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Zum Ende der Seite springen Vectoring vs. Glasfaser: Streit um die Vorfahrt im Haus
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Achtung Vectoring vs. Glasfaser: Streit um die Vorfahrt im Haus Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wenn Vectoring und FTTB auf der letzten Meile kollidieren, befürwortet die Bundesnetzagentur eine Schutzzone für den VDSL-Anbieter – die Telekom.


Neuer Streit über Vectoring: Die Bundesnetzagentur will im Zuge einer Neufassung der Konditionen für die Miete der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) auch das Miteinander von Glasfaser und DSL auf den letzten Metern Kupferkabel im Haus regeln. Dabei werde die Telekom einseitig bevorzugt, mahnen jetzt die Netzbetreiberverbände Breko und Buglas: Der Bonner Konzern erhalte ein "Quasi-Monopol über die Gebäudeverkabelung".

Standardangebot TAL

Derzeit läuft bei der Bundesnetzagentur die Ausarbeitung eines neuen Standardangebots, in dem Miete und Konditionen für die Übernahme einer von der Telekom bewirtschafteten TAL durch ein anderes Telekommunikationsunternehmen für alle verbindlich festgelegt werden. Die Telekom hat ihren Entwurf vorgelegt, zu dem zahlreiche Wettbewerber Stellung genommen haben. In einer ersten Entscheidung der Bundesnetzagentur geht es nun unter anderem um die Koexistenz von Vectoring und Glasfaseranbietern auf den letzten Metern im Haus.

Der Bestands-Hausverkabelung – die letzten Meter der Kupferdoppelader zwischen dem Übergabepunkt im Keller und den Anschlussdosen in den Wohnungen – kommt auch beim Glasfaserausbau eine tragende Rolle zu. In vielen Fällen und vor allem bei den meisten Mehrfamilienhäusern im Bestand ist es kaum realistisch, dass ein Anbieter seine Glasfaser bis in die Wohnungen verlegt. Stattdessen wird die Glasfaser bis in den Keller geführt (Fibre to the Building/Basement, FTTB) und das Signal von dort auf der Hausstrecke über Kupfer weitergeführt.

G.fast über Kupfer

Dabei kommen aktuelle DSL-Beschleunigerverfahren zum Einsatz. Bei FTTB bietet sich G.fast an, das auf kurzen Kupferstrecken hohe Bandbreiten von theoretisch bis zu 1 Gbit/s ermöglicht, bei etwa 100 Metern ist es etwa noch die Hälfte. Wenn ein Anbieter parallel Vectoring oder Super Vectoring im Haus betreibt, kommt es zu Frequenzkonflikten. Vectoring, das bei 30 MHz Bandbreite im niedrigeren Frequenzbereich des Kabels geführt wird, ist störungsanfällig für Parallelbetrieb, während das bis 106 MHz reichende G.fast vergleichsweise robust ist.

Die Telekom, die als ehemaliger Staatsbetrieb die TAL in den Gebäuden kontrolliert, will deshalb im TAL-Standardangebot einen Schutzbereich von 40 MHz für Vectoring festgeschrieben wissen. Ein parallel aufgeschalteter Glasfaseranbieter müsste die Bandbreite für seine Kunden dann entsprechend beschneiden. Im schlimmsten Fall, so rechnet der Breko-Verband, könnte ein Glasfaseranbieter dann nur noch 400 bis 600 Mbit/s liefern. Das würde den "Glasfaserausbau konterkarieren", meinen die Verbände.

Von der Bundesnetzagentur angehörte Telekom-Wettbewerber sind der Ansicht, dass diese Konfliktfallregelung nicht in das Standardangebot gehört und im Einzelfall zwischen den jeweils betroffenen Unternehmen geklärt werden sollte. Darüber hinaus gehöre die Verkabelung in der Regel dem Hauseigentümer. Dieser solle daher ein Mitspracherecht bei der Entscheidung über die bevorzugte Technik haben.

"Angemessener Ausgleich"

Die Bundesnetzagentur teilt diese Einschätzungen in ihrer Entscheidung nicht. Die Regelung im Standardangebot sei unabhängig davon geboten, ob die Telekom tatsächlich Eigentümer der Kabelstränge sei, heißt es in dem Papier der Regulierungsbehörde. Maßgeblich sei die "Funktionsherrschaft über das Netz". Den Wettbewerbern stehe zudem jederzeit frei, in Abstimmung mit dem Eigentümer eigene Hausverkabelung zu verlegen.

Zwar gibt die Behörde der Deutschen Telekom auf, den gewünschten Schutzbereich von 40 MHz auf das minimal Nötige zu reduzieren. Dennoch kommt die Bundesnetzagentur insgesamt zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Schutzzone "grundsätzlich sachgerecht" sei und zu einem "angemessenen Ausgleich" führe, bei dem beide Netzbetreiber "immer noch hinreichend Bandbreite" anbieten könnten.

"Quasi-Monopol"

Damit schaffe die Regulierungsbehörde ein "Quasi-Monopol" der Telekom auf der Hausverkabelung, kritisieren die Verbände Breko und Buglas, in denen viele Glasfaseranbieter organisiert sind. "Der Regulierer räumt mit seiner Entscheidung der Vergangenheit Vorfahrt gegenüber der Zukunft ein", sagt Breko-Geschäftsführer Stephan Albers.

Der Glasfaserausbau in Deutschland werde durch diese Entscheidung erheblich behindert, mahnen die Verbände. Die Regulierungsbehörde stelle die Wettbewerber der Telekom ins Abseits. "Auf diese Weise wird die Chance vertan, einen schnellen Glasfaserausbau auch in Bestandsgebäuden zu ermöglichen und die Deutsche Telekom unmissverständlich zu einem zukunftsgerichteten Glasfaserausbau zu motivieren", meint Buglas-Chef Wolfgang Heer. (vbr)

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