können, dass es nicht so ist. So viele Verbraucher und Verbraucherinnen schenken uns das Vertrauen, Ihre Interessen durchzusetzen und Amazon einen Denkzettel zu verpassen."
Die Verbraucherzentrale rät allen Prime-Abonnenten, sich der Klage anzuschließen und damit ein klares Zeichen zu setzen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind rund 17 Millionen Prime-Abonnenten in Deutschland betroffen und könnten sich an der Klage beteiligen.
Gericht erklärt Preiserhöhung für Prime-Abo für unwirksam
Die kostenfreie Anmeldung zur Sammelklage ist beim Bundesamt für Justiz möglich. Die Verbraucherschützer helfen dabei, das Anmeldeformular juristisch korrekt auszufüllen.
In einem ähnlich gelagerten Fall verlor Amazon diesen Monat vor Gericht. Die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung für das Prime-Abo ist nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf rechtlich unwirksam. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten sei unzulässig, urteilte das Gericht und schloss sich der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an.
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