Muad'Dib
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Bundestagsgutachten: Neue Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig |
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Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist das neue Gesetz, wonach Provider ab Juli anlasslos Metadaten speichern müssen, nicht mit EU-Recht vereinbar. Dies habe der Europäische Gerichtshof jüngst bekräftigt.
In einem Gutachten für die Linksfraktion kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zu dem Schluss, dass das Ende 2015 in Kraft getretene neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung europarechtlich nicht haltbar ist. Das Normenwerk erfülle nicht die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), "dass bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig ist", zitiert die "Mitteldeutsche Zeitung" aus dem Papier.
Demnach beziehen sich die Gutachter auch auf die Ansage der Luxemburger Richter, wonach Ermittler die Verbindungs- und Standortdaten nur beschränkt auf "geografisch eingegrenzte Bereiche" erheben dürfen, also etwa im klar umrissenen Umkreis eines Tatorts. Zudem müssten Berufsgeheimnisträger wie Abgeordnete, Ärzte, Anwälte oder Journalisten von der Maßnahme ausgenommen werden. Der Gesetzgeber hat hier bisher nur geregelt, dass Metadaten dieser Gruppen zunächst teils erhoben, letztlich aber nicht verwertet werden dürfen.
Mehr dazu: https://heise.de/-3617806
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05.02.2017 15:30 |
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femi
Moderator
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RE: Bundestagsgutachten: Neue Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig |
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Zitat: |
Original von Muad'Dib
Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist das neue Gesetz, wonach Provider ab Juli anlasslos Metadaten speichern müssen, nicht mit EU-Recht vereinbar. |
Die staatlichen Bespitzler werden sich auch von Gesetzen nicht abbringen lassen, schlimmstenfalls wird abgestritten.
Ich wage zu behaupten, dass Fingerabdrücke z.B. für den Reisepass auch gespeichert und nie gelöscht werden.
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05.02.2017 20:33 |
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