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Verträge sicher kündigen: So geht’s bei DSL, Telefon, Streaming & Co. |
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Ratgeber
Verträge sicher kündigen: So geht’s bei DSL, Telefon, Streaming & Co.
Von Peter Stelzel-Morawietz
Redakteur, PC-WELT Print 22.8.2024 08:00 Uhr
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge verbietet automatische Jahresverlängerungen. Doch ein Fünftel der Anbieter bietet keinen Kündigungs-Button an, sodass Kündigungen per Brief oder Mail erfolgen müssen.
Seit dem Frühjahr 2022 ist das sogenannte Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft. Damit ist die zuvor übliche automatische Verlängerung um jeweils ein ganzes Jahr nicht mehr erlaubt:
Nach Ablauf der anfänglichen Mindestvertragszeit von höchstens 24 Monaten können Kunden ihren Vertrag monatlich kündigen.
Darüber hinaus müssen sich Verträge, die über das Internet abgeschlossen wurden, auch online über einen Button zum Anklicken wieder kündigen lassen.
Allerdings bietet ein Fünftel der Anbieter auch rund zwei Jahre nach Einführung der Verpflichtung keinen Kündigungs-Button an. Da bleibt nur die klassische Kündigung per Brief (am besten per Einschreiben) oder Mail.
Das Gesetz gilt für zahlreiche auf Dauer angelegte Kontrakte, nicht aber für Versicherungen. Bei Lieferverträgen für Energie (Gas oder Strom) müssen sämtliche telefonisch vorgenommene Abschlüsse zusätzlich schriftlich per Post, E-Mail oder SMS bestätigt werden.
Neben diesen Besonderheiten gibt es einige weitere Fallstricke zu beachten. So gilt die Neuregelung zunächst nur für die Verträge, die nach dem Stichtag 1. März 2022 abgeschlossen wurden.
Bei älteren Bestandsverträgen gilt weiterhin die alte Regelung, also die automatische Verlängerung bis zu einem Jahr. Ausgenommen davon sind jedoch Telekommunikationsverträge, sie fallen unter ein anderes Gesetz.
Hier gilt die neue einmonatige Kündigungsmöglichkeit nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit ausdrücklich auch für Altverträge!
Außerdem müssen auch am Telefon geschlossene Mobilfunk-, Festnetz- und Internetverträge nachträglich schriftlich klar und leicht verständlich zusammengefasst werden.
Und wie steht es mit der Zulässigkeit von Preiserhöhungen, wie sie beispielsweise 1&1 oder Vodafone in den vergangenen Monaten vorgenommen haben?
Verbraucherschützer halten solche Klauseln in den AGBs ohne ein Sonderkündigungsrecht der Kunden für unzulässig. Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat Ende letzten Jahres beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage gegen Vodafone eingereicht, die Gerichtsentscheidung steht noch aus.
quelle: pcwelt.de
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Der frühe Vogel trinkt 'n Korn???
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22.08.2024 18:52 |
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