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Zum Ende der Seite springen Blitzer-Apps im Auto: Das ändert sich an der Rechtslage
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Fritz Müller Fritz Müller ist männlich Steckbrief
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Blitzer-Apps im Auto: Das ändert sich an der Rechtslage Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das Verbot von Radarwarnern im Auto wurde in der neuen Straßenverkehrsordnung genauer definiert. Schlupflöcher gibt es aber nach wie vor.

Blitzer-Apps für Autofahrer erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Gleichwohl bewegten sich Nutzer auch bisher schon in einer rechtlichen Grauzone. Im Rahmen der neuen Straßenverkehrsordnung wurde das Verbot jetzt genauer definiert. Bislang war nur davon die Rede, dass der Autofahrer keine technischen Geräte verwenden darf, die dafür gedacht sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie zum Beispiel Blitzer anzuzeigen.

Die Regelung bezog sich auf den Fahrer und war insbesondere für eigenständige Radarwarner gedacht. Smartphones wurden nicht explizit erwähnt. Geahndet wurde ein Verstoß - auch über Handy-Apps - auch bisher schon mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei. Der Beifahrer wurde nicht erwähnt, sodass dieser - zumindest offiziell - mit keinen Sanktionen rechnen
musste.

Regelung jetzt sinngemäß auch für Apps

In der Neufassung der Straßenverkehrsordnung gilt die Regelung nicht mehr für eigenständige Blitzer-Warngeräte, sondern auch für Gadgets, die technisch den gleichen Zweck erfüllen. Das schließt somit erstmals auch Smartphones ein, auf denen Radarwarn-Apps installiert sind. Im Grunde genommen wurde demnach nur das im Gesetz verankert, was bisher schon gängige Praxis war.

Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber des Portals Geblitzt.de, erklärt: "Die große Änderung, die die Medien zum Jahreswechsel prophezeit haben, hat ... faktisch nicht stattgefunden. Der Beifahrer wird auch weiterhin nicht erwähnt. Demnach liegt nahe, dass dieser nach wie vor den Fahrer darum bitten kann, das Tempo zu mindern - solange er nicht auf die App hinweist."

Kontrolle bleibt unklar

Verwunderlich sei dennoch, dass der Gesetzgeber weiterhin Schlupflöcher lasse, wenn die Straßenverkehrsordnung schon angepasst werde. Auch wie die eigentliche Kontrolle des Handys vonstattengehen soll, bleibe weiter offen. Denn Polizisten dürften zwar Fahrzeugpapiere verlangen, den Betroffenen auffordern, das Auto zu verlassen und schauen, ob Warndreieck und Verbandskasten vorhanden sind, aber nicht so einfach das Auto ohne begründeten Verdacht betreten oder durchsuchen.

Unter dem Strich dürften sich einschlägige Apps auch in Zukunft einer großen Beliebtheit erfreuen. Zudem gibt es Fahrzeuge mit integriertem Navigationssystem, bei dem der Radarwarner integriert und standardmäßig aktiviert ist. Unter dem Strich gibt es freilich auch eine legale App, um Bußgeldern zu entkommen: Diese nennt sich Tacho und ist in jedem Auto schon vorinstalliert. Wenn der Fahrer in Verbindung mit Bremse und Gaspedal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einhält, werden Strafmandatesehr effektiv vermieden.

Erst kürzlich hat Blitzer.de ein großes Update seiner iPhone-App veröffentlicht.

Quelle: teltarif

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22.02.2020 09:56 Fritz Müller ist offline E-Mail an Fritz Müller senden Beiträge von Fritz Müller suchen Nehmen Sie Fritz Müller in Ihre Freundesliste auf

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