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Zum Ende der Seite springen Redtube-Fall: Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt gestellt
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Kaiser


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Redtube-Fall: Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt gestellt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

geelstert von sternchen

Zitat:
Original von Sternenzauber
Redtube-Fall: Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt gestellt



Anfang Dezember hatte die Kanzlei des Rechtsanwalts Thomas Urmann massenhaft Abmahnungen an Nutzer des Internetpostals Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Nachdem Urmann angekündigt hatte, weitere Abmahnungen zu verschicken, droht diesem nun selbst juristischer Ärger. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde Strafanzeige gegen ihn gestellt.

Anfang Dezember hatte die Anwaltskanzlei U + C des Rechtsanwalts Thomas Urmann im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet. Nachdem Urmann in den vergangenen Tagen mehrfach angekündigt hatte, weitere Abmahnungen dieser Art versenden zu wollen, droht dem Anwalt nun selbst juristischer Ärger. Wie die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner aus Berlin am Donnerstag mitteilte, hat diese nun bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C gestellt.

Die Anzeige erging laut Erklärung wegen des Verdachts auf besonders schwere Erpressung oder des besonders schweren Betruges. Sollte es zu einem Verfahren mit anschließender Verurteilung kommen, würde Thomas Urmann mindestens ein Jahr Gefängnis drohen.

Laut Rechtsanwalt Carl Christian Muller von der Kanzlei MMR wird mit den Abmahnungen von der Kanzlei U + C gegenüber juristischen Laien in rechtlich unzutreffender Weise aber gleichwohl apodiktisch eine rechtswidrige Vervielfaltigungshandlung behauptet. ?Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams uber die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulassig ist. Thomas Urmann behauptet jedoch gegenuber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil. Er droht diesen unter anderem damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfugungen zu beantragen und den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen?, so Müller weiter.

Wenn jedoch juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autoritat eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden, die von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, obwohl diese tatsächlich nicht bestehen, so sei dies nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.

Müller möchte sich mit der Strafanzeige gegen Thomas Urmann jedoch keineswegs als "Rächer der Enterbten" verstanden wissen. Die Entscheidung, eine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von U + C zu stellen, sei aufgrund der Ankündigung von Urmann gereift, wonach dieser weitere Abmahnungen zu verschicken plant. "Es ist mit den Grundsatzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Burgerinnen und Burger im Internet dadurch eingeschrankt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefuhl gegeben wird, uberwacht zu werden", so Müller. Es sei beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts in diesem Falle dazu verwendet werde, unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.


Quelle: Digitalfernsehen

Gruß Sternenzauber




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Na mal sehen wer das versucht unter den Teppich zu kehren.....

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