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Sicherheitsforschung: Justizminister will Hackerparagrafen novellieren


Das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken soll in einem verantwortlichen Verfahren legal sein, wirbt Buschmann für ethisches Hacken.



Sicherheitsforscher könnten womöglich bald unbedenklich Lücken melden
(Bild: Maksim Shmeljov/Shutterstock.com)



Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine Reform der seit Jahren umstrittenen Hackerparagrafen angekündigt. Der Koalitionsvertrag sehe vor, "dass das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren – also etwa in der IT-Sicherheitsforschung – legal durchführbar sein soll, heißt es in einem Eckpunktepapier aus dem Ressort des FDP-Politikers zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs (StGB). Diesem Prinzip des ethischen Hackens müsse "auch im Strafrecht Rechnung getragen werden". Ins Visier genommen hat Buschmann dazu die Paragrafen 202a folgende im StGB, in denen es um das Ausspähen und Abfangen von Daten sowie Vorbereitungshandlungen geht.


Zu der geplanten Novelle hat das Bundesjustizministerium bereits am 30. Juni und am 4. Oktober 2023 Symposien mit Experten durchgeführt, ist dem Papier zu entnehmen. Nach deren Auswertungen würden nun Eckpunkte für einen einschlägigen Gesetzentwurf erarbeitet, "der in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgelegt werden soll". Im Zentrum der Kritik steht Paragraf 202c StGB, den der Bundestag 2007 mit den Stimmen von Schwarz-Rot, FDP und Grünen parallel mit den anderen Hackerklauseln beschloss. Danach ist die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von geeigneten Computerprogrammen mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr zu ahnden.


Die damit kriminalisierten "Hacker-Tools" dienen jedoch auch Systemadministratoren, Programmierern und Beratern dazu, Netzwerke und Endgeräte auf Sicherheitslücken zu prüfen. Dies führte schon frühzeitig zu Protesten. Paragraf 202b sieht vor, dass mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe belegt wird, wer sich oder anderen mit solchen Hilfsmitteln unbefugt Daten aus einer nicht öffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung eines IT-Systems verschafft. Paragraf 202a änderte der Gesetzgeber so, dass er bereits den unbefugten Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen kriminalisiert. Hier drohen bis zu drei Jahre Haft.

Gegen einen Programmierer, der eine gravierende Schwachstelle in den Systemen des Gladbecker Software-Dienstleisters Modern Solution gefunden hatte, läuft auf Basis dieser Norm seit Sommer ein Verfahren vor dem Amtsgericht Jülich.


Auch Sicherheitsforschern droht Strafverfolgung

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz begrüßt die Initiative Buschmanns: Seit Langem sei bekannt, dass mit den Hackerparagrafen auch Forschern, die sich aus wissenschaftlicher Perspektive mit dem Verweisen auf Sicherheitslücken beschäftigten, Strafverfolgung drohe. Gerade angesichts der weiterhin extrem angespannten IT-Sicherheitslage sei es überfällig, "im Sinne des Gemeinwohls" agierende Experten vor Kriminalisierung zu bewahren. Die Grünen hätten immer wieder gegenüber dem Justizministerium auf eine einschlägige Novelle gedrängt. Denn der Koalitionsvertrag enthalte den Auftrag, das Strafgesetzbuch systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu überprüfen. Nicht die Rede ist bislang von Paragraf 303b StGB, mit dem auf Computersabotage bis zu zehn Jahre Knast stehen.

Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wollte das Strafmaß bei den Hackerparagrafen noch deutlich erhöhen.

Diese Computerstraftaten waren ihm zufolge bislang als "bloße 'Bagatellkriminalität' ausgestaltet". Der Bundesrat drängt zudem schon im dritten Anlauf darauf, die Strafbarkeit der unbefugten Benutzung von IT-Systemen ("digitaler Hausfriedensbruch") mit einem neuen Paragraf 202e StGB durchzusetzen. Buschmann plant derweil auch eine Entkriminalisierung von Schwarzfahren und Fahrerflucht sowie eine Herabsetzung des Mindeststrafmaßes für bestimmte Delikte mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch. Für Konstellationen bei Unfällen mit bloßen Sachschäden soll – alternativ zur weiterhin bestehenden Wartepflicht – eine Meldeauflage eingeführt. Notwendige Informationen könnten dann auch digital übermittelt werden. Das Fahren ohne Fahrschein soll zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden.

(mack)


Quelle: heise . de


PS: Ich habe es ja schon kürzlich angemerkt - Der Minister Buschmann wird mir immer symphatischer! Er ist m.M. nach der Einzige der Regierigen der was auf dem Kasten hat und es auch durchzieht - schaut euch die anderen Langweiler bei den Regierigen an: immer in den Vordergrund drängen, Schwachfug erzählen und dann abtauchen wenn es mal wieder schief geht... BundesHORSTI, der mit für die Ahrtal-Katastrophe und 180 Tote verantwortlich ist ist ja damals ganz schnell wie eine Ratte aus einem Aquädukt abgetaucht...

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